Beschreibt
die Zuständigkeiten im Prüfungsausschuss Bachelor/Lehramt und im
Prüfungsausschuss Master/Diplom,
die Beschlusslage, sowie, was künftig ansteht.
- Liebe Studierende!
- Abkürzungen
- Mitglieder und Sprechstunden
- Ordnungen (insbes. SPOs)
- Corona-Regelungen
- Zuständigkeiten (und Beschlusslage dazu)
- Abschlussarbeit: Zulassung, Thema, Betreuer/in, Zweitgutachter/in (RSPO §14, B SPO §10, M SPO §9)
- Abschlussarbeit: Fristverlängerung (RSPO §19(2))
- Regelungen Abschlussarbeit während Corona
- Anrechnung von Leistungen ("Anerkennung", RSPO §7, B SPO §10(14), M SPO §9(14))
- Umbuchen abgeschlossener Module
- Einstufung in ein höheres Fachsemester (Zulassungsverfahren)
- Prüfungsanmeldung in Campusmanagement
- Prüfungstermine vereinbaren (RSPO §6(1),§8(1), B SPO §11, M SPO §10)
- Organisatorisches Verfahren für Prüfungstermine bei Klausuren
- Viert-Prüfungsversuche (RSPO §20(3), B SPO §11(1), M SPO §10(1))
- Fristen für die Bewertung von Prüfungsleistungen (RSPO §18(5) u.a.)
- Umgang mit erkannten Täuschungsfällen in (Take-Home) Klausuren
- Abweichende Anmeldefristen (RSPO §8(3,4))
- Prüfungsberechtigung von Lehrbeauftragten (BerlHG §32(3))
- Zuordnung von Studienberater/inne/n (B SPO §4(3), M SPO §4(3))
- Auslaufen des Diplomstudiengangs
- Sonstiges
- Externe Informationsressourcen
Besonders wichtige Anker:
Leistungen anrechnen
Einstufung Fachsemester
Prüfungsanmeldung in Campusmanagement
Prüfungsterminvereinbarung und Rücktritt
Klausuren: Organisatorisches Verfahren
Studienberater/innen-Liste
PA-Sitzungen: künftige Tagesordnungspunkte
Liebe Studierende!
Sie studieren ein Fach, in dem das Lesen, Verstehen und Befolgen von Spezifikationen eine
wichtige Kompetenz darstellt.
Bitte lesen Sie also die geltenden Regeln zu Ihrem Studium mindestens einmal komplett
und dann jeweils erneut nach Bedarf in der RSPO sowie der für
Sie gültigen StO, PO oder SPO nach
(siehe unten).
Markieren Sie sich dabei alle interessanten Stellen im PDF für leichteres Wiederfinden.
Abkürzungen
B: Bachelor
CM: Campus Management (
eCampus)
D: Diplom
KVV:
Sakai-Lernmanagementsystem KVV
M: Master
PA: Prüfungsausschuss
PO: Prüfungsordnung
RSPO: Rahmenstudien- und -prüfungsordnung
SO: Studienordnung (inklusive Modulhandbuch)
SPO: Studien- und Prüfungsordnung
StO: Studienordnung (inklusive Modulhandbuch)
Mitglieder und Sprechstunden
Ordnungen (insbes. SPOs)
Der PA selbst ist geregelt in
RSPO §6,
Bachelor SPO §5 und
Master SPO §5.
- RSPO (2013-08)
- StOs und POs Informatik Bachelor, Lehramtsbachelor, 60-LP-Angebot, 30-LP-Angebot (nach Zeichenkette
"Informatik"
suchen)
- StOs und POs Informatik Master (nach Zeichenkette
"Informatik ("
suchen)
Corona-Regelungen
Eine Übersicht zu den Corona-Regelungen an der FU gibt es auf den
zentralen FU Seiten. Insbesondere interessant ist die Rubrik Leistungsnachweise, Prüfungen, Abschlussarbeiten.
Zuständigkeiten (und Beschlusslage dazu)
Die Angaben zu den Paragraphen in den Ordnungen beziehen sich immer nur auf die jüngste Fassung
der Ordnungen.
In älteren Ordnungen gelten häufig andere Nummern und z.T. auch inhaltlich andere Regeln.
Außerdem sind nur die Mono-Bachelor- und die Master-Ordnung direkt erwähnt,
alle anderen (Lehramt, 60-LP, 30-LP, Diplom, Magister) muss man selber nachblättern.
Abschlussarbeit: Zulassung, Thema, Betreuer/in, Zweitgutachter/in (RSPO §14, B SPO §10, M SPO §9)
Normalerweise geht das faktisch so:
- Betreuer/in ist vorhanden, Thema wird einvernehmlich festgesetzt,
- Anmeldeformblatt wird ausgefüllt, unterschrieben und dem Prüfungsbüro zugeleitet
- Achtung: Falls die Firma die Veröffentlichung der Ausarbeitung untersagen möchte ("Sperrvermerk"), sind viele Betreuer/innen bei uns oftmals nicht zur Betreuung bereit. Deshalb gibt es auf dem Anmeldeformular zu diesem Thema ein Ankreuzkästchen.
