Prüfungsausschüsse Informatik

Beschreibt die Zuständigkeiten im Prüfungsausschuss Bachelor/Lehramt und im Prüfungsausschuss Master/Diplom, die Beschlusslage, sowie, was künftig ansteht.

Besonders wichtige Anker:
Leistungen anrechnen
Einstufung Fachsemester
Prüfungsanmeldung in Campusmanagement
Prüfungsterminvereinbarung und Rücktritt
Klausuren: Organisatorisches Verfahren
Studienberater/innen-Liste
PA-Sitzungen: künftige Tagesordnungspunkte


Liebe Studierende!

Sie studieren ein Fach, in dem das Lesen, Verstehen und Befolgen von Spezifikationen eine wichtige Kompetenz darstellt. Bitte lesen Sie also die geltenden Regeln zu Ihrem Studium mindestens einmal komplett und dann jeweils erneut nach Bedarf in der RSPO sowie der für Sie gültigen StO, PO oder SPO nach (siehe unten). Markieren Sie sich dabei alle interessanten Stellen im PDF für leichteres Wiederfinden.

Abkürzungen

B: Bachelor
CM: Campus Management (eCampus) D: Diplom
KVV: Sakai-Lernmanagementsystem KVV
M: Master
PA: Prüfungsausschuss
PO: Prüfungsordnung
RSPO: Rahmenstudien- und -prüfungsordnung
SO: Studienordnung (inklusive Modulhandbuch)
SPO: Studien- und Prüfungsordnung
StO: Studienordnung (inklusive Modulhandbuch)

Mitglieder und Sprechstunden

PA-Mitglieder Bachelor/Lehramt (Studiengangsverantwortliche: Prof. Schiller, 2021)

PA-Mitglieder Master/Diplom (Studiengangsverantwortliche: Prof. Müller-Birn, 2019)

Sprechstunden und Homepages der professoralen Mitglieder

Prüfungsbüro

Ordnungen (insbes. SPOs)

Der PA selbst ist geregelt in RSPO §6, Bachelor SPO §5 und Master SPO §5.


Zuständigkeiten (und Beschlusslage dazu)

Die Angaben zu den Paragraphen in den Ordnungen beziehen sich immer nur auf die jüngste Fassung der Ordnungen. In älteren Ordnungen gelten häufig andere Nummern und z.T. auch inhaltlich andere Regeln. Außerdem sind nur die Mono-Bachelor- und die Master-Ordnung direkt erwähnt, alle anderen (Lehramt, 60-LP, 30-LP, Diplom, Magister) muss man selber nachblättern.


Abschlussarbeit: Zulassung, Thema, Betreuer/in, Zweitgutachter/in (RSPO §14, B SPO §10, M SPO §9)

Normalerweise geht das faktisch so:

Der PA wird nur tätig, wenn


Abschlussarbeit: Fristverlängerung (RSPO §19(2))

Kann die Abschlusarbeit wegen längerer Krankheit oder aus anderen Gründen, die der/die Studierende nicht zu vertreten hat und die zu Beginn der Arbeit auch nicht zu erwarten waren, nur in erheblich geringerem Zeitumfang bearbeitet werden, so kann ein begründeter Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist gestellt werden.

Vorgehen:

Diesen Antrag bitte nicht zu früh (weil Verlängerungen i.d.R. nur einmal ausgesprochen werden) und nicht zu spät (weil es ein paar Tage dauert und ja auch mal abgelehnt werden könnte) stellen. Zwei Wochen vor dem bisherigen Abgabetermin sollte er spätestens vorliegen.

Inwiefern können damit Leistungen in den Master aus einem BSc. Studiengang Informatik über die in der SPO §7 Abs. 9 genannten 15 LP eingebracht werden, beispielsweise da das Bachelorstudium mehr als 180 ECTS umfasst hat? Laut Beschluss der Prüfungsausschüsse vom 26.10.2023 können in den Masterstudiengang nur die in der Ordnung festgeschriebenen 15 ECTS eingebracht werden.

