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Aufgaben des FBR

Zusammenfassend hat der Fachbereichsrat folgende Aufgaben (§ 14 Teilgrundordnung der FU):

  • Erlass von Satzungen für Einrichtungen innerhalb des Fachbereichs in Angelegenheiten von Lehre, Studium und Qualifikation,
  • Satzungen für Lehre, Studium, Prüfungen,
  • Billigung und Feststellung des Haushalts des Fachbereichs,
  • Errichtung, Veränderung und Aufhebung der Untergliederungen des Fachbereichs,
  • Einsetzung von Kommissionen zu seiner Unterstützung und Beratung, ihre Zusammensetzung, Aufgabenstellung, Verfahren und Dauer der Einsetzung,
  • Beschluss von Berufungsvorschlägen,
  • Entscheidungen über Habilitationen,
  • Vorschläge für die Festlegung der Zweckbestimmung von Stellen für Professoren oder Professorinnen.