- Prüfungsbüro stellt Zulassung fest und hält Anmeldetermin und Betreuer/in fest
- Abschlussarbeiter/in und Betreuer/in schlagen bei Abgabe einvernehmlich Zweitgutachter/in vor (und zwar auch mit dessen/deren Einvernehmen); Prüfungsbüro hält auch dies fest.
Der PA wird nur tätig, wenn
- überhaupt kein/e Betreuer/in gefunden werden kann (B SPO §10(3), M SPO §9(3))
- Unstimmigkeiten beim Thema auftreten (B SPO §10(4), M SPO §9(4))
- eine Fristverlängerung nötig wird (siehe unten)
- oder ein drittes Gutachten nötig wird (B SPO §10(9), M SPO §9(9)).
Abschlussarbeit: Fristverlängerung (RSPO §19(2))
Kann die Abschlusarbeit wegen längerer Krankheit oder aus anderen Gründen,
die der/die Studierende nicht zu vertreten hat und die zu Beginn der Arbeit
auch nicht zu erwarten waren, nur in erheblich geringerem Zeitumfang bearbeitet
werden, so kann ein begründeter Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist gestellt werden.
Vorgehen:
- Antrag inhaltlich mit dem/der Betreuer/in abstimmen
- Antrag an den/die Vorsitzende/n des Prüfungsausschusses formulieren. Inhalt:
- Name
- Matrikelnummer
- Arbeitstitel
- Typ der Arbeit (Bachelor, Master, Diplom)
- bisheriger Abgabetermin
- Warum wird die Verlängerung nötig? (Gründe, die der/die Studierende nicht selbst zu vertreten hat)
- Wie lang soll sie sein? Warum ist das angemessen?
- Betreff: Verlängerung Abgabetermin <TYP>arbeit <NACHNAME>
- Per Text-Email (nicht Anhang) an den/die Betreuer/in(!) schicken
- Betreuer/in leitet den Antrag mit einer kurzen Stellungnahme an den/die Vorsitzende/n des jeweiligen PA weiter.
- Diese/r schickt eine ggf. positive Antwort wieder an beide (Studierende/r und Betreuer/in) sowie in Kopie an das Prüfungsbüro
Diesen Antrag bitte nicht zu früh (weil Verlängerungen i.d.R. nur einmal ausgesprochen werden)
und nicht zu spät (weil es ein paar Tage dauert und ja auch mal abgelehnt werden könnte) stellen.
Zwei Wochen vor dem bisherigen Abgabetermin sollte er spätestens vorliegen.
Regelungen Abschlussarbeit während Corona
Bitte lassen Sie die
Anmeldung ihrer Abschlussarbeit von ihren Dozent*innen digital signieren und an das Prüfungsamt verschicken, damit die Authentizität gewahrt bleibt.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen die Fristvelängerung betreffend an den die/den Prüfungsausschussvorsitzende_n. Aktuell wird der §11 RSPO sehr großzügig ausgelegt. Bitte beachten Sie dazu auch die
FAQ-Seiten der Freien Universität Berlin.
+++Aktuell+++
Zum Ausgleich der Einschränkungen durch die Pandemie wird für alle Studierenden die Bearbeitungsfrist einer Hausarbeit oder einer Abschlussarbeit bis zum 31. Mai 2021 gehemmt, wenn das Thema der Arbeit vor dem 11. Januar 2021 ausgegeben wurde und die Bearbeitungsfrist am 11. Januar 2021 noch nicht verstrichen gewesen ist. Der Rest der Bearbeitungsfrist läuft erst ab dem 1. Juni 2021 weiter.
Wenn das Thema der Arbeit in der Zeit vom 11. Januar bis 31. Mai 2021 ausgegeben wurde oder wird, beginnt die volle reguläre Bearbeitungsfrist erst ab dem 1. Juni 2021 zu laufen.
Die offizielle Formulierung der FU steht hier:
https://www.fu-berlin.de/sites/coronavirus/faq/studium/leistungsnachweise-hausarbeiten-pruefungen/hausarbeit.html (Bitte folgen Sie aber nicht dem dortigen letzten Satz. Unser Prüfungsbüro bekommt das von alleine hin.)
Hinweis: Wenn Sie die Verlängerung nicht dringend brauchen, ist es oft klüger, die Zeit nicht auszuschöpfen. Für die Note macht das viel seltener einen Unterschied als Sie glauben.
Die Abgabe von Abschlussarbeiten ausschließlich in elektronischer Form ist im Sommersemester 2021 möglich.
