Springe direkt zu Inhalt

FAQ zum Berufspraktikum

Nein. Das Praktikum soll dazu dienen, die Welt außerhalb der Uni kennenzulernen (siehe auch StO § 8(2)).

Ja. Wie üblich muss dazu eine Bescheinigung seitens des Arbeitgebers über 6 Wochen Vollzeitäquivalent und der Praktikumsbericht vorgelegt werden.

Es steht jedem Studenten und jeder Studentin frei, dem Praktikumsbericht solche  Texte oder Arbeiten anzuhängen. Aber die angemessene Behandlung der Pflichtthemen (6 Seiten) kann das nicht ersetzen.

Für den Modulabschluss benötigen Sie eine vom Praktikumsgeber unterschriebene Bescheinigung, die Sie dem Praktikumsbericht beifügen. Die Bescheinigung muss auf jeden Fall folgende Angaben enthalten: Kontaktdaten des Arbeitgebers, Zeitraum des Praktikums, unbedingt (!) die Dauer in Arbeitsstunden sowie eine kurze Tätigkeitsbeschreibung. Gerne können Sie diese Vorlage nutzen.

Kein Problem, sofern die Abschlussarbeit den Bedingungen der gültigen Prüfungsordnung genügt.