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Leitfaden für Dozent:innen und Sekretariate am Fachbereich Mathematik und Informatik

1 Verwaltung

Am Fachbereich Mathematik und Informatik (FB MI) werden für die Planung und Durchführung der Lehre folgende Systeme verwendet:
  • FUDIS (Dozent:innen-Datenbank):
    • mit Lehrpflichtung: Personalstelle pflegt die Dozent:innen-Daten ins SAP-System ein, diese werden dann in die Systeme Evento (FU-weites Vorlesungsverzeichnis) und CampusManagement exportiert
    • ohne Lehrverpflichtung: die Dozent:innen-Daten müssen jedes Semester durch die Lehrplanungsverantwortlichen der Verwaltung (Frau Susi Üzel) mitgeteilt werden, so dass diese die Daten für Evento und CampusManagement freischaltet
  • MyCampus: Software zur Planung anhand des Lehrplanungssystems (LPS) und zur Durchführung der Lehre mit Hilfe von Whiteboard
  • CampusManagement (SLcM/CM): uniweite Prüfungsverwaltungssoftware zur Dokumentation der Studien- und Prüfungsleistungen
  • Blackboard: uniweite Alternative zu Whiteboard.
Um mit diesen Systemen arbeiten zu können, wird ein ZEDAT-Account benötigt.

1.1 ZEDAT-Account

Beim Benutzerservice der Zentraleinrichtung für Datenverarbeitung (ZEDAT) erhalten Sie Ihren ZEDAT-Account. Mit diesem wird Ihnen eine E-Mailadresse der Domain »@zedat.fu-berlin.de« zugewiesen; damit erhalten Sie Zugriff auf MyCampus, CampusManagement (SLcM/CM) und Blackboard.

1.1.1 MyCampus

Bitte melden Sie sich anfangs sogleich mit Ihren ZEDAT-Daten am MyCampus-System an – sowohl in der Lehrplanungs- als auch in der Whiteboardkomponente –, so dass Ihre Grunddaten automatisch vom ZEDAT-System ins MyCampus-System übertragen werden und eine Registrierung erfolgt.

Im nächsten Schritt wenden Sie sich bitte an die Fachbereichsverwaltung (Frau Susi Üzel), so dass Ihnen die entsprechende Rolle zugewiesen wird und Sie mit den beiden Komponenten arbeiten können.

1.2 Fachbereichsaccount

Grundvoraussetzung für die Nutzung der IT-Dienste am FB MI ist der persönliche ZEDAT-Account und die Registrierung am Fachbereichsportal https://portal.mi.fu-berlin.de/login. Alle relevanten Informationen finden Sie unter http://www.mi.fu-berlin.de/w/IT/Computeraccess. Einen weiteren Überblick bietet die Webseite Einsteigerinfos.

1.3 Schließmedium

Um Zugang zu den Fachbereichsräumlichkeiten zu erhalten, wird ein Transponder benötigt, den Sie über das entsprechende Arbeitsgruppen-Sekretariat (Mathematik und Informatik) beantragen lassen.

1.4 Allgemeine Raumreservierung(en)

Damit die Lehrplanung problemlos funktionieren kann, müssen alle Raumreservierungen über das Lehrplanungssystem erfolgen.

Sie finden hier alle Anleitungen zum Raumreservierungsprozess:

1.5 Beschaffungen/Einkäufe

Grundvoraussetzungen für die Möglichkeit, Beschaffungen vornehmen zu können, sind, dass Sie hauptvertraglich an der Freien Universität Berlin angestellt sind, einen ZEDAT-Account haben und sich über Frau Maria Gül einen UniKat-Zugang einrichten lassen, da in der Regel die Beschaffungen über das Beschaffungssystem UniKat zu erfolgen haben. Weitere Informationen zu UniKat finden Sie hier. Bei IuK-Beschaffungen, d.h. Einkaufswünsche im Bereich der Informatik und Kommunikation, wenden Sie sich bitte zunächst an den IT-Dienst des Fachbereiches und bei weiteren Beschaffungsanliegen sollten Sie Kontakt zur Ansprechpartnerin Frau Maria Gül aufnehmen. Sollten Sie nicht hauptvertraglich an der Freien Universität Berlin angestellt sein, dann müssen Sie sich an das Arbeitsgruppen-Sekretariat wenden:

