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Muss ich mich selbst um einen Zweitgutachter/eine Zweitgutachterin kümmern?

Dies ist von Dozent/in zu Dozent/in unterschiedlich. Wer keine eigene Wunschvorstellung hat, kann zusammen mit dem/der Betreuer/in jemanden ausgucken. Ansonsten dürft ihr auch gerne einen eigenen Zweitgutachter/eine eigene Zweitgutachterin vorschlagen. Dazu einfach Zweitgutachter/in per E-Mail oder persönlich kurz mit einer knappen(!) Beschreibung des Themas ansprechen und um Zustimmung bitten. Bitte beachtet, dass auch der/die Zweitgutachter/in prüfungsberechtigt sein muss! Dozent*innen, die selbständig Lehre in einem Studiengang anbieten, sind i.d.R. in diesem Studiengang prüfungsberechtigt. Im Zweifelsfall bitte vorher bei der Prüfungsausschussvorsitzenden nachfragen.


Achtung:
Ihr könnt zwar eine/n Zweitgutacher/in vorschlagen, aber diesem Vorschlag muss nicht gefolgt werden! Die Prüfer/innen-Kombi und das Thema werden von der/dem Prüfungsausschussvorsitzenden überprüft.