Dezentrale Frauenbeauftragte
Team
Sera Renée Zentiks
Dezentrale Frauenbeauftragte
u.A. Beratung in Bezug auf Konfliktfälle zu den Themen Chancengleichheit, sexualisierte Gewalt, Rassismus, Geschlechteridentität; Informieren zu Fördermöglichkeiten; Begleitung von Einstellungs- und Berufungsverfahren, Unterstützung des Familienbüros
Sprechzeiten
Sprechzeiten nach Vereinbarung mit der jeweiligen Kontaktperson.
In dringenden Fällen kann das Büro der zentralen Frauenbeauftragten kontaktiert werden, wenn niemand von uns erreichbar sein sollte.
Urlaub:
Ulrike Eickers: \
Sera Renée Zentiks: 12.05., 19.05. und vom 01.07. bis 31.10.2023
An den Tagen der Urlaubsüberschneidung wenden Sie sich bitte in dringenden Fällen ans Büro der zentralen Frauenbeauftragten
Aufgaben und Rechte der dezentralen Frauenbeauftragten
Die Freie Universität Berlin hat einen gesetzlichen Gleichstellungsauftrag (Gleichstellungskozept 2015-2020 der Freien Universität Berlin), bei dessen Umsetzung sie von der zentralen Frauenbeauftragten und auf Fachbereichsebene von den dezentralen Frauenbeauftragten unterstützt wird.
Die dezentrale Frauenbeauftragte ist die an den Instituten bekannte und im Fachbereich mit allen Details vertraute Vor-Ort-Person, im Gegensatz zur zentralen Frauenbeauftragten, die weniger fachbereichsgebunden arbeitet und sich vor allem um gesamtuniversitäre Belange kümmert. Die Aufgaben und Rechte der Frauenbeauftragten sind gesetzlich verankert (BerlHG §59, LGG §§ 17 + 18) und in den Frauenförderrichtlinien der Freien Universität Berlin geregelt (FFR §§ 25 und 30 IV).
Die Frauenbeauftragte achtet darauf, dass Chancengleichheit in allen Entscheidungs-prozessen am Fachbereich angemessen berücksichtigt wird (Rundschreiben Nr. 02/2016 vom 06. April 2016). Sie hat das Recht auf Auskunft in allen mit ihren Aufgaben in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten und muss frühzeitig und umfassend unterrichtet werden. Sie begleitet Einstellungs- und Berufungsverfahren und nimmt in beratender Funktion an Dekanats-, Fachbereichs- und Institutsratssitzungen teil. Sie hat Rede- und Antragsrecht und kann bei allen Entscheidungen ein suspensives (aufschie-bendes) Veto einlegen.
Auch vertritt die Frauenbeauftragte die Belange sämtlicher weiblicher Beschäftigter aller Statusgruppen am Fachbereich. Sie informiert und berät insbesondere in Konfliktfällen. Darüber hinaus unterstützt sie das Familienbüro als Ansprechperson vor Ort für Studierende und Beschäftigte mit familiären Verpflichtungen.
Wahl der Frauenbeauftragten
Die Wahl der Frauenbeauftragten ist keine Direktwahl und erfolgt in zwei Schritten:
Im 1. Schritt werden von den Frauen am Fachbereich ‚Wahlfrauen‘ gewählt, zwei Vertreterinnen jeder Statusgruppe (Professorinnen, Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, Sonstige Mitarbeiterinnen und Studentinnen).
Im 2. Schritt wählen diese die dezentrale Frauenbeauftragte und ihre Stellvertreterin für eine Amtsperiode von zwei Jahren. Zur Wahl aufstellen lassen können sich alle wahlberechtigten weiblichen Mitglieder (Hauptfach-Studentinnen sowie akademische und nicht-akademische Mitarbeiterinnen) des Fachbereichs Mathematik und Informatik.