Sprachkenntnisse
Da die meisten Veranstaltungen an den ausländischen Universitäten in der jeweiligen Landessprache gehalten werden, sind entsprechende Sprachkenntnisse erforderlich. An einigen Universitäten ist die Unterrichtssprache Englisch, zumindest ab dem Master-Niveau. Viele ausländische Universitäten bieten besondere Sprachkurse vor Beginn des Semesters an, jedoch muss man zumindest Grundkenntnisse in der Landessprache mitbringen.
Nachweis der Sprachkenntnisse
- In der Regel ist mind. B1-Niveau notwendig, aber genaues Niveau abhängig von Partneruniversität (bitte hier nach Eingabe der gewünschten Partneruniversität nachlesen)
- Zentrale Sprachtests des Sprachenzentrums
- Vom Sprachenzentrum der FU werden, insbesondere vom Bereich für Spanisch, Sprachzertifikate ausgestellt, ohne dass ein Sprachtest absolviert muss. Die Zertifikate werden lediglich auf Basis der Abiturzeugnisse oder anderer zuvor erworbener Dokumente erstellt. Sprachnachweise, die nur auf dem Abiturzeugnis oder anderen älteren Dokumenten beruhen, werden nicht als Sprachnachweis für die Bewerbung für Erasmus+ akzeptiert! Für die Bewerbung muss ein Nachweis eingereicht werden, der auf einer aktuellen (nicht älter als zwei Jahre) und tatsächlichen Beurteilung der Sprachkenntnisse basiert.
- CEFR-Sprachnachweise können vom Sprachenzentrum ausgestellt werden
- Als Vorlage zum Nachweis der Sprachkenntnisse kann das DAAD-Sprachzeugnis genutzt werden
Sollten Sie Ihren Termin für den Sprachtest erst nach dem Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten, reichen Sie bitte den Sprachnachweis umgehend nach Erhalt vom Sprachenzentrum nach, möglichst vor dem 15.02. Bitte teilen Sie den Mitarbeiter*innen des Sprachenzentrums mit, dass Sie den Nachweis so bald wie möglich benötigen.