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Masterstudiengang Informatik

MS Informatik (konsekutiv)

Ziel des Masterstudiengangs Informatik ist neben der Berufsqualifizierung, die Studierenden zu einer selbständigen Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Bereich der Informatik zu befähigen. Der Abschlussgrad berechtigt zur Zulassung zur Promotion.

Der Masterstudiengang Informatik baut auf dem Bachelorstudiengang Informatik auf.

Bewerbung & Übergangsregelungen

Bewerbungsschluss:

  • für das Wintersemester der 31. Mai
  • für das Sommersemester der 15. Januar

Zugangssatzung für den Master Informatik
und Erste Änderung der Zugangssatzung für den Master Informatik

Fakten

Zulassungsmodus 1. Fachsemester Lokale Zulassungsbeschränkung
Zulassungsmodus höheres Fachsemester Lokale Zulassungsbeschränkung
Bewerbungs- und Anmeldezeitraum

Für das Wintersemester ist der Bewerbungszeitraum für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge vom 15.04.– 31.05. für alle Fachsemester.

Für das Sommersemester ist der Bewerbungszeitraum für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge vom 01.12. - 15.01. für alle Fachsemester.

Studienbeginn Winter- und Sommersemester
Studiensprachen Deutsch
Abschluss Master of Science (M.Sc.)
Regelstudienzeit 4 Semester

Ablauf des Studiums gemäß Studien- und Prüfungsordnung ab WS 2014/15

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.

Im Masterstudium Informatik werden Module im Umfang von 90 Leistungspunkten (LP) in folgenden Teilgebieten studiert:

  1. Bereich Informatik mit 70-80 LP, geliedert in drei Studiengebiete:
    1. Praktische Informatik (mindestens 20 LP, bei Vertiefung mindestens 40 LP),
    2. Technische Informatik (mindestens 10 LP, bei Vertiefung mindestens 30 LP),
    3. Theoretische Informatik (mindestens 10 LP, bei Vertiefung mindestens 30 LP).

Eines der drei Gebiete ist als Vertiefung zu wählen und um mindestens 20 LP zu erweitern.

2.  Anwendungsbereich (früher "Nebenfach", mindestens 10 LP, höchstens 20 LP),

In jedem der drei Studiengebiete Informatik gibt es zwei Module Wissenschaftliches Arbeiten in Form von Hauptseminaren mit je 5 LP und zwei Softwareprojekte mit je 10 LP, die sich jeweils im Schwerpunkt der Qualifikationsziele  und in der Zusatzbenennung (A oder B) unterscheiden. Das exakt gleiche Modul (z. B. Wissenschaftliches Arbeiten Technische Informatik A) kann nur einmal gewählt werden. Diese Module sind unbenotet, mit Ausnahme der Softwareprojekte A. (Achtung Verwirrungsgefahr: Im Bachelorstudium gibt es auch die Module Softwareprojekt A und B, aber dort ist es umgekehrt: A ist unbenotet und B ist benotet.)

Es gibt keine Pflichtmodule.

Randbedingungen

Module Wissenschaftliches Arbeiten: Mindestens eins im Vertiefungsgebiet. Insgesamt mindestens 2, höchstens 4.

Module Softwareprojekt: Mindestens eins, höchstens zwei.

Der Anteil unbenoteter Module muss 25-30 LP betragen (§7, Abs. 10). Unbenotete Module sind alle Module Wissenschaftliches Arbeiten (5 LP Seminar), Softwareprojekt B (10 LP), die drei Module Grundlagen des Managements von IT-Projekten aus dem Bachelorstudiengang, Projektmanagement, und Projektmanagement–Vertiefung (je 5 LP) (von denen aber nur 1-2 zugleich gewählt werden können siehe §7, Abs. 9), Praktiken professioneller Softwareentwicklung (5 LP), und das Bachelor-Modul Existenzgründung in der IT-Industrie (5 LP). Mit der vorgeschriebenen Mindestzahl von zwei Hauptseminaren erreicht man schon 10 unbenotete LP. Mit einem weiteren Hauptseminar und einem Softwareprojekt B ist man über dem Berg. Man darf aber nicht darüber hinausschießen. Wer 2 Softwareprojekte B macht, hat schon die Obergrenze erreicht. Auch die Module aus dem Anwendungsbereich muss man in diese Rechnung einbeziehen.

Module aus einem Bachelorstudiengang können nur bis zu einem Umfang von 15 LP eingebracht werden (§7, Abs. 9). Bachelor-Module sind Grundlagen des Managements von IT-Projekten und Existenzgründung in der IT-Industrie (je 5 LP). Dazu kommen in der Regel die Module des Anwendungsgebiets (früher "Nebenfach"), weil fortgeschrittene Master-Module in einem fremden Gebiet für Studierende, die das Fach nicht schwerpunktmäßig belegen, nur ausnahmsweise geeignet sind. Das Maximum von 20 LP im Anwendungsbereich kann man also nur dann ausschöpfen, wenn darunter auch Master-Module sind.