Sofern ein
mündlicher Teil der Abschlussarbeit in der maßgeblichen Studien- und Prüfungsordnung vorgesehen ist, können Sie wählen, ob diese Prüfung als Distanzprüfung in Form einer Videokonferenz oder als Präsenzprüfung unter Beachtung der Hygieneregelungen stattfinden soll. Letzteres ist nur möglich, wenn die aktuelle Situation es erläubt.
Anrechnung von Leistungen ("Anerkennung", RSPO §7, B SPO §10(14), M SPO §9(14))
Leistungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen der Freien Universität
erbracht wurden, können auf einen Informatik-Studiengang angerechnet werden, wenn Sie
einzeln oder gemeinsam eines oder mehrere der Module Ihres Studiengangs abdecken
(Umfang, Kompetenzziele).
Verfahren:
Bevor Sie einen Anrechnungswunsch vortragen, stellen Sie bitte alle benötigten
Unterlagen zusammen:
- Lesen Sie Studienordnungen/Modulhandbücher beider Studiengänge (Quelle und Ziel),
- formulieren Sie einen oder ggf. mehrere Vorschläge, welche(s) (Kombination von) zu importierende(n) Modul(en) aus Ihrem bisherigen bzw. auswärtigen Studium auf welche(s) (Kombination von) hiesige(n) Modul(en) aus welchen Gründen angerechnet werden sollte. (Die Begründung sollte auf die Natur der erworbenen Qualifikation abzielen.)
- Die Gesamtzahl von Leistungspunkten darf auf der Zielseite i.d.R. maximal 1 LP größer sein.
- Jedes Modul im Zielstudiengang kann insgesamt im Studium nur einmal verwendet werden.
- Den Ihnen am sinnvollsten erscheinenden Vorschlag tragen Sie bitte im Lehrplanungssystem ein (Anleitung zum Ausfüllen).
- Anrechnungen werden normalerweise im Rahmen eines persönlichen Gesprächs vorgenommen (weil es meistens Rückfragebedarf gibt). Aktuell erfolgt dies aber per E-Mail. Es ist bei ''komplizierteren'' Fällen sinnvoll, zunächst in die Sprechstunde (Liste der Sprechstunden) zu kommen. Die Anrechnung von Studienleistung ist an die jeweiligen Vorsitzendenen delegiert. Bitte beachten Sie schematisch geregelte Ausnahmen für Anrechnungen siehe unten.
- Update BSc: Bitte nach der Eintragung in das Lehrplanungssystem die Leistungsnachweise per Email an Prof. Schiller schicken. Bei Unklarheiten wird von unserer Seite nachgehakt - ist alles klar folgt ein OK per Email.
- CORONA-UPDATE MSc. Studium: Nachdem Sie Ihren Vorschlag in das Lehrplanungssystem eingetragen haben, senden Sie bitte eine E-Mail mit einer Erläuterung sowie eine Kopie Ihrer Scheine an Prof. Müller-Birn und melden Sie sich in der Sprechstunde an. Bitte beachten Sie, dass diese Scheine nochmal gesondert geprüft werden.
-
- Eine erfolgreiche Anrechnung wird dem Prüfungsbüro mitgeteilt. Dieses merkt sie sich vor und setzt sie (aber oft erst unmittelbar vor der Zeugniserstellung) auch im Campus-Management-System um.
Bitte lassen Sie sich von der anderen Hochschulen oder den anderen Studiengängen der Freien Universität einen Leistungsschein erstellen, der folgende Informationen enthält:
- Name der Hochschule
- Name des Instituts
- Name des Studiengangs
- Semester (Winter/Sommersemster)
- Nummer und Name der Lehrveranstaltung
- Name des Moduls
- Anzahl ECTS und SWS
- Name des Dozenten/der Dozentin
- Name des Studierenden
- Note
- Stempel der Einrichtung, außer das Dokument ist auch ohne Stempel gültig, dies ist dann auf dem Dokument vermerkt.
Schematisch geregelte Fälle:
Die Anrechnung in folgenden besonders häufigen Fällen ist weitgehend schematisch geregelt:
- Wechsel von der alten Bachelorordnung (oder Masterordnung) in die neue von 2014: Anrechnung der bisherigen Leistungen
- Anrechnung von Lehrveranstaltungen gemäß der neuen Bachelorordnung (oder Masterordnung) von 2014 auf ein Studium nach der alten.
Beides ist in der
Umstellungstabelle Bachelor
bzw. der
Umstellungstabelle Master
beschrieben (Beschlüsse des Fachbereichsrats).
Anrechnungen von Leistungen, die vor einer im gleichen Zielmodul an der FU abgelegten Prüfung datieren,
sind ausgeschlossen (Beschluss vom 2018-12-05).
