Übergang vom Bachelor- in den Masterstudiengang
Beim Übergang von den Bachelor- zum Masterstudiengang sind einige Dinge zu beachten! Es wird empfohlen, ca. ein Jahr vor dem geplanten Bachelorabschluss einen Plan für die noch ausstehenden Studien- und Prüfungsleistungen aufzustellen und ggf. mit dem Studien- oder Prüfungsbüro zu besprechen. Wer im Herbst vom Bachelor- in den Masterstudiengang wechseln möchte, soll sich im Sommer rückmelden!
Außerdem gibt es jedes Jahr im Dezember/Januar eine Infoveranstaltung.
Bitte informieren Sie sich auch auf dieser Seite und dem Application FAQ.
Belegung von Mastermodulen im Bachelorstudiengang
A) In begründeten Ausnahmefällen können Bachelorstudierende in begrenztem Umfang Module in einem fachlich korrespondierenden Masterstudiengang belegen, sofern
- in den Lehrveranstaltungen noch freie Plätze zur Verfügung stehen, nachdem die Platzzuweisung für Masterstudierende abgeschlossen ist,
- die jeweils Lehrenden ihr Einverständnis erklärt und vor Zulassung geprüft haben, ob die erreichten Kompetenzen eine erforderliche Teilnahme erwarten lassen,
- eine fristgerechte Anmeldung im Prüfungsbüro vorliegt. Bitte verwenden Sie das Formular zur Modulanmeldung!
B) In konsekutiven Studiengängen ist es möglich, unter den schon genannten Parametern, Module im Masterstudiengang erfolgreich zu absolvieren.
- Das vorzeitige Belegen von Mastermodulen hat keinen Einfluss auf die Zulassung in dem entsprechenden Masterprogramm.
- Soll mit Einvernehmen eine Modulprüfung abgelegt werden, muss das gesamte Modul studiert werden. Ein Anspruch auf Zugang und Modulprüfung besteht nicht.
- Die Anrechnung erbrachter Leistungen erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss nach der Immatrikulation in das entsprechende Masterstudium.
- Es besteht kein Anspruch auf Anrechnung, wenn zwischenzeitlich eine Änderungsordnung in Kraft getreten ist und eine Anrechnung nicht mehr möglich ist.
C) Nach einem Beschluss des Prüfungsausschusses vom 18. Juni 2014 ist der Umfang der vorzeitig belegten Module auf maximal 30 LP beschränkt.
Abschluss des Bachelorstudiengangs im ersten Mastersemester
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sich (befristet) in den Masterstudiengang einzuschreiben, wenn der Bachelorabschluss noch nicht vorliegt.
Voraussetzungen:
- Rechtzeitige Bewerbung zum Masterstudiengang bis 31. Mai!
- Vorliegen einer Zweidrittelbescheinigung vom Prüfungsbüro
Regel:
Zweidrittelbescheinigung (für befristete Einschreibung) wird nur ausgestellt, wenn
- Zweidrittel (120) der LP erbracht wurden,
- das Modul Algorithmische Bioinformatik erfolgreich absolviert wurde,
- plausibel dargelegt wird, dass der BSc-Abschluss bis zum Ende des Sommersemesters (30.09.) erbracht werden kann.
Im 1. FS Master können keine Studienleistungen aus dem Bachelorstudiengang mehr erbracht werden! Eine Anmeldung zu Bachelormodulen oder das Absolvieren der regelmäßigen und/oder aktive Teilnahme sind nicht mehr möglich. Nur noch Prüfungsleistungen können erbracht werden.
Übergang in andere Masterstudiengänge
Mit einem Bachelorabschluss in Bioinformatik kann man sich auch für andere Masterstudiengänge bewerben! Z.T. müssen dafür Zusatzleistungen nachgewiesen werden. Am Fachbereich Mathematik und Informatik kommen dafür in Frage:
- Masterstudiengang Informatik (Voraussetzung: Informatische Ausrichtung des Studiums + 10 LP Informatikmodule, z.B. Rechnerarchitektur, Betriebs- und Kommunikationssysteme, Softwaretechnik, Softwareprojekt)
- Masterstudiengang Data Science
- Masterstudiengang Computational Science
Weitere Informationen zum Studiengang und den Zulassungsvoraussetzungen gibt es bei den jeweiligen Studiengangsverantwortlichen bzw. Prüfungsausschussvorsitzenden.