Der Umfang des Nebenfachstudiums und die Auswahl der zu belegenden Veranstaltungen bzw. der zu absolvierenden Module wird in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung geregelt.
Es gilt die Studien-und Prüfungsordnung von 2025/2026 für das 30-LP-Modulangebot Informatik, wenn der Umfang des Nebenfachs/Wahlfachs genau 30 Leistungspunkte beträgt und Informatik als Nebenfach gewählt wurde
Wenn der Umfang des Nebenfachs geringer ist, sollten eine persönliche Studienberatung vor Auswahl der zu absolvierenden Module in Anspruch genommen werden.