Umbuchen abgeschlossener Module
Ein bereits abgeschlossenes Modul A auf ein anderes Modul B "umzubuchen",
um das Modul A wieder frei zu bekommen, damit man darauf eine andere Lehrveranstaltung
absolvieren kann, ist leider nur in einem Fall erlaubt:
Wenn A unbenotet ("nicht differenziert bewertet") ist.
(Und sollte B benotet sein, entsteht dabei die Note 4,0.)
Warum ist das so?
- Ist A benotet und B unbenotet, so könnte man damit seine Abschlussnote verbessern, indem man eine schwache Note abschüttelt. Das verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz und ist deshalb nicht statthaft.
- Sind A und B beide benotet, so könnte man anschließend eine bessere Note für A bekommen. Das geht aber nach Master SPO §10(2) nur dadurch, dass man eine sofort absolvierte und bestandene Prüfung sofort erneut und mit besserer Note absolviert, auf keine andere Weise -- so formalistisch liest das jedenfalls das FU-Rechtsamt. Sorry!
Einstufung in ein höheres Fachsemester (Zulassungsverfahren)
Wer die Zulassungshürden für den Einstieg im Bachelor oder Master im 1. Fachsemester
vermeiden möchte, und schon einschlägige Leistungspunkte erworben hat, kann sich
in ein höheres Fachsemester (FS)
einstufen lassen.
Dazu müssen Sie mehr als ein halbes Semester an vermutlich anrechenbaren Leistungspunkten mitbringen.
D.h. ab 16 LP stufen wir sie ins 2. FS, ab 46 LP ins 3. FS usw.
(Die eigentliche Anrechnung passiert separat und erst nach Einschreibung,
siehe beim Punkt
Anrechnung.)
Wie geht die Einstufung vor sich?
Besorgen Sie sich einen Sprechstundentermin bei dem/der Vorsitzenden des
passenden Prüfungsausschusses. Bringen Sie mit:
ACHTUNG: In der Infomratik geschieht alles online/per mail - Sie benötigen hier keinen separaten Termin sondern schrieben direkt den PA-Vorsitzenden mit den o.g. Unterlagen an!
Prüfungsanmeldung in Campusmanagement
Die nachfolgende Regelung gilt für Studierende, die an Veranstaltungen des Instituts für Informatik teilnehmen und denen diese Regelung von Dozent*innen angekündigt wurde. Dies umfasst Studierende im BSc. Mono Informatik, BSc. Lehramt, 60/30er Modulangebot und Master Informatik sowie Studierende anderer Studiengänge. Mit dieser Regelung soll verbindlich eingeführt werden, dass eine Anmeldung in Campusmanagement zum Semester in dem die Prüfung stattfinden soll, vorliegen muss. (Beschluss vom 21.10.2019)
Was heißt das nun genau? Nachfolgend haben wir den grundsätzlichen Ablauf der Prüfungsanmeldung im Zusammenspiel von Campusmanagement und Whiteboard zusammengefasst.
Bitte loggen Sie sich einmal in Whiteboard ein (
https://kvv.imp.fu-berlin.de/portal/login/), damit ihre Daten übernommen werden können.
Am Ende des vorhergehenden Semesters
Bitte melden Sie sich zur Kapazitätsjustierung der Lehrveranstaltungen am Institut für Informatik und der damit einhergehenden Qualitätssicherung für die Veranstaltungen in Whiteboard an. Dies sollte bereits am Ende des vorhergehenden Semesters erfolgen.
Zu Beginn des Semesters (1. Oktober / 1. April)
Bitte buchen Sie Ihre Lehrveranstaltung(en) in Campusmanagement. Eine Eintragung von Studien- und Prüfungsleistungen in Campus Management kann nur erfolgen, wenn auch die entsprechende Lehrveranstaltung
**im aktuellen Semester** gebucht worden ist. Das gilt insbesondere, wenn nur der Wunsch besteht, eine Prüfung/Klausur abzulegen. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur, wenn kein Zugang zu Campus Management existiert (z.B. Studierende aus anderen Universitäten).
Vor der Prüfung
Für die Teilnahme an einem konkreten Klausurtermin ist eine Anmeldung über Whiteboard im
**Exam-Registration-Tool** unbedingt erforderlich. Für andere Prüfungsformen (Seminarvorträge, SWP-Präsentationen, usw.) gelten die von Dozent*innen festgelegten Regeln.
Wiederholung von Prüfungen
Bitte buchen Sie eine Lehrveranstaltung in Campusmanagement
**erneut**, wenn Sie in einem Semester die dazugehörige Prüfungsleistung bzw. Studienleistung (z.B. Klausur) erbringen möchten.
