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Übergangsregelungen vom Bachelor in den Master

Planung des Bachelorabschlusses und Beginn des Masterstudiums

Sobald erkennbar ist, dass alle Leistungen des Bachelorstudiums bis zum Beginn des nächsten Semesters erbracht werden können, sollte man sich rechtzeitig bis zum Bewerbungsschluss (15.1. bzw. 31.5.) auf den Masterstudiengang bewerben.

Falls anschließend erkennbar werden sollte, dass die erforderlichen Leistungspunkte für den Bachelorabschluss  oder die Anmeldung der Bachelorarbeit doch nicht mehr rechtzeitig vor Beginn des geplanten Masterstudiums vorliegen, soll die Bewerbung zurückgezogen bzw. der bereits zugesprochene Studienplatz nicht in Anspruch genommen werden. Fehlende Studienleistungen des Bachelorstudiengangs (z.B. die Abgabe des Berufspraktikumsberichts) können nicht mehr während eines bereits aufgenommenen Masterstudiums erbracht werden.  

 
Falls gegen Ende des Studiums nur noch wenige Module offen sind, können im Rahmen des Vertiefungsgebietes zusätzliche Module im Umfang von bis zu 30 LP absolviert werden, die auf das spätere Masterstudium anrechenbar sind. Dabei ist die höchste Priorität auf das Erreichen des Bachelorabschlusses zu setzen, um Studienzeitverzögerungen zu vermeiden. 

Wer zusätzliche, auf den Masterstudiengang anrechenbare Module im Gegenwert von mindestens einem halben Semester abgeschlossen hat, kann beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses um eine Einstufung in das zweite Fachsemester des Masterstudiengangs bitten und sich damit nach erfolgtem Bachelorabschluss schneller in den Masterstudiengang einschreiben.

Bitte nehmen Sie grundsätzlich bei der Planung des Bachelorabschlusses und Beginn des Masterstudiums eine individuelle Studienberatung wahr.