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Arbeiten unter Pandemiebedingungen im 3-Stufen-Präsenzbetrieb am FB MathInf / Operation under pandemic conditions in 3-stage presence mode at FB MathInf

DE: Dieses Dokument ist das, was an der FU Berlin ein "Bereichshygieneplan" genannt wird, und zwar für den Fachbereich Mathematik und Informatik.
Er legt fest, wie die Vorgaben des Rahmenhygieneplans der FU bei uns umgesetzt werden.
Der Rahmenhygieneplan ist formuliert auf Basis des Berliner Stufenplans für den Hochschulbetrieb.
Der Stufenplan ist formuliert auf Basis der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung Berlin.

Zum Verständnis dessen, was jetzt kommt, ist es hilfreich, den Stufenplan zumindest mal quergelesen zu haben, damit man sich unter den Stufen 1, 2 und 3 etwas vorstellen kann. Hier ist eine Fassung mit Anstreichungen zum schnelleren Überblick.

Wichtige Änderungen an diesem Dokument werden per Email-an-alle angekündigt; siehe auch die Änderungsliste ganz unten.

Aktuell sind wir (seit 2020-10-08) auf Stufe 2 des Stufenplans.

Aktuelle Anpassung auf Grund des Inkrafttretens der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 27.01.2021 (zunächst befristet bis zum 15.03.2021): In Ergänzung zu den bestehenden Regelungen und dem Rahmenhygieneplan der Freien Universität Berlin gelten die folgenden Zusatzregelungen zum Tragen von medizinischen Gesichtsmasken/FFP2-Masken: Medizinische Gesichtsmasken/FFP2-Schutzmasken sind in den folgenden Situationen zu tragen

  • In allen Situationen, in denen Sie keinen Abstand von mindestens 1,5m von anderen Personen halten können.
  • Bei Mehrfachbelegung von Büro- oder Arbeitsräumen, wenn weniger als 10m2 pro Person zur Verfügung stehen.
  • Bei Tätigkeiten mit mehreren Personen, bei denen mit einem erhöhten Aerosolaustoß zu rechnen ist (z.B. Besprechungen, Telefonate, Gemeinschaftsräume)

Die Masken werden Ihnen bei Bedarf über den Fachbereich zur Verfügung gestellt.

EN: This is the department hygiene plan of FB Mathematik und Informatik of FU Berlin, based on the FU Berlin hygiene plan framework, which is based on the Berlin 3-level plan for university operations. (If you need English versions of the information, please use https://www.deepl.com/translator to translate the respective section.)

We are currently on level 2 of the 3-level plan.


1. Grundüberlegung / Basic idea

  • Die Pandemie wird noch längere Zeit weitergehen. Sie ist ein Dauerlauf, kein Sprint.
    Wir brauchen deshalb Regeln, die sich realistisch für längere Zeit und von allen Beteiligten akzeptieren und einhalten lassen.
  • Deshalb beschränken sich unsere Regeln im Wesentlichen auf die bekannte Formel AHA + L + E wie folgt:
    • A (Abstand halten): Wo immer überhaupt möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zu wahren. Unterschreitung ist nur kurzzeitig akzeptabel (z.B. in Fluren, um an einander vorbei zu kommen).
    • H (Hygiene beachten): Es gelten die bekannten Hinweise zu den Themen Händewaschen, Husten/Niesen, und Nicht-ins-Gesicht-Fassen.
    • A (Alltagsmaske tragen): In den Gebäuden gilt stets die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske (Mund-Nase-Bedeckung, MNB, kurz: Maske). Davon gibt es nur zwei Ausnahmen, siehe unten.
    • L (Lüften, Lüften!): Alle Räume, in denen sich Personen längere Zeit am Stück aufhalten, werden regelmäßig gründlich stoßgelüftet.
      "Gründlich" heißt, dass die frische Luft auch an den am schlechtesten belüfteten Stellen die alte Luft ersetzt hat. (Das geht je nach Außentemperatur, Fensteranzahl, Durchzug etc. unterschiedlich schnell.) Je mehr gelüftet wird desto besser - bitte daran denken!
    • E (Erfassung der Anwesenheit): Alle längeren Aufenthalte (über 15 Minuten) in einem Raum werden notiert und dem Fachbereich zugänglich gemacht, damit die Universität im Infektionsfall dem Gesundheitsamt die Liste der Kontaktpersonen übermitteln kann.
  • Diese Regeln nehmen wir ernst. Bitte achten Sie auch auf die entsprechende Beschilderung in den Gebäuden.
    Wer sie nicht einhält, sollte von allen anderen Beteiligten dazu ermahnt werden -- und sich darüber nicht beschweren, auch wenn ersie persönlich den Infektionsschutz weniger wichtig findet. Unser Miteinander ist nur möglich, wenn wir auf einander Rücksicht nehmen.
    Wer die Regeln hartnäckig verletzt, kann jederzeit tageweise oder auch für eine längere Frist aus den Fachbereichsgebäuden verwiesen werden.