Anrechnung von Leistungen ("Anerkennung", RSPO §7, B SPO §10(14), M SPO §9(14))

Leistungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen der Freien Universität erbracht wurden, können auf einen Informatik-Studiengang angerechnet werden, wenn Sie einzeln oder gemeinsam eines oder mehrere der Module Ihres Studiengangs abdecken (Umfang, Kompetenzziele).

Verfahren: Bevor Sie einen Anrechnungswunsch vortragen, stellen Sie bitte alle benötigten Unterlagen zusammen:

Bitte lassen Sie sich von der anderen Hochschulen oder den anderen Studiengängen der Freien Universität einen Leistungsschein erstellen, der folgende Informationen enthält: Schematisch geregelte Fälle: Die Anrechnung in folgenden besonders häufigen Fällen ist weitgehend schematisch geregelt: Beides ist in der Umrechnungstabelle Bachelor (2023)bzw. der Umstellungstabelle Master (2014)beschrieben (Beschlüsse des Fachbereichsrats).

Anrechnungen von Leistungen, die vor einer im gleichen Zielmodul an der FU abgelegten Prüfung datieren, sind ausgeschlossen (Beschluss vom 2018-12-05). - IN PRÜFUNG

Inwiefern können außerhochschulisch erworbener Kompetenzen in den Bachelor- oder Masterstudiengang eingebracht werden?
Inwiefern können Leistungen in den Master aus einem BSc. Studiengang Informatik über die in der SPO §7 Abs. 9 genannten 15 LP eingebracht werden, beispielsweise da das Bachelorstudium mehr als 180 ECTS umfasst hat?
Können im Anwendungsbereich im Bachelor-Studiengang (SPO 2014) Module aus mehreren anderer absolviert werden?
Inwiefern können Modul-Teilleistungen aus ALP2 erbracht (Bachelor SPO 2014) in das neue Bachelor (2023) Modul "Konzepte der Programmierung" eingebracht werden?


Umbuchen abgeschlossener Module

Ein bereits abgeschlossenes Modul A auf ein anderes Modul B "umzubuchen", um das Modul A wieder frei zu bekommen, damit man darauf eine andere Lehrveranstaltung absolvieren kann, ist leider nur in einem Fall erlaubt: Wenn A unbenotet ("nicht differenziert bewertet") ist. (Und sollte B benotet sein, entsteht dabei die Note 4,0.)

Warum ist das so?


Einstufung in ein höheres Fachsemester (Zulassungsverfahren)

Wer die Zulassungshürden für den Einstieg im Bachelor oder Master im 1. Fachsemester vermeiden möchte, und schon einschlägige Leistungspunkte erworben hat, kann sich in ein höheres Fachsemester (FS) einstufen lassen. Dazu müssen Sie mehr als ein halbes Semester an vermutlich anrechenbaren Leistungspunkten mitbringen. D.h. ab 16 LP stufen wir sie ins 2. FS, ab 46 LP ins 3. FS usw. (Die eigentliche Anrechnung passiert separat und erst nach Einschreibung, siehe beim Punkt Anrechnung.)

Wie geht die Einstufung vor sich? Besorgen Sie sich einen Sprechstundentermin bei dem/der Vorsitzenden des passenden Prüfungsausschusses. Bringen Sie mit:

ACHTUNG: In der Informatik geschieht alles online/per mail - Sie benötigen hier keinen separaten Termin sondern schrieben direkt den PA-Vorsitzenden mit den o.g. Unterlagen an!

Prüfungsanmeldung in Campusmanagement

Die nachfolgende Regelung gilt für Studierende, die an Veranstaltungen des Instituts für Informatik teilnehmen und denen diese Regelung von Dozent*innen angekündigt wurde. Dies umfasst Studierende im BSc. Mono Informatik, BSc. Lehramt, 60/30er Modulangebot und Master Informatik sowie Studierende anderer Studiengänge. Mit dieser Regelung soll verbindlich eingeführt werden, dass eine Anmeldung in Campusmanagement zum Semester in dem die Prüfung stattfinden soll, vorliegen muss. (Beschluss vom 21.10.2019)

Was heißt das nun genau? Nachfolgend haben wir den grundsätzlichen Ablauf der Prüfungsanmeldung im Zusammenspiel von Campusmanagement und Whiteboard zusammengefasst.