Umgang mit Wiederholungsprüfungen Wintersemester 2019/20 (Stand 03.06.2020)
Der Prüfungsausschuss empfiehlt, dass Wiederholungsprüfungen (Nachklausuren) zeitnah (in diesem Semester) und in Absprache mit den Studierenden stattfinden sollen. Wiederholungsprüfungen können als Präsenzklausuren und als Distanzprüfung durchgeführt werden (Hinweise zu den Möglichkeiten von Distanzprüfungen entnehmen Sie bitte der folgenden Seite
https://wikis.fu-berlin.de/pages/viewpage.action?pageId=1040941525. Grundsätzlich gilt zwar, dass Wiederholungsprüfungen in der gleichen Form abgenommen werden müssen wie die Erstversuche, aber wegen der Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie kann von dieser Regel abgewichen werden.
Der PA empfiehlt den Dozent:innen außerdem neben einem möglichen Wiederholungsprüfungstermin am Ende der Vorlesungszeit (Juli) und der vorlesungsfreien Zeit (Oktober), ebenfalls Termine im Juni oder im August in Betracht zu ziehen.
Durchführung von Wiederholungsprüfungen im Präsenzformat
Kleine Wiederholungsprüfungen im Präsenzformat (ca. < 25 TLN) können
zukünftig am Fachbereich organisiert werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass am Fachbereich ein Hygienekonzept vorliegt. Dies ist aktuell nicht der Fall. Laut Aussage unseres Studiendekans (Lutz Prechelt) soll dies in den nächsten zwei Wochen erfolgen (Stand: 03.06.2020).
Der Ansprechpartner für die Buchung von Mensen und Hörsälen für große Wiederholungsprüfungen im Präsenzformat (ca. > 25 TLN) ist Herr Schmidt (838-68 790). Er ist bezüglich der Buchungen über die Mailadresse "kurzzeitmiete@fu-berlin.de" zu erreichen.
Hörsäle können nicht mehr über Evento gebucht werden.
Möchte man eine Mensa oder einen Hörsaal buchen, so muss zuvor von der FBV/Herrn Weiß bestätigt werden, dass die Prüfung stattfinden darf, die Durchführung also mit dem Corona-Stab abgeklärt ist. Eine Mail von Herrn Weiß mit „kann stattfinden“ reicht dazu. (Bzw. wenn Herr Weiß im CC steht, geht Herr Schmidt davon aus, dass er einverstanden ist.)
Erst nach einer solchen Bestätigung kann die Bearbeitung erfolgen.
Es werden zur Anmeldung der Klausur folgende Informationen benötigt:
- Name des Veranstalters
- Name der Veranstaltung
- Anzahl der Studierenden
- Kontaktperson/Ansprechpartner mit Telefon, am besten Handynr
- Gewünschter Tag (am besten wäre es, nur eine KW anzugeben, also möglichst flexibel zu sein)
- Gewünschte Uhrzeit (möglichst flexibel sein)
Prüfungstermine vereinbaren (RSPO §6(1),§8(1), B SPO §11, M SPO §10)
(vorherige Beschlusslage bis WiSe 2016/17 siehe
Revision 61)
Bei Klausuren (Beschluss vom 2017-06-26):
- Prüfungstermine für Haupt- und Nachklausur werden bekanntgemacht im KVV bis spätestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
- Zur Teilnahme an einer Klausur sind durch die Studierenden jedes Mal die folgenden zwei Bedingungen zu erfüllen:
- Sie müssen sich im KVV ausdrücklich bis 7 Tage (Beschluss vom 2018-12-05) vor dem Termin zur Klausur anmelden. Ohne diese Anmeldung gibt es keine Prüfungsteilnahme und keine Leistungspunkte.
- Sie müssen zur entsprechenden Lehrveranstaltung im entsprechenden Semester (Hauptklausur: gleiches Semester; Nachklausur: vorheriges Semester) im CM angemeldet sein (es sei denn dies war im Einzelfall objektiv unmöglich). Ohne diese Anmeldung gibt es keine Prüfungsteilnahme und keine Leistungspunkte.
- (Das Regime bindender Prüfungstermine gemäß RSPO §8(1) ist für Klausuren ab SoSe 2017 wieder abgeschafft, weil Aufwand und Nutzen in keinem günstigen Verhältnis standen. Nach Anmeldung darf man jetzt also auch kurzfristig der Klausur trotzdem fernbleiben.)
Bei anderen Prüfungsformen:
Hier gelten die einzeln mit einem/r Prüfer/in vereinbarten Termine
(z.B. für Seminarvorträge, Projektgruppenpräsentationen, mündliche Prüfung usw.)
als bindende Prüfungstermine.
Rücktritt von einem solchen Termin ist bis 14 Tage vor dem Termin möglich;
danach (oder bei Nichterscheinen) nur mit ärztlichem Attest;
andernfalls gilt bei Nichterscheinen die Prüfung als nicht bestanden (Beschluss vom 2017-06-26).
