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Informationen A-Z für Studierende der Bioinformatik

Prüfungstermine in der Bioinformatik sind nicht bindend, d.h. man kann sich vor Antritt der Prüfung jederzeit wieder abmelden. Dies gilt für alle Module, die in der Bioinformatik StO/PO beschrieben werden. Bei Modulen, die nicht in der Bioinformatik StO/PO beschrieben werden (z.B. Informatik A und B), kann dies anders sein. Im Zweifelsfalle immer beim Dozenten/bei der Dozentin bzw. dem Koordinationsbüro nachfragen! Vgl. Informationen des Prüfungsbüros!

Für den Studienablauf entscheidend ist die zum Zeitpunkt der Immatrikulation geltende Studien- und Prüfungsordnung (StO/PO). Sie enthält u. a. ausführliche Modulbeschreibungen sowie einen exemplarischen Studienablaufplan, der die Studierenden bei der Planung ihres Studiums unterstützt.Ein Wechsel in die neueste StO/PO ist grundsätzlich möglich, ein Wechsel in eine ältere Ordnung jedoch nicht!

Die aktuellen Ordnungen sind hier zu finden:

Bachelor: Profil und Aufbau

Master: Profil und Aufbau

Eine Übersicht über die verschiedenen (auch älteren) Ordnungen befinden sich auf den Seiten des Prüfungsbüros.

Es ist prinzipiell möglich, Studien- und Prüfungsleistungen aus einem anderen Studiengang oder von einer anderen Hochschule anerkennen zu lassen, d.h. dafür ein in unserem Studienplan vorgesehenes Modul erlassen zu bekommen.

Die hier beschriebenen Regeln gelten für Leistungen, die vor Aufnahme des Bioinformatikstudiums erbracht wurden. Wenn Sie bereits im Studiengang Bioinformatik immatrikuliert sind, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, die im Studienplan vorgesehenen Module zu absolvieren. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich, müssen aber stichhaltig begründet werden und sollten vorab von der Prüfungsausschussvorsitzenden genehmigt werden.

Falls Sie in einer neuere Bioinformatikstudienordnung wechseln wollen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro. Für den SPO-Wechsel MSc 2012 → MSc 2019 lesen Sie bitte die Übergangsregeln auf diese Seite.

Zuständig für die Anerkennung ist die/der Prüfungsauschussvorsitzende.

Es gelten folgende Regeln:

  1. Umfang und Vertiefungsgrad der anzuerkennenden Leistung müssen mit dem Zielmodul vergleichbar sein. Inhaltlich gibt es etwas mehr Spielraum für Abweichungen, sofern die gleichen Qualifikationsziele erreicht wurden.
  2. Die Gesamtzahl der anzuerkennenden Leistungspunkte darf i.d.R. max. um 1 LP größer sein als die Anzahl der tatsächlich nachgewiesenen Leistungspunkte. Eine Mehrfachverwendung von Leistungspunkten ist ausgeschlossen.
  3. Oft ist eine 1:1-Anerkennung von Modulen nicht möglich, da Größe und Zuschnitt von Modulen unterschiedlich sein können. Dann wird aus der Gesamtübersicht der bisher erbrachten Leistungen eine Abwägung bzw. Neuaufteilung vorgenommen. Aus diesem Grund sollen alle Anerkennungen gebündelt gleich zu Beginn des Studiums beantragt werden.
  4. Die Studierenden sind selbst verantwortlich, die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Neben dem Leistungsnachweis an sich können das Modulbeschreibungen, Auszüge aus Vorlesungsverzeichnissen, Studienordnungen etc. sein.
  5. Die Leistungsnachweise sollten i.d.R. nicht älter als 5 Jahre sein. (Ausnahme: abgeschlossenes Studium)
  6. Nach einem erfolglosen Prüfungsversuch in einem Modul ist eine nachträgliche Anerkennung ausgeschlossen!  Umgekehrt kann eine einmal anerkannte Leistung nicht mehr zurückgenommen oder verbessert werden.
  7. Noten werden übernommen bzw. umgerechnet. Die Anrechnung unbenoteter Leistungen für benotete Module ist schwieriger, kann aber bis zu einem gewissen Umfang in Einzelfällen erfolgen. Die Module werden dann mit der Vermerk "Bestanden" gekennzeichnet.

Bitte gehen Sie folgendermaßen vor:

Bevor Sie einen Anrechnung beantragen, stellen Sie bitte alle benötigten Unterlagen zusammen!
  1. Lesen Sie die Studienordnungen/Modulhandbücher beider Studiengänge (Quelle und Ziel), formulieren Sie einen oder ggf. mehrere Vorschläge, welche Leistungen Ihnen anerkannt werden sollten. Setzen Sie Ausgangs- und Zielmodule in eine nachvollziehbare Beziehung zueinander! Falls die Gleichwertigkeit nicht völlig offensichtlich ist, begründen Sie, warum sie glauben, die erforderlichen Qualifikationen dennoch erworben haben.
  2. Schicken Sie Ihren Vorschlag (oder Vorschläge) in möglichst übersichtlicher, tabellarischer Form per E-Mail an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Fügen Sie die entsprechenden Belege (Leistungsnachweis und Ergänzungen, s.o.) bei.
  3. Nach evtl. Rücksprache wird Ihnen die Entscheidung über die Anrechnung mitgeteilt. Falls eine Anrechnung möglich ist, füllen Sie den oberen Teil des Anrechnungsformulars aus und schicken es wieder an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Das vollständige Formular wird dann ans Prüfungsbüro weitergeleitet und die anerkannten Leistungen werden in Campus Management eingetragen.

Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen erfolgt über Campus Management.Diese Anmeldung ist obligatorisch, sonst können keine Leistungspunkte erworben werden! Die Anmeldung zu den Modulen des eigenen Studiengangs kann von den Studierenden selbst während des Anmeldezeitraums um den Semesterbeginn vorgenommen werden. Bei Veranstaltungen, die nicht einem Modul der eigenen Studienordnung zugeordnet sind, erfolgt die Anmeldung über das Prüfungsbüro. Verwenden Sie das dafür vorgesehene Formular.

Ausnahme: Bei Veranstaltungen des Fachbereichs BCP, die nicht in unserer Studienordnung aufgeführt sind, müssen Sie sich direkt an den Fachbereich BCP wenden.

Zu den Veranstaltungen des FBs Mathematik und Informatik ist auch eine Anmeldung über das Whiteboard erforderlich!

Weitere Informationen zur Anmeldung zu Modulen vom FB BCP.

Biologie

  • Die Biologieveranstaltungen sind platzbeschränkt, (wie viele andere Veranstaltungen auch). Bei den Pflichtveranstaltungen sind aber genügend Plätze vorhanden! Sie können sich im Prinzip während des gesamten Anmeldezeitraums selbständig in Campus Management an- und abmelden können. Damit alles gut klappt, sollten Sie sich aber spätestens zu Semesterbeginn anmelden.
  • Sie können sich i.d.R. nicht vollständig zu einem Modul anmelden, sondern immer nur zu einer Veranstaltung! Bei "Allgemeiner Biologie" ist das die Vorlesung Botanik. Zu den anderen Veranstaltungen des Moduls (z.B. Zoologie) werden Sie automatisch nach Ende des Anmeldezeitraums  angemeldet. Sollte dies bis ca. Mitte November nicht geschehen sein, können Sie sich an das Studienbüro Biologie, s.u. (nicht Bioinformatik!) wenden und nachfragen.
  • Bei Biologieveranstaltungen wird (oft) Blackboard genutzt. Hier erfolgt die Anmeldung (soweit ich weiß) auch immer automatisch. Sollte es Fragen dazu geben, wenden Sie sich am besten an die jeweiligen Lehrenden. 

Sie sollten sich wie oben beschrieben zu den Biologieveranstaltungen selbständig anmelden können bzw. werden automatisch angemeldet. Sollten dennoch Fragen oder Problemen bei der An- (und Ab)meldung in Campus Management auftauchen, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro Biologie und benutzen dazu das folgende Formular:

https://ssl2.cms.fu-berlin.de/bcp/studium-lehre/biologie/studienbuero_biologie/PM_Formular-Beratung/index.html

Klausurtermine werden nicht zentral koordiniert! D.h. Studierenden müssen selbst darauf achten, dass es keine Überschneidungen oder extreme Häufungen am Semesterende gibt. Dazu empfiehlt es sich, mit den Lehrkräften möglichst frühzeitig eine Einigung zu erzielen. Sollte es dabei ernsthafte Schwierigkeiten geben, kann natürlich das Koordinationsbüro Bioinformatik eingeschaltet werden.

Es ist prinzipiell möglich, während des Bachelorstudiums Mastermodule zu belegen. Voraussetzung ist, dass Plätze frei sind und der Dozent/Die Dozentin zustimmt. Natürlich sollten Sie auch die notwendigen Vorkenntnisse mitbringen. Zur Anmeldung in Campus Management verwenden Sie bitte das Formular MSc-Modulanmeldung und wenden sich damit an das Prüfungsbüro.

Weitere Infos: https://www.mi.fu-berlin.de/bioinf/stud/bachelor/ueberg_BSc-MSc/index.html

Bei den meisten Modulen im Studiengang Bioinformatik gibt es keine Möglichkeit zur Notenverbesserung. Eine einmal erhaltene Note gilt und kann nicht durch ein erneutes Ablegen einer Prüfung verbessert werden. Bei Modulen, die nicht in der Bioinformatikstudienordnung definiert sind, sondern aus anderen Studienordnungen übernommen wurden, gibt es Ausnahmen. Das betrifft die Module (BSc SPO 2023):

  • Konzepte der Programmierung
  • Algorithmen und Datenstrukturen
  • Diskrete Strukturen für Informatik
  • Lineare Algebra für Informatik
  • Analysis für Informatik

Bei diesen Modulen gilt: Wenn Sie ein Modul erstmalig belegen und sowohl an Haupt- als auch an der Nachklausur erfolgreich teilnehmen, gilt die bessere der beiden Noten. Bitte klären Sie sicherheitshalber mit den zuständigen Lehrenden wie das genau gehandhabt wird.

Seit dem Wintersemester 2015/16 gilt eine Begrenzung der Wiederholungen von Prüfungen! Prüfungen dürfen bei Nichtbestehen dreimal wiederholt werden. Es gibt insgesamt vier Prüfungsversuche. Vor dem vierten Prüfungsversuch sollte unbedingt eine Beratung in Anspruch genommen werden!

eVV