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Dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte FB Mathematik/Informatik

Team

Sera Renée Zentiks

Dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

u.A. Beratung in Bezug auf Konfliktfälle zu den Themen Chancengleichheit, sexualisierte Gewalt, Rassismus, Geschlechteridentität; Informieren zu Fördermöglichkeiten; Begleitung von Einstellungs- und Berufungsverfahren, Unterstützung des Familienbüros

+49 30 838 75453

Monika Drück

Stellvertretende dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Diversity-Ansprechperson des Fachbereichs

+49 30 838 52202

Sprechzeiten

Sprechzeiten nach Vereinbarung mit der jeweiligen Kontaktperson.

In dringenden Fällen kann das Büro der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten kontaktiert werden, wenn niemand von uns erreichbar sein sollte.

Urlaub:

Monika Drück: /

Sera Renée Zentiks: /

An den Tagen der Urlaubsüberschneidung wenden Sie sich bitte in dringenden Fällen ans Büro der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten


Aufgaben und Rechte der dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

Die Freie Universität Berlin hat einen gesetzlichen Gleichstellungsauftrag (Gleichstellungskozept 2015-2020 der Freien Universität Berlin), bei dessen Umsetzung sie von der zentralen Frauenbeauftragten und auf Fachbereichsebene von den dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten unterstützt wird.

Die dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ist die an den Instituten bekannte und im Fachbereich mit allen Details vertraute Vor-Ort-Person, im Gegensatz zur zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, die weniger fachbereichsgebunden arbeitet und sich vor allem um gesamtuniversitäre Belange kümmert. Die Aufgaben und Rechte der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind gesetzlich verankert (BerlHG §59, LGG §§ 17 + 18) und in den Frauenförderrichtlinien der Freien Universität Berlin geregelt  (FFR §§ 25 und 30 IV).

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte achtet darauf, dass Chancengleichheit in allen Entscheidungsprozessen am Fachbereich angemessen berücksichtigt wird (Rundschreiben Nr. 02/2016 vom 06. April 2016). Sie hat das Recht auf Auskunft in allen mit ihren Aufgaben in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten und muss frühzeitig und umfassend unterrichtet werden. Sie begleitet Einstellungs- und Berufungsverfahren und nimmt in beratender Funktion an Dekanats-, Fachbereichs- und Institutsratssitzungen teil. Sie hat Rede- und Antragsrecht und kann bei allen Entscheidungen ein suspensives (aufschie-bendes) Veto einlegen.

Auch vertritt die Frauenbeauftragte die Belange sämtlicher weiblicher Beschäftigter aller Statusgruppen am Fachbereich. Sie informiert und berät insbesondere in Konfliktfällen. Darüber hinaus unterstützt sie das Familienbüro als Ansprechperson vor Ort für Studierende und Beschäftigte mit familiären Verpflichtungen.


Wahl der Frauenbeauftragten

Die Wahl der Frauenbeauftragten ist keine Direktwahl und erfolgt in zwei Schritten:

Im 1. Schritt werden von den Frauen am Fachbereich ‚Wahlfrauen‘ gewählt, zwei Vertreterinnen jeder Statusgruppe (Professorinnen, Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, Sonstige Mitarbeiterinnen und Studentinnen).

Im 2. Schritt wählen diese die dezentrale Frauenbeauftragte und ihre Stellvertreterin für eine Amtsperiode von zwei Jahren. Zur Wahl aufstellen lassen können sich alle wahlberechtigten weiblichen Mitglieder (Hauptfach-Studentinnen sowie akademische und nicht-akademische Mitarbeiterinnen) des Fachbereichs Mathematik und Informatik.