Der lehramtsbezogene Bachelorstudiengang umfasst insgesamt 180 Leistungspunkte (LP) und besteht aus:
Informatik kann entweder Kernfach (1) oder Zweitfach (2) sein.
(1) 90 LP aus dem Kernfach Informatik
+ 60 LP aus dem Zweitfach
+ 30 LP aus der Lehramtsbezogenen Berufswissenschaft (LBW)
Das Kernfach besteht aus einem Pflichtbereich im Umfang von 70 LP, einem Wahlpflichtbereich im Umfang von 10 LP und der Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP.
(2) 60 LP aus dem Zweitfach Informatik
+ 90 LP aus dem Kernfach
+ 30 LP aus der Lehramtsbezogenen Berufswissenschaft (LBW)
| Zulassungsmodus: | Keine Zulassungsbeschränkung |
| Bewerbungs- und Anmeldezeitraum: |
Für das 1. Fachsemester: 01.06.-01.09. (zum WS) Für höhere Fachsemester: 01.06.-01.09. (zum WS) + 01.12.-15.01. (zum SS) |
| Studienbeginn: | Wintersemester (WS) |
| Studiensprache: | Deutsch |
| Abschluss: | Bachelor of Science (B.Sc.): 90-LP-Kernfach mit Lehramtsoption |
| Im Kombi-Bachelor wählbar als: |
90-LP-Kernfach mit Lehramtsoption 60-LP-Modulangebot mit Lehramtsoption |
| Regelstudienzeit: | 6 Semester |
Ein Wechsel von einer alten zu aktuellen Studienordnung (2024) kann im Prüfungsbüro beantragt werden.
Bisher erbrachten Leistungen werden dann gemäß einer Umstellungstabelle auf die neue Ordnung angerechnet.
BSc-Absolvent:innen verfügen über wissenschaftliche Kenntnisse und praktische Fertigkeiten, die für eine Berufstätigkeit oder einen weiterführenden Studiengang qualifizieren. Die Tätigkeit als Lehrer:innen an öffentlichen Schulen ist im Land Berlin für BSc-Absolvent:innen mit Lehramtsoption nur mit einem einschlägigen lehramtsbezogenen Master-Abschluss (Master of Education) möglich.
Neben dem Lehrberuf an Schulen kommen u.a. Tätigkeitsfelder in Frage bei:
Informatiker:innen arbeiten speziell in IT-Abteilungen, z.B. in der Forschung und Entwicklung sowie der Administration von Netzwerken. Durch die zunehmende Technologisierung werden Informatiker:innen auch im Gesundheitswesen oder in der Verwaltung (E-Government) gebraucht.
Für leitende Tätigkeiten oder eine Beschäftigung in Forschung und Lehre ist ein Master-Abschluss und ggf. die Promotion Voraussetzung.