Forschungsmodul (StO/PO 2012)
Das Forschungsmodul ist ein Wahlpflichtmodul, das in einem oder mehreren Semestern absolviert werden kann. Es setzt sich zusammen aus Lehrveranstaltungen im Umfang von 15 LP und einer Projektarbeit (5 LP), die am Ende unter Betreuung einer prüfungsberechtigten Dozentin oder eines prüfungsberechtigten Dozenten angefertigt wird.
Die 15 LP aus Lehrveranstaltungen können entweder durch erfolgreichen Abschluss zweier Spezialvorlesungen mit Übungen und eines Seminars (Forschungsmodul A) oder einer Spezialvorlesung mit Übungen und zwei Seminaren (Forschungsmodul B) erworben werden. Praxismodule (vgl. StO §4, Abs.3) können in das Forschungsmodul nicht eingebracht werden. Bei Seminaren und Übungen besteht Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme. Die Formen der aktiven Teilnahme (z.B. Bearbeiten der Übungsaufgaben, Seminarvortrag) werden durch die Dozentin oder den Dozenten festgelegt. Eine Modulprüfung findet nicht statt.
Neben Veranstaltungen aus dem Studiengang Bioinformatik können mit Zustimmung des Prüfungsausschusses auch Vorlesungen mit Übungen oder Seminare aus verwandten Studiengängen (z.B. Mathematik, Informatik, Biologie, ...) belegt und im Forschungsmodul angerechnet werden. Dazu ist vor Besuch der Veranstaltung ein Antrag (Formular Anmeldung Lehrveranstaltung(en) im Forschungsmodul) an den Prüfungsausschuss zu richten.
Die Projektarbeit (5 LP, 150 h) bildet den Abschluss des Forschungsmoduls. Das Thema soll so gewählt werden, dass ein Bezug zu den besuchten Lehrveranstaltungen im Forschungsmodul besteht und (soweit möglich) eine Verbindung zwischen ihnen hergestellt wird. Die Projektarbeit wird beim Prüfungsbüro angemeldet (Formular Anmeldung Projektarbeit) und von einer prüfungsberechtigten Dozentin oder einem prüfungsberechtigten Dozenten im Masterstudiengang betreut. Normalerweise ist dies eine Dozentin oder ein Dozent aus einer der besuchten Veranstaltungen im Forschungsmodul. Die äußere Form der Projektarbeit orientiert sich an den Vorgaben für den Aufbau einer Hausarbeit an der Charité. Die Projektarbeit wird nicht benotet, von der Betreuerin oder dem Betreuer aber formal und inhaltlich beurteilt. Dazu können die Formulare zur formalen Bewertung und zur inhaltlichen Bewertung verwendet werden. Nach erfolgreichem Abschluss stellt die Betreuerin oder der Betreuer eine Bescheinigung (Formular Bescheinigung einer Projektarbeit) für das Prüfungsbüro aus.
Informationen zur schriftlichen Ausarbeitung der Projektarbeit:
1. Die Ausarbeitung ist unterteilt in Abstract, Inhaltsverzeichnis, Einleitung, Methoden, Ergebnisse, Diskussion, Literaturverzeichnis/Referenzen und ggf. einen Anhang.
2. Insgesamt muss die schriftliche Ausarbeitung min 3.000 und max. 5.000 Wörter umfassen (hierbei zählen Titelblatt, Tabellen- und Abbildungsverzeichnis sowie der Anhang mit; das Literaturverzeichnis und Code im Anhang nicht).