Vorbereitung zum Austausch: Ausbildungsvereinbarung
Sie sind zum Erasmus-Auslandsstudium ausgewählt. Wie geht es weiter?
Der nächste Schritt ist, dass Sie sich überlegen,
- (A) welche Kurse Sie an der Gastuniversität belegen wollen, und
- (B) wie die dort erbrachten Leistungen für Ihr Studium an der FU Berlin angerechnet werden sollen.
Dies wird mit der Gastuniversität und mit den für die Anerkennung zuständigen Personen an der FU (siehe unten) abgestimmt und in einer Ausbildungsvereinbarung (Learning Agreement, LA) festgehalten.
Vor dem Beginn des Auslandsaufenthalts muss ein LA vorliegen, dem alle Partner (auch die Gastuniversität) zugestimmt haben. Einige Gastuniversitäten setzen dafür eine frühere Frist (eventuell schon Ende April). Manche Gastuniversitäten verlangen auch eigene Formulare.
Seit einigen Jahren werden die LAs auf elektronisch hinterlegte Online-Learning-Agreements (OLAs) umgestellt. Auf den zentralen Erasmus-Seiten gibt es dazu Hinweise und Anleitungen. Ein Beiblatt benötigen Sie, wenn Sie andere Fächer als Informatik studieren. Lassen Sie sich auf dem Beiblatt die geplante Anerkennung vom/von der Vorsitzenden Ihres Prüfungsausschusses bestätigen. (Sie können zur Vorbereitung und zur Orientierung, welche Informationen notwending sind, die bisherigen Papierformulare anschauen, siehe Formular "Learning Agreement" auf http://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/erasmus/formulare/index.html. Inhaltlich das Wichtigste ist der Teil "Before Mobility" mit den beiden Tabellen A und B auf S. 2. Die Teile During und After Mobility (Tabellen C-F) spielen zunächst keine Rolle.)
Die Daten zur responsible person at the sending institution bzw. Sending Responsible Person sind:
Prof. Günter Rote, Mathematics and Computer Science, international@mi.fu-berlin.de.
Planung für die Anerkennung
Wählen Sie die gewünschten Module für die Anerkennung im Modulverwaltungssystem aus:
http://mycampus.imp.fu-berlin.de/mvs2/ -> Studienplanung -> Modulanerkennung (Login)
Dort können Sie die keine Fehler machen, weil Sie nur passende Module ihres Studiengangs auswählen können. Sie sind jedoch selbst dafür verantwortlich, dass Sie keine Module auswählen, die Sie nicht brauchen können (z.B. weil Sie sie schon erfüllt haben, eventuell auch schon in einem vorangegangenen Bachelorstudium). Sie können die gewünschte Anrechnung abspeichern, und dann ist alles für die Anerkennung nach der Rückkehr vorbereitet. Die Daten liegen dann direkt dem Prüfungsbüro vor.
Für die Informatik kann der Erasmusbeauftragte des Fachbereichs, Prof. Rote, über die Anerkennung entscheiden. In anderen Fällen, oder falls Module für ein Nebenfach oder Anwendungsfach anerkannt werden sollen, sollten Sie mit der oder dem Vorsitzenden des jeweiligen Prüfungsausschusses Rücksprache halten und das Beiblatt unterschreiben lassen.
Beachten Sie:
- Es handelt sich um eine vorläufige Angabe. Für Änderungen zu Beginn des Semesters, wenn Sie an Ort und Stelle sind, ist der Abschnitt During the Mobility vorgesehen. Die endgültige Anerkennung wird erst nach Ihrer Rückkunft durchgeführt, und bis dahin sind noch Änderungen möglich.
- Es können auch Teilleistungen anerkannt werden, insbesondere in der Bioinformatik.
- Nicht alle Kurse in Tabelle A müssen ein Äquivalent in Tabelle B haben.
- Die Zuordnung muss nicht eins-zu-eins sein. Es ist denkbar, einen Block von drei Veranstaltungen als zwei Module anzurechnen. Kleine Abweichungen in der Punktezahl können toleriert werden.
- Sie müssen auf mindestens 15 Leistungspunkte (ECTS-Punkte) pro Semester kommen, um die Erasmusförderung zu beantragen.
Sie können sich vom Erasmusbeauftragten beraten lassen, am besten nach online-Terminvereinbarung.
Im Rahmen von Erasmus ist es nicht vorgesehen, im Ausland eine Abschlussarbeit zu machen. Sie können höchsten eine Ko-Betreuung vereinbaren, wenn Sie ein/e DozentiX von unserem Institut finden, der/die der/die offizielle Betreuer/in ist. Dann bekommen Sie die Leistungspunkte an der FU und nicht im Rahmen einer Anerkennung.