Kann ich mit einer Tagespauschale für Verpflegung rechnen?
Für Reisen, die nicht im Raum Berlin liegen (hier: Berlin BVG-Bereich ABC und direkt an Berlin angrenzende Landkreise), wird bei Erstattung aus Drittmitteln in der Regel ein pauschales Tagegeld gezahlt. In Deutschland sind dies momentan (2022) jeweils 14€ für An- und Abreisetag und 28€ für weitere, vollständig auf der Dienstreise verbrachte, Tage. Dieses Tagegeld, oder Verpflegungsmehraufwand, ist ein Ausgleich für die zusätzlich entstandenen Kosten von Geschäftsreisenden.
Tagegelder für andere Länder finden Sie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung
der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder" (ARVVwV), für 2022 zu finden zum Beispiel hier.
Werden Mahlzeiten gestellt oder sind zum Beispiel im Hotelpreis enthalten, wird das Tagegeld gekürzt (um 20% des vollen Satzes für Frühstück, um 40% des vollen Satzes für Mittag- oder Abendessen).