Das Attest (meist genügt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ist bei dem/der Prüfer/in
vorzulegen. Ausnahme: Hat diese/r ausnahmsweise erhebliche, begründete Zweifel am tatsächlichen
Vorliegen einer Prüfungsunfähigkeit, verweist er/sie den Vorgang an den Prüfungsausschuss
(der dann in der Regel ein genaueres Attest verlangen wird; man beachte den
§279 StGB) (Beschluss vom 2017-06-26).
Nach zeitnaher Vorlage des Attests bei allen betroffenen Prüfer/inne/n muss ein solches Attest
vom Prüfling unbedingt im Prüfungsbüro abgegeben werden, weil es in die Prüfungsakten
aufgenommen werden muss.
Organisatorisches Verfahren für Prüfungstermine bei Klausuren
Erläuterungen zu den obigen Regeln:
1. Was heißt das für Studierende?
Die folgenden Regeln gelten gleichermaßen für die Hauptklausur und die Nachklausur.
Ich will zur Klausur:
- Ich habe die Veranstaltung im laufenden Semester im CM gebucht:
Ich muss mich bis spätestens 7 Tage vor der Klausur im KVV für die Klausur anmelden.
- Ich hatte die Veranstaltung nur in einem früheren Semester mal im CM gebucht (und habe die Klausur noch nicht bestanden):
Ich darf nicht an der Klausur teilnehmen (Beschluss vom 2016-06-10; ohne aktuelle CM-Anmeldung kann der/die Prüfer/in gar keine Note im CM-hinterlegen).
- Ich habe grundsätzlich keinen Zugang zum CM:
Ich muss mich bis 48h vor der Klausur im KVV für die Klausur anmelden und eine Email mit der Begründung meiner Nicht-CM-Anmeldung an den/die Prüfer/in schicken.
- Ich habe versäumt, mich im CM für die Veranstaltung anzumelden:
Ich kann nicht an der Klausur teilnehmen.
Das KVV sagt, ich darf nicht an der Klausur teilnehmen:
- Ja, die CM-Anmeldung ist zwingend nötig um Leistungspunkte zu erwerben. Wer keine hat, kann auch nicht die Prüfung ablegen.
Ich habe mich nach Anmeldung doch noch umentschieden oder bin krank geworden:
- Bitte im KVV wieder abmelden. Das Nichterscheinen bei der Klausur hat keine Konsequenzen.
Ich will sowieso nicht zur Klausur kommen (warum auch immer):
- Ich brauche nichts zu tun.
Ich will zur Notenverbesserung die Nachklausur schreiben:
- Das geht nur, wenn ich zuvor in der ersten Klausur teilgenommen hatte und dieses Modul in diesem Semester zum ersten Mal gebucht hatte.
In diesem Fall melde ich mich zur Nachklausur einfach erneut im KVV an. Genau wie bei der ersten Klausur darf ich ohne eine solche Anmeldung jedoch nicht teilnehmen.
- (Wer aus einem Studiengang stammt, in dem es keine Notenverbesserung gibt, für den/die gilt das natürlich alles sowieso nicht.)
Wo finde ich die Funktion im KVV?
- Nach Login im Menü der einzelnen Veranstaltung unter "Exam Registration"
- Eine Übersicht über alle Klausurtermine gibt es ohne Login im KVV Portal unter "Exams"
2. Was heißt das für Prüfer/innen?
Hier ist ein Vorgehensvorschlag; im Detail kann man vieles auch anders machen:
Einige Wochen vor der Klausur:
- Klausurzeitpunkt festlegen und Raum buchen.
Eintrag im Evento machen mit der Bezeichnung "Klausur" oder "Nachklausur" (keine anderen, damit KVV diese Einträge entdecken kann)
- Am nächsten Tag den nun automatisch erschienenen Eintrag im KVV-Scheduler (Terminliste) benutzen um mit dem KVV Exam Registration Tool (Klausuranmeldung) eine Anmeldeliste einzurichten. Starttermin für die Anmeldungen ist spätestens 2 Wochen vor dem Klausurtermin.
- Das selbe gilt für die Nachklausur; am besten man macht beides in einem Abwasch.
7 Tage oder weniger vor der Klausur:
- Klausuranmeldeliste herunterladen und ausdrucken.
Die braucht man im Hörsaal, um zu prüfen, wer mitmachen darf.
- Pro Klausurschreiberaum zwei Exemplare der Liste ausdrucken.
Eines davon in Streifen zerschneiden; 1 Streifen pro Teilnehmendem/r (als "Platzkarte")
Bei Beginn der Klausur:
- Namenszettel alphabetisch auf den Plätzen auslegen, mit Tesafilm festkleben. Das reduziert das Durcheinander bei der Platzeinnahme und erlaubt vor allem frühzeitig zu entdecken, wer ggf. gar nicht angemeldet war, aber trotzdem erschienen ist.
- Leute ohne Anmeldung des Saales verweisen.
Diese dürfen die Prüfungsleistung nicht erbringen.
