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Wie sieht die "Verteidigung" aus?

Laut PO gilt für den Lehramts-/Monobachelorstudiengang Mathematik bzgl. der mündlichen Prüfung (Verteidigung):

„Die Ergebnisse der Bachelorarbeit werden in einer Präsentation vorgestellt, wissenschaftlich eingeordnet (ca. 15 Minuten) und verteidigt (ca. 15 Minuten). Voraussetzung für die Teilnahme an der Präsentation ist die Abgabe der Bachelorarbeit. Die mündliche Präsentation schließt sich so bald wie möglich der Abgabe der Bachelorarbeit an. Der Termin wird rechtzeitig in geeigneter Form bekannt gegeben."

 

Die sogenannte „Verteidigung“ einer Bachelorarbeit kann dabei folgende Funktionen haben:

  1. Überprüfung der Dozent*innen (meist Erst- und Zweitkorrektor*in), ob der/die zu prüfende Student*in die Bachelorarbeit wirklich selbst geschrieben hat.
  2. Abklärung ungenau oder falsch beschriebener bzw. definierter Sachverhalte, welche dem Studenten/der Studentin die Möglichkeit einer mündlichen Korrektur/ Klarstellung geben.
  3. Generelle Fragen zur Arbeit, die jedoch nicht weit über das Themengebiet der Arbeit hinausgehen sollen.


Bemerkung: Eine Verteidigung gibt es nur bei Bachelorarbeiten nicht bei Masterarbeiten!