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Beauftragte/r Praktikum Informatik


Beauftragter für das Praktikum in der Informatik

Prof. Dr. Volker Roth

Liebe Studierende,

Ihr kennt den Stellenwert des Berufspraktikums in den Informatik-Studiengängen:

  • für den Bachelor ist ein "obligatorisches Praktikumsmodul" im Bereich Allgemeine Berufsvorbereitung im Umfang von 6 Wochen (10 Leistungspunkte) zu absolvieren, wahlweise im Zusammenhang mit einem Auslandssemester (oder sonstwie im Ausland separat -- wir sind da sehr flexibel);
  • für das Diplom ist eine "berufspraktische Ausbildung von mindestens 3 Monaten" Pflicht (oder alternativ ein Auslandssemester oder eine Studienarbeit).

Es kommt immer wieder vor, dass Studierende eine externe, vergütete Tätigkeit aufnehmen, die sie hinterher als Berufspraktikum anerkannt haben wollen. Dies ist in der Regel nicht möglich: die einschlägigen Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen sehen einen "betreuenden Hochschullehrer" bzw. eine "Anmeldung beim Praktikumsbeauftragten" vor.

Diese Regelungen verfolgen das Ziel, dass vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit gesichert ist, dass es sich tatsächlich um ein Berufspraktikum gemäß den Praktikumsrichtlinien handelt, eine Praktikumsbetreuung im Betrieb garantiert ist und ein geeigneter Praktikumsbericht erstellt wird.

Um hier klare Verhältnisse zu haben, ist

  • VOR Aufnahme des Berufspraktikums
  • eine offizielle Anmeldung
  • bei der/dem Praktikumsbeauftragten

erforderlich.

Alle Details findet Ihr in unserem Wiki.