Während der Klausur:
- Bei der Ausweiskontrolle alle Leute aus dem Saal weisen, die trotzdem durchgeschlüpft sind, obwohl sie gar nicht angemeldet sind:
Sie sind nicht berechtigt, die Prüfungsleistung zu erbringen.
- Lässt sich das ausnahmsweise nicht eindeutig klären, diese Klausur zunächst (bis zur Klärung) nicht korrigieren!
Anonymität von Klausurteilnahmen:
- Im Sinne des Datenschutzes und der Neutralität empfiehlt der Prüfungsausschuss dringend, mindestens eine milde Anonymisierung vorzunehmen.
- Eine einfache Methode besteht darin, die Klausur nur mit der Matrikelnummer beschriften zu lassen, nicht mit dem Namen. Dieses Verfahren ist bewährt und macht keine nennenswerten Probleme.
Viert-Prüfungsversuche (RSPO §20(3), B SPO §11(1), M SPO §10(1))
- Gemäß der Prüfungsordnungen dürfen Modulprüfungen dreimal wiederholt werden. Es gibt also insgesamt vier Prüfungsversuche.
(Achtung: Bei Studierenden aus manchen anderen Studiengängen, z.B. MSc Wirtschaftsinformatik, gilt das nicht; die haben nur drei Versuche.)
Gemäß RSPO §20(3) muss der letzte Prüfungsversuch von zwei Prüfer/inne/n abgenommen werden. Das hat eine Reihe von Konsequenzen:
- Bei mündlichen Letztversuchs-Prüfungen muss ein/e zweite/r Prüfer/in (nicht nur ein/e Beisitzer/in) anwesend sein. Bei Letztversuchs-Klausuren sollte der/die zweite Prüfer/in die Aufgabenstellungen mit verabschieden und muss der/die zweite Prüfer/in die Korrektur mindestens überprüfen und bestätigen.
- Außerdem muss das Prüfungsbüro den Prüfling vor der Letztversuchs-Prüfung laut RSPO §5(3) auf die Möglichkeit zur individuellen Beratung hinweisen.
- Damit das gelingen kann, muss das Durchfallen im dritten Prüfungsversuch dem Prüfungsbüro rechtzeitig bekannt sein.
- Dazu müssen nach jeder Klausur mindestens die Noten derjenigen Durchgefallenen, die schon zwei vorherige Versuche hatten, umgehend im CM eingetragen werden (ggf. vor der Klausureinsicht, wenn danach nicht mindestens sechs Wochen bis zur nächsten Klausur bleiben)!
Fristen für die Bewertung von Prüfungsleistungen (RSPO §18(5) u.a.)
Prüfungsleistungen sind von den Prüfern binnen vier Wochen zu bewerten
(das ist die Maximalfrist nach RSPO §18(5), PA-Beschluss vom 2015-05-06);
mündliche Leistungen sofort (RSPO §17(2));
Abschlussarbeiten binnen ca. 7 bzw. 11 Wochen (Bachelor- bzw. Masterarbeit, RSPO §14(6))
Umgang mit erkannten Täuschungsfällen in (Take-Home) Klausuren
- Prüfer/in erkennt Täuschungsversuch. Dies wird anfangs nach Ermessen des/der Prüfer_in durch den Anschein erkannt ("Anscheinsbeweis").
- Prüfer/in konfrontiert StudeX mit dem begründeten Vorwurf der Täuschung und bietet *Gelegenheit zur Stellungnahme*, entweder schriftlich, oder besser mündlich im Gespräch. Die Tatsachen, die den Täuschungsversuch belegen, sind dabei offenzulegen.
(Dazu §19(6) RSPO: "Der Studentin oder dem Studenten ist ... Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Entlastende Umstände sind zu berücksichtigen.")
- Prüfer/in entscheidet nach Anhörung des/der Student/in. Im Fall einer für die/den Student*in negativen Entscheidung teilt die/der Prüfer_in diese Entscheidung dem/der betroffenen Student_in *schriftlich und mit Begründung* gemäß dem Musterschreiben mit. Eine eingescannte Zusendung per E-Mail ist möglich.
- Prüfer_in verständigt das Prüfungsbüro mit Cc an den Prüfungsausschuss. Eventuelle schriftliche Stellungnahmen der/des Studierenden werden beigefügt.
- Das Schreiben kommt in die Prüfungsakte. Der/die Studierende hat eine Beschwerdemöglichkeit beim Prüfungsausschuss; darauf wird im Musterbrief hingewiesen.
- Im Campus-Management wird die Note 5,0 mit dem Vermerk "Täuschungsversuch" versehen.
Abweichende Anmeldefristen (RSPO §8(3,4))
Für Blockveranstaltungen gegen Ende oder nach der Vorlesungszeit wird künftig die Anmeldung bis
1 Woche vor Beginn der Veranstaltung erlaubt.
Da eCampus keine Nicht-Standard-Fristen erlaubt, erfolgt in diesem Fall die verbindliche Eintragung über das KVV.
