Aufgaben des FBR
Zusammenfassend hat der Fachbereichsrat folgende Aufgaben (§ 14 Teilgrundordnung der FU):
- Erlass von Satzungen für Einrichtungen innerhalb des Fachbereichs in Angelegenheiten von Lehre, Studium und Qualifikation,
- Satzungen für Lehre, Studium, Prüfungen,
- Billigung und Feststellung des Haushalts des Fachbereichs,
- Errichtung, Veränderung und Aufhebung der Untergliederungen des Fachbereichs,
- Einsetzung von Kommissionen zu seiner Unterstützung und Beratung, ihre Zusammensetzung, Aufgabenstellung, Verfahren und Dauer der Einsetzung,
- Beschluss von Berufungsvorschlägen,
- Entscheidungen über Habilitationen,
- Vorschläge für die Festlegung der Zweckbestimmung von Stellen für Professoren oder Professorinnen.