Wie sieht die "Verteidigung" aus?
Die Verteidigung ist Bestandteil der Abschlussarbeit, geht jedoch nicht in die Note mit ein! Struktur und Dauer sind in der Prüfungsordnung wie folgt geregelt:
- bei der Bachelorarbeit (Ordnung von 2012): "Die Ergebnisse der Bachelorarbeit werden im Rahmen einer mündlichen Präsentation vorgestellt und wissenschaftlich verteidigt. Die Präsentation besteht aus einem etwa 15-minütigen Vortrag mit anschließender etwa 15-minütiger Diskussion. Die mündliche Präsentation ist unbenotet [...]" (§5(9)).
- bei der Masterarbeit (Ordnung von 2019): Die Masterarbeit wird durch ein Kolloquium begleitet, das in der Regel während der Bearbeitungszeit in der zugeordneten Arbeitsgruppe stattfindet. Die Studierenden sollen einmal einen ca. 30-minütigen Vortrag über den Fortgang ihrer Masterarbeit halten.
Die Aussagen beziehen sich dabei auf die aktuellen Studien- und Prüfungsordnungen! Für weitere Informationen und ältere Studien- und Prüfungsordnungen verweisen wir auf das Prüfungsbüro Mathematik und Informatik.
Die Verteidigung eurer Arbeit muss nicht fachbereichsweit angekündigt werden. I.d.R. genügt es, wenn die Mitglieder der Arbeitsgruppe eingeladen werden.
Inhaltlich sollte der Vortrag zum einen eine Kurzdarstellung des Inhalts der Arbeit sein, zum anderen aber auch eine "Eigenwerbung":
- Was habe ich gemacht?
- Warum war das schwierig?
- Warum sind meine Ergebnisse als gut zu betrachten? (Aber auch: Wo hapert es noch und warum?)
Man sollte bei der Gestaltung nicht zu eng an der Ausarbeitung kleben: Es ist meist nicht möglich, alles dort Beschriebene in der kurzen Zeit des Vortrags angemessen zu erklären. Weniger ist deshalb oft mehr! Andererseits hat man im Vortrag viel leichter die Chance, Schwierigkeiten in der Problemstellung oder die Raffinesse einer Lösung gut "rüberzukriegen". Keinesfalls ganz fehlen dürfen aber jedenfalls folgende Elemente:
- Aufgabenstellung und deren Einordnung
- Arbeitsansätze und -methoden
- Ergebnisse
- Bewertung der Ergebnisse