Rechtsgrundlagen:


2. Konkretisierung / The details

Die jeweils geltende Stufe wird für die gesamte Universität zentral festgelegt. Die an die geltenden Stufe angepassten Arbeitsmodalitäten für den Forschungs- Lehr- und Verwaltungsbetrieb folgen unmittelbar den im Berliner 3-Stufenplan formulierten Grundsätzen.

2.1. Stufe 1

Lehre und Prüfungen:
  • Ausgewählte Lehrveranstaltungen finden in Präsenz statt.
  • Die maximale Personenzahl pro Raum wird aus dem Mindestabstand von 1,5 Metern errechnet und darf nicht überschritten werden. Entsprechend dürfen diese Räume nur bis zur an der Tür angegebenen Kapazität benutzt werden.
    Falls Tische in einer Lehrveranstaltung verrückt werden, müssen diese am Ende der Lehrveranstaltung wieder in die vorgesehene Anordnung (samt korrekter Sitzplatznummern) zurückgestellt werden. Bitte alle mit dran denken!
  • Ausnahme 1 von der Maskenpflicht: Wer mit Mindestabstand von 1,5 Metern auf seinem Sitzplatz sitzt, darf auf Stufe 1(!) auf die Maske verzichten. Grundsätzlich wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Lehrveranstaltungen aber empfohlen, insbesondere wenn stetig gesprochen wird.
  • Anwesenheitslisten werden in jeder Veranstaltung geführt und können zur Rückverfolgung von Kontakten bei Infektionen benutzt werden.
  • Für ausreichende Lüftung während und zwischen den Lehrveranstaltungen sorgen die Lehrenden.
  • Der Aufenthalt von Studierenden im Gebäude vor und nach den Vorlesungen soll minimiert werden.
    Die Gänge, Foyers und Treppenhäuser dienen nur zum Gehen, nicht zum Aufenthalt. Es herrscht Rechtsverkehr.
    Ausnahme: Im Foyer eines Gebäudes darf man sich bis zu maximal 15 Minuten aufhalten, wenn alle Passanten dabei die 1,5 Meter Abstand jederzeit einhalten können.
  • Prüfungen können digital oder in Präsenzform durchgeführt werden.
Forschung und Verwaltung:
  • Als Grundregel gilt: Dauerhafte Präsenz ist auf 10qm/Person möglich; Hygiene-, Abstands- und Lüfungsregelungen sind einzuhalten.
  • Ausnahme 2 von der Maskenpflicht: Wer in einem Büro allein oder unter Beachtung der o.a. Regelungen in Mehrfachbelegung sitzt, darf in Stufe 1 auf die Maske verzichten.
  • Es werden Anwesenheitslisten geführt, die ggf. zur Rückverfolgung von Kontakten bei Infektionen benutzt werden können.
  • Der Fachbereich bittet für Büros mit Mehrfachbelegung, dass sich die jeweiligen Insassen selber innerhalb dieses Rahmens auf eine Benutzungsweise einigen und zwar vorzugsweise auf dem höheren Vorsichts- und Rücksichtsniveau.

