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Anerkennung von zuvor erbrachten Leistungen

Es ist prinzipiell möglich, Studien- und Prüfungsleistungen aus einem anderen Studiengang oder von einer anderen Hochschule anerkennen zu lassen, d.h. dafür ein in unserem Studienplan vorgesehenes Modul erlassen zu bekommen.

Die hier beschriebenen Regeln gelten für Leistungen, die vor Aufnahme des Bioinformatikstudiums erbracht wurden. Wenn Sie bereits im Studiengang Bioinformatik immatrikuliert sind, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, die im Studienplan vorgesehenen Module zu absolvieren. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich, müssen aber stichhaltig begründet werden und sollten vorab von der Prüfungsausschussvorsitzenden genehmigt werden.

Falls Sie in einer neuere Bioinformatikstudienordnung wechseln wollen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro. Für den SPO-Wechsel MSc 2012 → MSc 2019 lesen Sie bitte die Übergangsregeln auf diese Seite.

Zuständig für die Anerkennung ist die/der Prüfungsauschussvorsitzende.

Es gelten folgende Regeln:

  1. Umfang und Vertiefungsgrad der anzuerkennenden Leistung müssen mit dem Zielmodul vergleichbar sein. Inhaltlich gibt es etwas mehr Spielraum für Abweichungen, sofern die gleichen Qualifikationsziele erreicht wurden.
  2. Die Gesamtzahl der anzuerkennenden Leistungspunkte darf i.d.R. max. um 1 LP größer sein als die Anzahl der tatsächlich nachgewiesenen Leistungspunkte. Eine Mehrfachverwendung von Leistungspunkten ist ausgeschlossen.
  3. Oft ist eine 1:1-Anerkennung von Modulen nicht möglich, da Größe und Zuschnitt von Modulen unterschiedlich sein können. Dann wird aus der Gesamtübersicht der bisher erbrachten Leistungen eine Abwägung bzw. Neuaufteilung vorgenommen. Aus diesem Grund sollen alle Anerkennungen gebündelt gleich zu Beginn des Studiums beantragt werden.
  4. Die Studierenden sind selbst verantwortlich, die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Neben dem Leistungsnachweis an sich können das Modulbeschreibungen, Auszüge aus Vorlesungsverzeichnissen, Studienordnungen etc. sein.
  5. Die Leistungsnachweise sollten i.d.R. nicht älter als 5 Jahre sein. (Ausnahme: abgeschlossenes Studium)
  6. Nach einem erfolglosen Prüfungsversuch in einem Modul ist eine nachträgliche Anerkennung ausgeschlossen!  Umgekehrt kann eine einmal anerkannte Leistung nicht mehr zurückgenommen oder verbessert werden.
  7. Noten werden übernommen bzw. umgerechnet. Die Anrechnung unbenoteter Leistungen für benotete Module ist schwieriger, kann aber bis zu einem gewissen Umfang in Einzelfällen erfolgen. Die Module werden dann mit der Vermerk "Bestanden" gekennzeichnet.

Bitte gehen Sie folgendermaßen vor:

Bevor Sie einen Anrechnung beantragen, stellen Sie bitte alle benötigten Unterlagen zusammen!
  1. Lesen Sie die Studienordnungen/Modulhandbücher beider Studiengänge (Quelle und Ziel), formulieren Sie einen oder ggf. mehrere Vorschläge, welche Leistungen Ihnen anerkannt werden sollten. Setzen Sie Ausgangs- und Zielmodule in eine nachvollziehbare Beziehung zueinander! Falls die Gleichwertigkeit nicht völlig offensichtlich ist, begründen Sie, warum sie glauben, die erforderlichen Qualifikationen dennoch erworben haben.
  2. Schicken Sie Ihren Vorschlag (oder Vorschläge) in möglichst übersichtlicher, tabellarischer Form per E-Mail an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Fügen Sie die entsprechenden Belege (Leistungsnachweis und Ergänzungen, s.o.) bei.
  3. Nach evtl. Rücksprache wird Ihnen die Entscheidung über die Anrechnung mitgeteilt. Falls eine Anrechnung möglich ist, füllen Sie den oberen Teil des Anrechnungsformulars aus und schicken es wieder an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Das vollständige Formular wird dann ans Prüfungsbüro weitergeleitet und die anerkannten Leistungen werden in Campus Management eingetragen.
eVV