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Welche Kosten werden bei einer Bahnfahrt erstattet?

Bei Reisen mit der Deutschen Bahn werden nur die Kosten einer Bahnfahrt II. Klasse abzgl. des Geschäftskundenrabatts erstattet. Der Geschäftskundenrabatt greift aber nur bei Buchungen zum Normalpreis (und nicht bei Spezialtarifen, Sparpreisen oder bei der Verwendung einer privaten BahnCard). Achtung, Aufschläge, die durch den Kauf eines Automatentickets entstehen, werden nicht erstattet, es sei denn der/die Dienstreisende kann die Notwendigkeit des Kaufs am Automaten besonders begründen.