Master
Bewerbung:
Die im Bachelorstudium gewählte Fächerkombination muss beibehalten werden.
Bewerbungsfrist: (in der Regel) 1. Juli bis 15. August
Bewerbungsvoraussetzungen:
Zunächst genügt eine 2/3-Bescheinigung der zu erwerbenden Leistungspunkte pro Studiengangsbestandteil des Bachelors (fehlende Leistungspunkte müssen noch bis Ende des ersten Fachsemesters im Master erbracht werden).
Diese Bescheinigung erhalten Sie bei den jeweiligen Prüfungsbüros Ihrer Fächer und des ZfLs.
Das Thema der Bachelorarbeit muss bereits ausgegeben worden sein.
Die Vorlage des Bachelorzeugnisses ist noch nicht zwingend erforderlich, muss aber spätestens am Ende des ersten Mastersemesters nachgeholt werden.
Welchen Master studiere ich?
Kleiner Master (60 LP) |
Großer Master (120 LP) |
Dauer: 1 Jahr |
Dauer: 2 Jahre |
Berufsziel:
|
Berufsziel:
|
Wer ist im Masterstudium für mich zuständig?
Im Lehramtsmaster ist das Zentrum für Lehrerbildung (ZfL) das zuständige Prüfungsbüro. Daher müssen auch alle Prüfungsleistungen, die Sie absolvieren, im ZfL gelagert werden. Dazu müssen die Lehrenden folgende Beurteilungsbögen ausfüllen und dann mit den Prüfungsleistungen an das ZfL schicken. In den jeweiligen Fachwissenschaften, ist das Ausfüllen der Beurteilungsbögen nicht immer bekannt. Kümmern Sie sich deshalb selbst um den Bogen. Informieren Sie Ihre Dozenten, dass Sie im Lehramtsmaster studieren und wie sie zu verfahren haben.
Beurteilungsbogen 60 LP Master
Beurteilungsbogen 120 LP Master
Beurteilungsbogen Schulpraktische Studien
Praktikum
Die Module "Schulpraktische Studien" der beiden Fachwissenschaften beinhalten jeweils ein ca. einmonatiges Praktikum an einer Schule in der vorlesungsfreien Zeit.
Umfang: 30 Hospitationsstunden, 12 Unterrichtsstunden mit eigener Unterrichtstätigkeit – davon 6 vollständige Unterrichtsstunden mit einer in der Regel mehrstündigen Unterrichtsreihe.
Vergleichen Sie hierzu auch das Praktikumsprogramm zu Ihrem jeweiligen Fach und die Studienordnung.
Studien- und Prüfungsordnung/Praktikumsprogramme:
Im Lehramtsmaster gibt es eine einheitliche Studien- und Prüfungsordnung. Die genaueren Richtlinien für die Schulpraktischen Studien in Ihren Fächern, entnehmen Sie bitte der Seite des ZfLs.
Studien- und Prüfungsordnung Master
Studien- und Prüfungsordnung Master (1. Änderung)