Förderung
Ein Auslandsaufenthalt wird in der Regel in Abhängigkeit vom Ort durch einen monatlichen Zuschuss, den sogen. Mobilitätszuschuss, gefördert. Der Betrag wird in jedem Förderungsjahr neu berechnet.
Die Förderung für ein Auslandsstudium über das Auslands-BAföG wird nicht auf die Förderungshöchstdauer des Inlands-BAföG angerechnet. Die Koordination des BAföGs wird vom Referat IV C für Studierendenmobilität der Abteilung Internationales der FU Berlin geleitet.