Belegung des ersten Moduls am Institut für Informatik

Bitte loggen Sie sich einmal in Whiteboard ein (https://kvv.imp.fu-berlin.de/portal/login/), damit ihre Daten übernommen werden können.

Am Ende des vorhergehenden Semesters

Bitte melden Sie sich zur Kapazitätsjustierung der Lehrveranstaltungen am Institut für Informatik und der damit einhergehenden Qualitätssicherung für die Veranstaltungen in Whiteboard an. Dies sollte bereits am Ende des vorhergehenden Semesters erfolgen.

Zu Beginn des Semesters (1. Oktober / 1. April)

Bitte buchen Sie Ihre Lehrveranstaltung(en) in Campusmanagement. Eine Eintragung von Studien- und Prüfungsleistungen in Campus Management kann nur erfolgen, wenn auch die entsprechende Lehrveranstaltung **im aktuellen Semester** gebucht worden ist. Das gilt insbesondere, wenn nur der Wunsch besteht, eine Prüfung/Klausur abzulegen. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur, wenn kein Zugang zu Campus Management existiert (z.B. Studierende aus anderen Universitäten).

Vor der Prüfung

Für die Teilnahme an einem konkreten Klausurtermin ist eine Anmeldung über Whiteboard im **Exam-Registration-Tool** unbedingt erforderlich. Für andere Prüfungsformen (Seminarvorträge, SWP-Präsentationen, usw.) gelten die von Dozent*innen festgelegten Regeln.

Wiederholung von Prüfungen

Bitte buchen Sie eine Lehrveranstaltung in Campusmanagement **erneut**, wenn Sie in einem Semester die dazugehörige Prüfungsleistung bzw. Studienleistung (z.B. Klausur) erbringen möchten.

Umgang mit Wiederholungsprüfungen

Der Prüfungsausschuss empfiehlt, dass Wiederholungsprüfungen (Nachklausuren) zeitnah (im gleichen Semester) und in Absprache mit den Studierenden stattfinden sollen.

Der PA empfiehlt den Dozent:innen außerdem neben einem möglichen Wiederholungsprüfungstermin am Ende der Vorlesungszeit (Juli) und der vorlesungsfreien Zeit (Oktober), ebenfalls Termine im Juni oder im August in Betracht zu ziehen.

Prüfungstermine vereinbaren (RSPO §6(1),§8(1), B SPO §11, M SPO §10)

(vorherige Beschlusslage bis WiSe 2016/17 siehe Revision 61)

Bei Klausuren (Beschluss vom 2017-06-26):

Bei anderen Prüfungsformen: Hier gelten die einzeln mit einem/r Prüfer/in vereinbarten Termine (z.B. für Seminarvorträge, Projektgruppenpräsentationen, mündliche Prüfung usw.) als bindende Prüfungstermine.
Rücktritt von einem solchen Termin ist bis 14 Tage vor dem Termin möglich; danach (oder bei Nichterscheinen) nur mit ärztlichem Attest; andernfalls gilt bei Nichterscheinen die Prüfung als nicht bestanden (Beschluss vom 2017-06-26).
Das Attest (meist genügt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ist bei dem/der Prüfer/in vorzulegen. Ausnahme: Hat diese/r ausnahmsweise erhebliche, begründete Zweifel am tatsächlichen Vorliegen einer Prüfungsunfähigkeit, verweist er/sie den Vorgang an den Prüfungsausschuss (der dann in der Regel ein genaueres Attest verlangen wird; man beachte den §279 StGB) (Beschluss vom 2017-06-26).

Nach zeitnaher Vorlage des Attests bei allen betroffenen Prüfer/inne/n muss ein solches Attest vom Prüfling unbedingt im Prüfungsbüro abgegeben werden, weil es in die Prüfungsakten aufgenommen werden muss.