2.2. Stufe 2 (aktuell gültige Stufe)

Zusätzliche Regelungen:
  • Lehre und Prüfungen: Aktuell finden in Präsenz nur Pflichtlehrveranstaltungen statt und davon nur solche, für die die physische Präsenz unverzichtbar ist. (Das kommt bei uns am Fachbereich nur in der Lehramtsausbildung vor.)
  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes einer medizinischen Gesichtsmaske/FFP2-Maske in Lehr- und Prüfungsveranstaltungen ist Pflicht, auch für Lehrende.
  • Forschung und Verwaltung: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes einer medizinischen Gesichtsmaske oder FFP2-Maske ist Pflicht, wenn sich mehrere Personen im Raum aufhalten.

2.3. Stufe 3

Zusätzliche Regelungen:
  • Lehre und Prüfungen: finden ausschließlich online statt.
  • Forschung und Verwaltung: Der dauerhafte Aufenthalt von Personal wird auf maximal eine Person pro Raum beschränkt und auch das nur zur Aufrechterhaltung des Notbetriebs.

2.4 Erklärung über Kenntnisnahme

Alle Personen, die in der obigen Betriebsweise eingesetzt werden sollen, müssen einmalig die Kenntnisnahme der Einsatzpläne sowie der Regelungen schriftlich bestätigen.

3. Weitere Hinweise

3.1. Toiletten u.ä.

Der Aufenthalt in Toiletten oder schlecht belüftbaren Räumen ist auf die kürzest mögliche Zeit zu beschränken. Bitte auf die Beschilderung achten.

3.2. Rechnerpools / Computer pools

Die Rechnerpoolräume können bei Bedarf als Seminarräume genutzt werden. (TODO: Kapazität und Platznummerierung!)

Die dort vorhandenen Rechner dürfen aber bislang nicht benutzt werden, weil die Frage der Desinfektion (noch) nicht gelöst ist. (TODO)

3.3. Küchen / Kitchens

Die Küchen sind für Studierende geschlossen.
Sie dürfen von Fachbereichsmitgliedern für kurze Verrichtungen benutzt werden.
Der Aufenthalt muss stets unter 15 Minuten bleiben.

3.4. Sozialräume / Rooms for socializing

Sozialräume sind geschlossen und dürfen nur betreten werden, um Gegenstände zu deponieren oder abzuholen.

3.5. Prüfungen

Für die Durchführung von Prüfungen ist das Eckpunktepapier des Präsidiums zu beachten.

3.6. Beratungsleistungen

Die persönliche Beratung von Studierenden und Promovierenden im Studentischen Beratungszentrum sowie im Prüfungs- und Promotionsbüro erfolgt weiterhin im Regelfall nicht im Präsenzbetrieb. Etwaige Ausnahme bedürfen einer vorherigen Abstimmung.

3.7. Sitzungen und Gruppentreffen

Sitzungen und Gruppentreffen sollen in Stufe 1 überwiegend und müssen in Stufe 2 und 3 stets im online-Format stattfinden.


4. Anwesenheitserfassung zur Kontaktverfolgung / Recording attendance for tracing infections

Hierfür gilt vorläufig weiterhin der gewohnte Abschnitt 3.1 der Regeln für den eingeschränkten Präsenzbetrieb weiter.


5. FAQ

Siehe auch die Corona-FAQ der FU Berlin.

5.1. Ich habe eine Virusinfektion / If I have a viral infection

Ich habe eine Virusinfektion, darf ich kommen?

Inoffizielle Fassung: Wer eine leichte Erkältung hat, darf gern am Betrieb teilnehmen.
Wer eine starke Erkältung hat, soll bitte zuhause bleiben (wie auch in Nicht-Coronazeiten)
Wer eine Corona-Infektion oder den Verdacht einer Corona-Infektion hat,
  • darf die Gebäude nicht betreten.
  • Sollte sich bei Verdacht in freiwillige häusliche Quarantäne begeben.
  • Muss bei bestätigter Infektion dem Corona-Beauftragten des Fachbereichs (corona@mi.fu-berlinde) Bescheid geben.
Offizielle Fassung: Die Betreffenden müssen sich zur Abklärung ihrer Erkrankung schnellstmöglich telefonisch mit einer Ärztin/einem Arzt in Verbindung setzen. Hierbei soll nach der im Berliner Stufenplan vorgestellten Systematik (PDF) vorgegangen werden.
Bei einem Nachweis von COVID-19 informiert die Ärztin/der Arzt das Gesundheitsamt. Dieses entscheidet, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

