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Welche Belege muss ich einreichen?

Alle Zahlungen müssen durch Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Bons, oder ähnlichem - im Original - belegt werden. Eine Ausnahme sind Ausgaben für Verpflegung, diese werden pauschal über das Tagegeld abgegolten.

Um sicherzustellen, dass im Fall einer Prüfung durch die Mittelgeber alle Unterlagen zweifelsfrei vollständig sind, bitten wir bei allen nicht bar getätigten Zahlungen um Kontobelege, die den Betrag sowie den Namen des/der Antragssteller*in beinhalten.