Das gleiche Modul aus dem Masterstudium, das schon im Rahmen des Vertiefungsgebiets im vorangegangenen Bachelorstudium belegt wurde, kann natürlich nicht für das Masterstudium noch einmal verwendet werden.

Nachdem mindestens 60 LP erbracht sind, erfolgt die Anfertigung und die Präsentation einer Masterarbeit (Dauer 23 Wochen für den schriftlichen Teil, bzw. 6 Monate nach der alten Ordnung, 30 LP).

Wer ohne weitere Komplikationen mit dem Mathe-Bachelor in den Master Informatik zugelassen werden möchte, sollte im Rahmen seines Bachelorstudiums die folgenden Informatikleistungen einbauen:

LP

 

8

Informatik B

7

Datenbanksysteme

10

Softwaretechnik

9-10

10 LP für Rechnerarchitektur, Betriebs- und Kommunikationssysteme

 

ODER: 9 LP Nichtsequentielle und verteilte Programmierung

5-10

10 LP für Softwareprojekt

 

ODER: 8 LP für Informatik A

 

ODER: 9 LP für Nichtsequentielle und verteilte Programmierung (wenn nicht oben gewählt)

 

ODER: 10 LP für Rechnerarchitektur, Betriebs- und Kommunikationssysteme (wenn nicht oben gewählt)

 

ODER: 5 LP für Auswirkungen der Informatik

39-45 LP

SUMME

Die Zulassung benötigt 120 ECTS LP in solchem Mathematik- und Informatikstoff wie er in einem Informatik-Bachelorstudium vorkommen könnte.

Der Bioinformatik-Bachelor der Freien Universität hat laut seiner Studienordnung in dieser Hinsicht folgenden Inhalt:

  • 42 LP Informatik
  • 40 LP Mathematik und Statistik
  • 12 LP Bachelorarbeit (wenn die ein Informatikthema hat)
  • 7 LP Wahlbereich (wenn hier Informatik gewählt wird)
  • 10 LP Projektmanagement im Softwarebereich (ABV)

Das macht zusammen also 111 LP und reicht nicht aus.

Man muss also für die Zulassung noch etwas Informatik obendrauf studiert haben; dafür bieten sich insbesondere folgende Module an:

  • Softwareprojekt (10 LP)
  • Rechnerarchitektur
  • Betriebs- und Kommunikationssysteme (10 LP)
  • Softwaretechnik (10 LP)

Die hier folgenden Informationen betreffen nur Studierende, die ihr Masterstudium der Informatik vor Beginn des Wintersemesters 2014/15 aufgenommen haben und nicht in die neue Studien- und Prüfungsordnung wechseln.

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.

Im Masterstudium Informatik werden Module im Umfang von 90 Leistungspunkten (LP) in folgenden Teilgebieten studiert:

1.     Angewandte Informatik,

2.     Praktische Informatik,

3.     Technische Informatik,

4.     Theoretische Informatik,

5.     Vertiefungsgebiet und im

6.     Nebenfach

In jedem der genannten Gebiete sind mindestens 4 SWS und 5 LP zu erbringen. Das Nebenfach umfasst maximal 24 LP.

Unter den erfolgreich abgeschlossenen Modulen müssen sich befinden:

§  ein Softwareprojekt im Umfang von 10 LP

§  2 Seminare in Informatik

Das Studium ist gemäß einem der Musterstudienpläne zu studieren. Sie dienen der Orientierung der Studierenden. Abweichende Studienpläne bedürfen der Genehmigung durch einen Hochschullehrer der Informatik im Rahmen der Studienberatung.

Detaillierte Beschreibungen der regelmäßig angebotenen Module findet man im Modulverwaltungssystem des Fachbereichs. Ein individueller Studienverlaufsplan kann mit Hilfe dieses Systems erstellt werden.

Die Langfristplanung der regelmäßig angebotenen Mastermodule wird vom Institutsrat jedes Semester aktualisiert.

Beachten Sie die Studien- und Prüfungsordnung samt Änderungsordnung vom 8.6.2010.

Achtung:
Zum Wintersemester 2014/15 ist eine neue Studien- und Prüfungsordnung in Kraft getreten. Sie gilt für alle Studierenden, die ihre Masterstudium der Informatik zum WS 2014/15 oder später beginnen.

Studierenden, die bereits vor dem WS 2014/15 im Masterstudiengang Informatik immatrikuliert waren, wird ein Wechsel von der bisherigen Studien- und Prüfungsordnung in die neue empfohlen. Der Wechsel  kann beim Prüfungsbüro unter Verwendung des folgenden Formulars beantragt werden.

Beim Wechsel zur Neuordnung werden alle bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen angrechnet. Dies geschieht auf der Basis einer Umstellungstabelle, die der Prüfungsausschuss und der Fachbereichsrat beschließen.