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Promotion und Habilitation

Promotion

Der Fachbereich verleiht den akademischen Grad des Doktors der Naturwissenschaften (doctor rerum naturalium, abgekürzt: Dr. rer. nat.) aufgrund eines erfolgreich durchgeführten Promotionsverfahrens. Durch die Promotion wird über den erfolgreichen Studienabschluss in einem der Studiengänge der Fächer des Fachbereichs Mathematik und Informatik hinaus die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit durch eigene Forschungsleistungen nachgewiesen.

Die Promotionsleistungen bestehen aus einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und einem Prüfungskolloquium (Disputation) im Promotionsfach. Die Promotion kann Abschluss eines Aufbau- oder Promotionsstudiums sein.

Die aktuelle Promotionsordnung ist seit dem 01.12.2021 in Kraft.

Die alte Promotionsordnung (2007), mit Änderung vom 16. März 2012.

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Habilitation

Die Habilitation dient dem Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Fach (Habilitationsfach) in Forschung und Lehre selbständig zu vertreten (Lehrbefähigung). Habilitationsfächer des Fachbereichs sind Mathematik und Informatik. Habilitationsleistungen sind:

  1. Eine umfassende Monographie (Habilitationsschrift), die ein bedeutender, über den einer Dissertation hinausgehender, wissenschaftlicher Beitrag in dem angestrebten Habilitationsfach sein muß, oder publizierte Forschungsergebnisse, die in ihrer Gesamtheit einer Habilitationsschrift gleichwertige Leistungen darstellen.
  2. Ein öffentlicher Vortrag aus dem angestrebten Habilitationsfach mit wissenschaftlicher Aussprache.
  3. Lehrtätigkeit an einer wissenschaftlichen Hochschule in einem für die angestrebte Lehrbefähigung wesentlichen wissenschaftlichen Fach.

Das Habilitationsverfahren wird nach der Habilitationsordnung vom 4.10.1999 durchgeführt.

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