Organisatorisches Verfahren für Prüfungstermine bei Klausuren

Erläuterungen zu den obigen Regeln:

1. Was heißt das für Studierende?

Die folgenden Regeln gelten gleichermaßen für die Hauptklausur und die Nachklausur.

Ich will zur Klausur:

Das KVV sagt, ich darf nicht an der Klausur teilnehmen:

Ich habe mich nach Anmeldung doch noch umentschieden oder bin krank geworden:

Ich will sowieso nicht zur Klausur kommen (warum auch immer):

Ich will zur Notenverbesserung die Nachklausur schreiben:

Wo finde ich die Funktion im KVV?

2. Was heißt das für Prüfer/innen?

Hier ist ein Vorgehensvorschlag; im Detail kann man vieles auch anders machen:

Einige Wochen vor der Klausur:

7 Tage oder weniger vor der Klausur:

Bei Beginn der Klausur:

Während der Klausur:

Anonymität von Klausurteilnahmen:


Viert-Prüfungsversuche (RSPO §20(3), B SPO §11(1), M SPO §10(1))


Fristen für die Bewertung von Prüfungsleistungen (RSPO §18(5) u.a.)

Prüfungsleistungen sind von den Prüfern binnen vier Wochen zu bewerten (das ist die Maximalfrist nach RSPO §18(5), PA-Beschluss vom 2015-05-06); mündliche Leistungen sofort (RSPO §17(2)); Abschlussarbeiten binnen ca. 7 bzw. 11 Wochen (Bachelor- bzw. Masterarbeit, RSPO §14(6))


Umgang mit erkannten Täuschungsfällen bei (Take-Home) Klausuren

  1. Prüfer/in erkennt Täuschungsversuch. Dies wird anfangs nach Ermessen des/der Prüfer_in durch den Anschein erkannt ("Anscheinsbeweis").
  2. Prüfer/in konfrontiert StudeX mit dem begründeten Vorwurf der Täuschung und bietet *Gelegenheit zur Stellungnahme*, entweder schriftlich, oder besser mündlich im Gespräch. Die Tatsachen, die den Täuschungsversuch belegen, sind dabei offenzulegen.
    (Dazu §19(6) RSPO: "Der Studentin oder dem Studenten ist … Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Entlastende Umstände sind zu berücksichtigen.")
  3. Prüfer/in entscheidet nach Anhörung des/der Student/in. Im Fall einer für die/den Student*in negativen Entscheidung teilt die/der Prüfer_in diese Entscheidung dem/der betroffenen Student_in *schriftlich und mit Begründung* gemäß dem Musterschreiben mit. Eine eingescannte Zusendung per E-Mail ist möglich.
  4. Prüfer_in verständigt das Prüfungsbüro mit Cc an den Prüfungsausschuss. Eventuelle schriftliche Stellungnahmen der/des Studierenden werden beigefügt.
  5. Das Schreiben kommt in die Prüfungsakte. Der/die Studierende hat eine Beschwerdemöglichkeit beim Prüfungsausschuss; darauf wird im Musterbrief hingewiesen.
  6. Im Campus-Management wird die Note 5,0 mit dem Vermerk "Täuschungsversuch" versehen.


Nutzung von KI in Modulprüfungen

Die Verwendung von KI-basierten Tools in Prüfungen (Klausur, eine Haus-, Seminar-, oder Abschlussarbeit oder eine Präsentationsprüfung) erfordert eine klare Kennzeichnung sowohl fremder Inhalte als auch anderer verwendeter Hilfsmittel. Bisher wurden hauptsächlich externe Referenzen wie Bücher, Artikel und Internetquellen zitiert oder verwendet. Mit dem Einsatz von KI-basierten Tools werden jedoch neue Inhalte generiert, die ebenfalls gekennzeichnet werden müssen.
Der Prüfungsausschuss des Bachelor- und Masterstudiengangs Informatik hat in seiner Sitzung am 26.10.2023 die "Eckpunkte zum Umgang mit KI-basierten Systemen und Tools in Studium und Lehre" der Freien Universität Berlin bestätigt. Gemäß diesen Eckpunkten gilt Folgendes:


