Lehrauftrag
Wie man einen Lehrauftrag beantragt und abrechnet.
Grundlage
§ 120 BerlHG (Berliner Hochschulgesetz)
Regelungen zur Vergabe und Vergütung
Handreichung zur Vergabe und Besoldung von Lehraufträgen (Stand 2019)
Verfahrensablauf
- Antragstellung über den Fachbereichsrat unter Verwendung des Antragsformulars.
- Beschlussfassung im Fachbereichsrat.
- Lehrauftragserteilung durch die Fachbereichsverwaltung.
- Im Falle vergüteter Lehraufträge: Nach Abschluss der Lehrveranstaltung Vorlage der Lehrauftrags-Entgeltabrechnung, die zum jeweiligen Lehrauftrag aus Evento den Lehrbeauftragten mitgeschickt wird.
- Zahlbarmachung durch die FBV.