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Lehrauftrag

Wie man einen Lehrauftrag beantragt und abrechnet.

Grundlage

§ 120 BerlHG (Berliner Hochschulgesetz)

Regelungen zur Vergabe und Vergütung

Handreichung zur Vergabe und Besoldung von Lehraufträgen (Stand 2019)

Verfahrensablauf

  • Antragstellung über den Fachbereichsrat unter Verwendung des Antragsformulars.
  • Beschlussfassung im Fachbereichsrat.
  • Lehrauftragserteilung durch die Fachbereichsverwaltung.
  • Im Falle vergüteter Lehraufträge: Nach Abschluss der Lehrveranstaltung Vorlage der Lehrauftrags-Entgeltabrechnung, die zum jeweiligen Lehrauftrag aus Evento den Lehrbeauftragten mitgeschickt wird.
  • Zahlbarmachung durch die FBV.