Der/die jeweilige Veranstalter/in ist zuständig, die KVV-Anmeldeliste in diesen Fällen zu diesem Stichtag
an das Prüfungsbüro zu senden, das die eCampus-Einträge nachträgt,
damit im Anschluss die Noten ohne Verzögerungen eingetragen werden können.
Falls es einen Termin für eine verpflichtende Vorbesprechung gibt, zählt dieser als Beginn der Veranstaltung.
(Beschluss vom 2015-05-06)
Prüfungsberechtigung von Lehrbeauftragten (BerlHG §32(3))
PA-Beschluss vom 2018-12-05:
- Für die konkrete Lehrveranstaltung reicht die Prüfungsberechtigung von § 32(3) BerlHG i.d.R. auch in die Zukunft nach Ende des Lehrauftrags (für Nachzüglerfälle).
- Für andere Lehrveranstaltungen und Abschlussarbeiten besteht i.d.R. keine Prüfungsberechtigung. Ausnahmen für thematisch eng am Lehrauftrag liegende Fälle entscheidet der/die Prüfungsausschussvorsitzende.
Zuordnung von Studienberater/inne/n (B SPO §4(3), M SPO §4(3))
Die Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes verpflichtet uns nach § 28 Abs. 3
BerlHG unseren Studierenden spätestens nach Ablauf der Hälfte der Regelstudienzeit die Teilnahme an Studienfachberatungen anzubieten. Unsere Prüfungsbüros werden daher regelmäßig – mindestens einmal pro Jahr – auf das Angebot hinweisen. Dabei werden wir auf die Sprechstunden der Lehrenden unseres Fachbereichs und die studentische Studienberatung verweisen.
Wer ist mein/e zuständige/r Studienberater/in?
Das ergibt sich aus den Anfangsbuchstaben des Nachnamens wie folgt:
Name |
Studienberater |
A, B, C |
Wolfgang Mulzer |
D, E, F |
Claudia Müller-Birn |
G, H, I |
Lutz Prechelt |
J, K |
Claudia Müller-Birn (Vertretung KI Professur) |
L, M, N |
Günter Rote |
O, P, Q |
Volker Roth |
R bis Sch |
Jochen Schiller |
Sci bis Tz |
Agnès Voisard |
U, V, W, X, Y, Z |
Katinka Wolter |
Siehe die
Liste der Sprechstunden.
Auslaufen des Diplomstudiengangs
UPDATE: Der Diplomstudiengang Informatik am Fachbereich Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin ist am 30.09.2020 ausgelaufen, allerdings wurden aufgrund der Coronazeit und in Härtefallanliegen die Zeiten zum Ablegen von Prüfungen immer wieder verlängert bzw. ermöglicht. Mit Beschluss des Prüfungsausschusses für den Diplomstudiengang Informatik vom 21.07.2022 können Prüfung(en) innerhalb des Diplomstudienganges nur noch bis einschließlich
30.09.2022 abgelegt werden.
Hintergrund: Gemäß der im März 2014 erschienenen zu diesem Thema erschienenen
Satzung kann die Diplomprüfung nur noch bis zum 30. September 2020 abgelegt werden. Über eventuelle Härtefälle entscheidet der Prüfungsausschuss (als ganzer). Die Diplom-Studierenden stellen einen schriftlichen Antrag beim PA-Vorsitz (mit CC Fr. Zentiks/Prüfungsbüro) mit den vereinbarten Prüfungsterminen, der von Frau Zentiks in der Prüfungsakte aufbewahrt wird.
Sonstiges
Der PA ist förmlich gesehen noch für viele andere Dinge zuständig,
die aber genügend häufig (Routinevorgang im Prüfungsbüro) oder genügend selten sind,
damit es dafür
hier keine besonderen Festlegungen und Informationen gibt, z.B.:
- Feststellung des Studienabschlusses (B SPO §16(3), M SPO §14(3), RSPO §23(1))
- Aufgabenüberprüfung bei Fehlerhäufung bei Prüfungen nach Antwort-Wahl-Verfahren (B SPO §13(2))
- Bekanntgabe von Beginn und Ende der Präsenzphasen von Lehrveranstaltungen (RSPO §8(4); das passiert bei uns per KVV)
- Erleichterungen (RSPO §11; entscheidet auf Antrag der/die Vorsitzende des PA im Einzelfall)
- Gegenvorstellungsverfahren (RSPO §22)
- nachträglicher Rücktritt bei außergewöhnlichen Umständen (RSPO §19(1))
- Maßnahmen bei Täuschung (RSPO §19(3), §19(5))
- Gleichwertigkeit von Abschlüssen für den Zugang zum Masterstudium (M Zugangssatzung §3(3))
- Organisation von Prüfungen (RSPO §6(1))