Nur das Modul 12 der Studienordnung wird als Wahlfach bezeichnet! Nur hier gelten die folgenden Ausnahmeregeln: es wird keine Note gebraucht, (aber ein Leistungsnachweis natürlich schon), man kann ziemlich frei wählen und man läßt sich das Wahlfach i.d.R erst im Nachhinein anerkennen. Genaueres unter: »Anerkennung von Scheinen.
Außerdem gibt es in manchen Modulen (z.B. Modul 6) Wahl- bzw. Wahlpflicht-Veranstaltungen. Die darfst Du keinesfalls mit dem Wahlfach verwechseln! Denn hier gelten die ganz normalen Regeln (benotete Leistung, fristgerechte Anmeldung, etc.). Der Unterschied zu den sonstigen Pflichtveranstaltungen besteht nur darin, dass nicht alle genau die gleiche Lehrveranstaltung besuchen müssen, sondern dass gewisse Wahlmöglichkeiten gegeben sind, so können aus mehreren Veranstaltungen eines Moduls einige ausgesucht werden. Dabei muss eine entsprechende Creditanzahl erreicht werden.