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Darf ich meine Dienstreise mit dem Auto durchführen?

Dienstreisen mit dem Privatauto sind erlaubt, werden aber nur in Ausnahmefällen erstattet.

Liegen besondere Umstände vor (zum Beispiel fehlender öffentlicher Nahverkehr oder der für das Dienstgeschäft notwendige Transport von sperrigem oder schwerem Gepäck), wird eine Pauschale von 0,20 €/km bis zur Höchstgrenze von 130,00 € für die gesamte Reise erstattet. Dies muss auf dem Antrag vermerkt und begründet sein und wird dann auf der Genehmigung gesondert als "dienstliches Interesse" bestätigt.

Besteht kein dienstliches Interesse für die Nutzung eines PKWs, wird die Erstattung auf die Kosten der niedrigsten Beförderungsklasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels begrenzt (maximal 130 Euro). In beiden Fällen werden im Schadensfall keine Kosten durch die Freie Universität übernommen.

Bei Fahrten mit dem Auto wird um eine Aufstellung der gefahrenen Kilometer gebeten.