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Bis wann muss ich meine Dienstreise abgerechnet haben?

Nach Beendigung der Dienstreise muss innerhalb von 6 Monaten die Reisekostenabrechnung mit dem Formular für die Abrechnung der Reisekosten und allen Originalbelegen in der Reisekostenstelle eingehen. Bitte bedenken Sie, dass vorher die Bearbeitung durch uns nötig ist. Für uns ist es hilfreich, wenn Sie Ihre Reise so schnell wie möglich abrechnen.

In manchen Fällen ist aufgrund der Richtlinien des Drittmittelgebers eine kürzere Frist notwendig.