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Wiederholung von Prüfungsversuchen

Seit dem Wintersemester 2015/16 gilt eine Begrenzung der Wiederholungen von Prüfungen! Prüfungen dürfen bei Nichtbestehen dreimal wiederholt werden. Es gibt insgesamt vier Prüfungsversuche. Vor dem vierten Prüfungsversuch sollte unbedingt eine Beratung in Anspruch genommen werden!

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