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Wahlfach

Generell gilt:

  1. Anerkannt werden nur personalisierte Scheine, auf denen die SWS der Lehrveranstaltung stehen.

  2. Reine Teilnahmebestätigungen (="Sitzscheine") werden nicht anerkannt; irgendeine Form von Leistungsnachweis wird erwartet.

  3. Vordiplome, Zwischenprüfungen, Abschlußzeugnisse etc. können aufgrund des studienbegleitenden Prüfungssystems im Studiengang Bioinformatik nicht direkt anerkannt werden. Allerdings kann es sinnvoll sein, die Prüfungsnote mit einzureichen, wenn man sonst nur einen unbenoteten Schein hat.

  4. Außeruniversitäre Leistungsnachweise werden i.d.R. nicht anerkannt.

  5. Dem Anerkennungsantrag sollten nur unbeglaubigte Kopien der Scheine beigefügt werden. Natürlich müssen die Originale auf Verlangen vorgezeigt werden können.

  6. Anerkennungsanträge, die die hier aufgeführten Bedingungen nicht erfüllen, werden nicht bearbeitet!


  1. Das Wahlfachstudium (siehe Prüfungsordnung §19) läßt relativ große Freiheiten zu. Für einen Bioinformatiker kann vieles nützlich sein: Fremdsprachen, zusätzliche Programmiersprachen, vertiefte naturwissenschaftliche oder technische Kenntnisse, betriebswirtschaftliche oder juristische Kenntnisse etc. Es soll sich aber in jedem Fall um eine Lehrveranstaltung auf Hochschulniveau handeln. Natürlich sollte es keine wesentlichen überschneidungen mit ohnehin absolvierten Veranstaltungen geben. Auch "überflüssige" Credits aus den Modulen 1 und 2 (Mathe und Informatik) tragen nicht zu einer breiteren wissenschaftlichen Bildung bei und gehören somit nicht ins Wahlfach. Wahl- und Masterveranstaltungen aber natürlich schon!

  2. Insgesamt werden 12 credits benötigt. Erst wenn man die (nach eigener Einschätzung) beisammen hat, sollte man einen Antrag stellen. Reicht es dann doch nicht, ist das nicht weiter schlimm, man muss dann die noch fehlenden Credits nachreichen.

  3. Stehen auf den Scheinen Credits drauf, ist die Anerkennung ganz einfach, stehen keine drauf, müssen die SWS in Credits umgerechnet werden. Dabei solltet ihr mindestens 8-10 SWS nachweisen. Zur Unterstützung in unklaren Fällen gibt es ein Formular zur Anerkennung im Modul 12, das ihr dem Dozenten/der Dozentin vorlegen könnt. (Wer hier ein Semester studiert hat, müßte eigentlich ganz gut einschätzen können, wieviel man für 12 cr arbeiten muss...) Bitte macht lieber ein oder zwei SWS mehr als unbedingt nötig, das vereinfacht die Sache.

  4. Meist ist es nicht nötig, sich bei der Wahl des Wahlfaches vorab die Zustimmung des Prüfungsausschusses einzuholen. Es empfiehlt sich aber, sich mit dem Studienbüro abzusprechen. Unklare Fälle werden dann dem Prüfungsausschuss vorgelegt. Eine fristgerechte Anmeldung wie bei den anderen Lehrveranstaltungen (online oder per E-mail ans Studienbüro) ist nicht nötig. (Falls es eine Online-Anmeldung gibt, darf und soll man sich natürlich anmelden!)

  5. Der Anerkennungsantrag besteht aus einem formlosen Schreiben an den Prüfungsausschuss und beigefügten Scheinen. Diese können unbenotet sein. Aus dem Antrag muss klar hervorgehen, welche Scheine Ihr mit wievielen credits anerkannt haben wollt.

  6. Wichtig: Das Wahlfach oder die Wahlfächer (bis zu drei) müssen benannt werden! Bei 12 credits in einer Fremdsprache ist das natürlich eindeutig, aber wer ein Sammelsurium von verschiedenen Scheinen einreicht, muss das unbedingt tun! Diese Fachbezeichnungen stehen nämlich nachher auf Euerem Zeugnis, und da ist kein Platz für lange Veranstaltungsbezeichnungen. Manchmal bietet es sich an, einen geeigneten Oberbegriff für mehrere Scheine zu wählen.

  7. Der Prüfungsausschuss entscheidet über den Antrag und das Studienbüro trägt das Wahlfach/die Wahlfächer in die Datenbank ein. Falls mehrer Wochen später noch nichts in der DB steht, fragt ihr am besten mal im Studienbüro nach.

eVV