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Ich arbeite als Werkstudent(in) und meine Arbeit hat direkten Bezug zu mathematischen Inhalten. Kann diese Tätigkeit als Berufspraktikum anerkannt werden?

Ja. Wie üblich muss dazu eine Bescheinigung seitens des Arbeitgebers über 6 Wochen Vollzeitäquivalent und der Praktikumsbericht vorgelegt werden.