Förderung
Ein Auslandsaufenthalt wird in der Regel in Abhängigkeit vom Ort durch einen monatlichen Zuschuss, den sogen. Mobilitätszuschuss, gefördert. Der Betrag wird in jedem Förderungsjahr neu berechnet.
Die Förderung für ein Auslandsstudium über das Auslands-BAföG wird nicht auf die Förderungshöchstdauer des Inlands-BAföG angerechnet. Die Koordination des BAföGs wird vom Referat IV C für Studierendenmobilität der Abteilung Internationales der FU Berlin geleitet.
Fördervoraussetzungen
- Vollständige Immatrikulation in einem Studiengang der FU, der zu einem Hochschulabschluss (bis einschließlich Promotion) führt
- Ausreichende Kenntnisse der Hauptunterrichtssprache an der Gasthochschule nachzuweisen durch einen aktuellen Sprachnachweis bei der Bewerbung an der FU
- Erfüllung der akademischen Voraussetzungen der Partnerhochschule
- Absolvieren von Kursen im Umfang von mindestens 15 ECTS je Semester inklusive Teilnahme an und Bestehen der Prüfungsleistungen der Partnerhochschule. Alle Semesterperioden/-blöcke eines Semesters müssen mit Kursen abgedeckt sein.
Auswirkungen auf die finanzielle Förderung bei
- Unterschreitung der 15 ECTS/Semester
- Nicht-Teilnahme an den Prüfungen der Gasthochschule (0 ECTS im Transcript of Records)
- Nicht-Bestehen der Prüfungen der Gasthochschule (0 ECTS im Transcript of Records
Hier ist eine Einzelfallprüfung durch das Erasmus+ Team FU (Outgoings) notwendig, ob und inwieweit die Förderfähigkeit noch gegeben ist.