 


COVID19-Verdachtsfälle oder Erkrankungen von Mitarbeiter_innen und Studierenden sind weiterhin unmittelbar der Verwaltungsleitung (corona@mi.fu-berlin.de) und gegebenenfalls der AG-Leitung zu melden; diese informieren umgehend alle Personen, die in den drei Tagen vor dem ersten Auftreten von Symptomen in Kontakt gewesen sind.

5.2. Maske und ärztliches Attest

Ich darf per ärztlichem Attest keine Maske tragen, darf ich kommen?

Nein. Siehe unter "Anwesenheitspflicht".

5.3. Risikogruppen / High-risk groups of people

Ich gehöre einer Risikogruppe an, muss ich kommen?
Ich habe engen Kontakt zu Angehörigen einer Risikogruppe, muss ich kommen?

Siehe unter "Anwesenheitspflicht".

5.4. Ich habe Sorge, mich zu infizieren / I am concerned about a possible infection

Siehe unter "Anwesenheitspflicht".

5.5. Anwesenheitspflicht für Studierende / Compulory attendance for students

In den Pflichtveranstaltungen werden von den jeweiligen Veranstaltenden Möglichkeiten geschaffen, wie Studierende ohne Präsenz alle nötigen Leistungen erbringen können.

In Wahl- und Wahlpflichtveranstaltungen bleibt die Handhabung den Beteiligten überlassen, soll aber jeweils in der ersten Vorlesungswoche ausdrücklich geklärt werden. Falls Veranstaltende keine Möglichkeit anbieten, ohne Präsenz die benötigten Leistungen zu erbringen, sollten Studierende versuchen, auf andere Veranstaltungen auszuweichen. Der Fachbereich ermuntert die Lehrenden, Teilnahme auch ohne Präsenz zu ermöglichen.

Mit Präsenz ist hier stets physische Präsenz gemeint. Eine Teilnahmepflicht bei Online-Sitzungen (mit Zuhören und Sprechbereit-Sein) ist davon unbenommen.

5.6. Anwesenheitspflicht für FB-Mitglieder / Compulory attendance for department staff

Der Präsenzbetrieb in den Liegenschaften des Fachbereichs ist grundsätzlich möglich und gewünscht, allerdings nur in einem an die jeweils an der FU Berlin geltenden Stufe angepassten Umfang und unter Berücksichtigung der jeweiligen Auflagen. Arbeiten können und dürfen daher in Abhängigkeit von den individuellen Umsetzungsmöglichkeiten und der jeweils geltenden Stufe auch weiterhin im Homeoffice geleistet werden. Die Arbeitsgruppen sind weiterhin gehalten, entsprechende Einsatzplanungen in Abhängigkeit von der Größe der AG, den räumlichen Gegebenheiten und den Bedürfnissen der Mitarbeiter/Innen zu erstellen.

Änderungen an dieser Seite / Changes to this page

  • 2020-10-16: Erster Entwurf (noch nicht gültig) / First draft
  • 2020-10-20: Redaktionelle Änderungen / various minor changes
  • 2020-11-03: Zweiter Entwurf (noch nicht gültig) / 2nd draft
  • 2020-11-04: Dritter Entwurf (noch nicht gültig) / 3rd draft
  • 2020-11-06: Punkt "3.5. Prüfungen" zugefügt / added 3.5 regarding exams
  • 2020-11-13: Abschnitt 4 verweist auf EingeschrPraesenzbetrieb2020
  • 2020-11-23: Abschnitt 2.4 ergänzt; Erhebungsbogen ergänzt.
  • 2021-02-01: Verschärfungen ergänzt aufgrund der Sars-CoV2-Arbeitsschutzverordnung (in Einleitug, Rechtsgrundlagenliste und Formulierungen zu Masken)
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