Abweichende Anmeldefristen (RSPO §8(3,4))

Für Blockveranstaltungen gegen Ende oder nach der Vorlesungszeit wird künftig die Anmeldung bis 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung erlaubt.
Da eCampus keine Nicht-Standard-Fristen erlaubt, erfolgt in diesem Fall die verbindliche Eintragung über das KVV. Der/die jeweilige Veranstalter/in ist zuständig, die KVV-Anmeldeliste in diesen Fällen zu diesem Stichtag an das Prüfungsbüro zu senden, das die eCampus-Einträge nachträgt, damit im Anschluss die Noten ohne Verzögerungen eingetragen werden können.
Falls es einen Termin für eine verpflichtende Vorbesprechung gibt, zählt dieser als Beginn der Veranstaltung. (Beschluss vom 2015-05-06)


Prüfungsberechtigung von Lehrbeauftragten (BerlHG §32(3))

PA-Beschluss vom 2018-12-05:


Zuordnung von Studienberater/inne/n (B SPO §4(3), M SPO §4(3))

Die Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes verpflichtet uns nach § 28 Abs. 3 BerlHG unseren Studierenden spätestens nach Ablauf der Hälfte der Regelstudienzeit die Teilnahme an Studienfachberatungen anzubieten. Unsere Prüfungsbüros werden daher regelmäßig – mindestens einmal pro Jahr – auf das Angebot hinweisen. Dabei werden wir auf die Sprechstunden der Lehrenden unseres Fachbereichs und die studentische Studienberatung verweisen.

Wer ist mein/e zuständige/r Studienberater/in?
Das ergibt sich aus den Anfangsbuchstaben des Nachnamens wie folgt:

Lehramtsstudierende Informatik

Name Studienberater
A bis Z Prof. Romeike

Bachelor, Master, Zweitfach, Nebenfach Informatik

Name Studienberater
A, B, C Wolfgang Mulzer
D, E, F Claudia Müller-Birn
G, H, I Lutz Prechelt
J, K Claudia Müller-Birn (Vertretung KI Professur)
L, M, N Günter Rote
O, P, Q Volker Roth
R bis Sch Jochen Schiller
Sci bis Tz Agnès Voisard
U, V, W, X, Y, Z Katinka Wolter
Siehe die Liste der Sprechstunden.


Auslaufen des Diplomstudiengangs

UPDATE: Der Diplomstudiengang Informatik am Fachbereich Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin ist am 30.09.2020 ausgelaufen, allerdings wurden aufgrund der Coronazeit und in Härtefallanliegen die Zeiten zum Ablegen von Prüfungen immer wieder verlängert bzw. ermöglicht. Mit Beschluss des Prüfungsausschusses für den Diplomstudiengang Informatik vom 21.07.2022 können Prüfung(en) innerhalb des Diplomstudienganges nur noch bis einschließlich 30.09.2022 abgelegt werden.

Hintergrund: Gemäß der im März 2014 erschienenen zu diesem Thema erschienenen Satzung kann die Diplomprüfung nur noch bis zum 30. September 2020 abgelegt werden. Über eventuelle Härtefälle entscheidet der Prüfungsausschuss (als ganzer). Die Diplom-Studierenden stellen einen schriftlichen Antrag beim PA-Vorsitz (mit CC Fr. Zentiks/Prüfungsbüro) mit den vereinbarten Prüfungsterminen, der von Frau Zentiks in der Prüfungsakte aufbewahrt wird.


Sonstiges

Der PA ist förmlich gesehen noch für viele andere Dinge zuständig, die aber genügend häufig (Routinevorgang im Prüfungsbüro) oder genügend selten sind, damit es dafür hier keine besonderen Festlegungen und Informationen gibt, z.B.:


Externe Informationsressourcen