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Übergang vom Bachelor- in den Masterstudiengang

Beim Übergang von den Bachelor- zum Masterstudiengang sind einige Dinge zu beachten! Es wird empfohlen, ca. ein Jahr vor dem geplanten Bachelorabschluss einen Plan für die noch ausstehenden Studien- und Prüfungsleistungen aufzustellen. Außerdem gibt es jedes Jahr im Dezember/Januar eine Infoveranstaltung.

Bitte informieren Sie sich auch auf dieser Seite und dem Application FAQ.

Was beim Übergang in den Masterstudiengang zu beachten ist:

  • Bewerbung zum Masterstudiengang bis 31. Mai (für das folgende Wintersemester)
  • Bitte Rückmeldung zum Wintersemester (im Bachelor) nicht vergessen, damit Sie nicht exmatrikuliert werden. Sie können sich nach Zulassung zum Masterstudium umschreiben (Antrag auf Änderung des Studiengangs).
    Weitere Infos auf den Seiten der Studierendenverwaltung.
  • Kontrollieren Sie frühzeitig (spätestens zu Beginn ihres letzten Bachelorsemester), ob alle Studien-und Prüfungsleistungen für den Studienabschluss erbracht worden sind bzw. noch erbracht werden können. Dann können Sie sich ggf. noch zu fehlenden Leistungen anmelden. Vergewissern Sie sich, dass Ihre ABV-Module alle anrechenbar sind.

Für die Bewerbung wird gebraucht:

Eine Zweidrittelbescheinigung (für die befristete Einschreibung) wird nur ausgestellt, wenn:

  • Zweidrittel (120) der LP erbracht wurden,
  • das Modul Algorithmische Bioinformatik erfolgreich absolviert wurde,
  • plausibel dargelegt wird, dass der BSc-Abschluss bis zum Ende des Sommersemesters (30.09.) erbracht werden kann. Dazu füllen Sie bitte das Formular aus und schicken es mit (eingescannt als E-Mail-Anhang), wenn Sie die Zweidrittelbescheinigung beantragen.

Bei der Bewerbung zum Masterstudiengang Bioinformatik kann ein "Self-disclosure form" (Selbstauskunftsformular) begefügt werden. Mit einem (fast abgeschlossenen) Bachelorabschluss Bioinformatik der FU Berlin brauchen Sie dieses Formular jedoch nicht auszufüllen.
Ausnahme: Wenn Sie Praxiserfahrung von mind. 450 Stunden nachweisen können, (z.B. durch ein verlängertes Berufspraktikum oder weitere Praktika/relevante Jobs), sollten Sie dies auf dem Formular (unter "2.2 Practical experience") angeben. Dadurch erhöhen sich Ihre Chancen auf einen Studienplatz etwas.

Abschluss des Bachelorstudiengangs im ersten Mastersemester

Da es durch die Zweidrittelbescheinigung möglich ist, sich (befristet) in den Masterstudiengang einzuschreiben, wenn der Bachelorabschluss noch nicht vorliegt, kann das dazu führen, dass im Wintersemester noch am Bachelorabschluss gearbeitet wird. Das sollte aber möglichst vermieden werden!

Bitte bedenken Sie:

  • Wenn der Bachelorabschluss nicht bis Mitte Februar (Rückmeldefrist) geschafft wird, droht Exmatrikulation bzw. Rückstufung in den Bachelorstudiengang.
  • Die Mastermodule des ersten Semesters werden oft nur teilweise und/oder mit schlechterem Resultat absolviert.
  • Die vorgesehene Modulreihenfolge kann nicht eingehalten werden und das Masterstudium kann sich verlängern.
  • Es kann evtl. Probleme mit dem BAFöG geben bei befristeter Einschreibung.
WICHTIG: Im 1. FS Master können keine Studienleistungen aus dem Bachelorstudiengang mehr erbracht werden! Eine Anmeldung zu Bachelormodulen oder das Absolvieren der regelmäßigen und/oder aktive Teilnahme sind nicht mehr möglich! Das gilt auch für das Berufspraktikum. Nur Prüfungsleistungen (dazu gehört auch die Fertigstellung der Bachelorarbeit) sind noch möglich. Aber auch das sollte möglichst vermieden werden!

Belegung von Mastermodulen im Bachelorstudiengang

Es kann auch zu der Situation kommen, dass Sie zwar noch im Bachelorstudiengang eingeschrieben sind, aber schon Masterveranstaltungen belegen wollen.

A) In begründeten Ausnahmefällen können Bachelorstudierende in begrenztem Umfang Module in einem fachlich korrespondierenden Masterstudiengang belegen, sofern

  • in den Lehrveranstaltungen noch freie Plätze zur Verfügung stehen, nachdem die Platzzuweisung für Masterstudierende abgeschlossen ist,
  • die jeweils Lehrenden ihr Einverständnis erklärt und vor Zulassung geprüft haben, ob die erreichten Kompetenzen eine erforderliche Teilnahme erwarten lassen,
  • eine fristgerechte Anmeldung im Prüfungsbüro vorliegt. Bitte verwenden Sie das Formular zur Modulanmeldung!
Grundsätzlich sollte dem zügigen Abschluss des Bachelorstudiums Vorrang gegeben werden!

B) In konsekutiven Studiengängen ist es möglich, unter den schon genannten Parametern, Module im Masterstudiengang erfolgreich zu absolvieren.

  • Das vorzeitige Belegen von Mastermodulen hat keinen Einfluss auf die Zulassung in dem entsprechenden Masterprogramm.
  • Soll mit Einvernehmen eine Modulprüfung abgelegt werden, muss das gesamte Modul studiert werden. Ein Anspruch auf Zugang und Modulprüfung besteht nicht.
  • Die Anrechnung erbrachter Leistungen erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss nach der Immatrikulation in das entsprechende Masterstudium.
  • Es besteht kein Anspruch auf Anrechnung, wenn zwischenzeitlich eine Änderungsordnung in Kraft getreten ist und eine Anrechnung nicht mehr möglich ist.

C) Nach einem Beschluss des Prüfungsausschusses vom 18. Juni 2014 ist der Umfang der vorzeitig belegten Module auf maximal 30 LP beschränkt.

Übergang in andere Masterstudiengänge

Mit einem Bachelorabschluss in Bioinformatik kann man sich auch für andere Masterstudiengänge bewerben! Z.T. müssen dafür Zusatzleistungen nachgewiesen werden. Am Fachbereich Mathematik und Informatik kommen dafür in Frage:

Weitere Informationen zum Studiengang und den Zulassungsvoraussetzungen gibt es bei den jeweiligen Studiengangsverantwortlichen bzw. Prüfungsausschussvorsitzenden. Schauen Sie sich auch die OSAs an!

eVV