Der Fachbereich verleiht den akademischen Grad des Doktors der Naturwissenschaften (doctor rerum naturalium, abgekürzt: Dr. rer. nat.) aufgrund eines erfolgreich durchgeführten Promotionsverfahrens. Durch die Promotion wird über den erfolgreichen Studienabschluss in einem der Studiengänge der Fächer des Fachbereichs Mathematik und Informatik hinaus die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit durch eigene Forschungsleistungen nachgewiesen.
Die Promotionsleistungen bestehen aus einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und einem Prüfungskolloquium (Disputation) im Promotionsfach. Die Promotion kann Abschluss eines Aufbau- oder Promotionsstudiums sein.
Die aktuelle Promotionsordnung ist am 08. Januar 2007 in Kraft getreten (mit Änderungsordnung vom 16. März 2012). Sie enthält gegenüber der vorigen Promotionsordnung folgende Neuerungen:
Die Habilitation dient dem Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Fach (Habilitationsfach) in Forschung und Lehre selbständig zu vertreten (Lehrbefähigung). Habilitationsfächer des Fachbereichs sind Mathematik und Informatik. Habilitationsleistungen sind:
Das Habilitationsverfahren wird nach der Habilitationsordnung vom 4.10.1999 durchgeführt.