In welcher Sprache darf ich meine Abschlussarbeit verfassen?
Laut StO/PO 2014 gilt:
- Für die Bachelorarbeit, dass der schriftliche Teil „in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden“ kann und „nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss […] auch weitere Sprachen möglich“ sind.
- Für die Masterarbeit, dass der schriftliche Teil „in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden“ kann.
Die Aussagen beziehen sich dabei auf die aktuellen Studien- und Prüfungs-ordnungen! Für weitere Informationen und ältere Studien- und Prüfungsordnungen verweisen wir auf das Prüfungsbüro Mathematik und Informatik.