1.6 Reisen

Für jede Dienstreise sollte rechtzeitig, spätestens 14 Tage vorher, ein Dienstreiseantrag gestellt werden. Es ist eine begründete Anlage beizufügen, welche Ort, Zeitraum und Anlass der Dienstreise abbildet. Bitte reichen Sie den Antrag über das Sekretariat Ihrer Arbeitsgruppe ein. Der Antrag muss vom Vorgesetzten/Mittelverantwortlichen unterzeichnet werden. Bei Rückfragen steht Ihnen auch das Sekretariat als Ansprechpartner zu Verfügung. Im Anschluss daran ist der Antrag per Hauspost an die Fachbereichsverwaltung zu senden. Hier erfolgt die Prüfung und Genehmigung. Sobald die Genehmigung erteilt wurde, geht Ihnen diese per Hauspost zu. Bitte achten Sie darauf, dass Sie eine Reise niemals ohne eine Genehmigung antreten. Zum einen sind Sie nicht versichert und zum anderen haben Sie keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Grundsätzlich muss Ihnen erst die Genehmigung erteilt worden sein, bevor Sie Buchungen (Beförderung, Hotel, Veranstaltung) vornehmen. Der/Die Reisende muss für den Erhalt einer Genehmigung Sorge tragen und ggf. hier Nachforschungen anstellen. *

Nach Rückkehr von der Reise ist eine Reisekostenabrechnung zu erstellen.* Für die angefallenen Kosten fügen Sie bitte alle Belege sowie Zahlungsnachweise/Kontoauszüge bei. Reichen Sie bitte die Abrechnung über das Arbeitsgruppen-Sekretariat ein. Eine Unterschrift des Mittelverantwortlichen ist erforderlich. Im Anschluss daran leiten Sie die Unterlagen an die Reisekostenstelle weiter. Bitte beachten Sie, dass die Reisekostenabrechnung innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende der Dienstreise bei der Reisekostenstelle (Referat IA) eingegangen sein muss, andernfalls erlischt Ihr Anspruch auf Erstattung.

Die Formulare für Dienstreiseanträge und Reisekostenabrechnungen sowie Checklisten dazu können Sie unter dem folgenden Link herunterladen:

https://www.fu-berlin.de/sites/abt-1/formulare/05dienstreisen/index.html

Detailreiche Informationen können Sie nachlesen unter:

https://www.mi.fu-berlin.de/w/Orga/DienstreiseProzesse

Wenn Sie Fragen haben oder Rat benötigen, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihr zuständiges Sekretariat, für weiterführende Anfragen an die Ansprechpartnerinnen:

1.7 Lehrdeputat

Grundlage zur Verwaltung der Lehrdeputate ist das MyCampus-Whiteboard. Zur Nutzung des Lehrdeputats-Tools müssen Sie an diesem angemeldet sein. Eine Anleitung finden Sie hier.


2 Lehrveranstaltungs- und Prüfungsverwaltung

Den Ablauf der Lehrplanung können Sie hier nachlesen und die jeweils aktuellen Fristen können Sie der Fristen-Webseite entnehmen.

Die Lehrveranstaltungsplanung findet über das Lehrplanungssystem (LPS) statt.

Whiteboard als Lehrmanagementsystem (LMS) bietet eine Reihe von Standardtools, die für die durchführende Lehre relevant sind. Darüber hinaus werden zusätzliche Übersichten, wie Klausurkalender, Veranstaltungsverzeichnisse, etc. angeboten.

Die End-Beurteilung der Leistungen Ihrer Studierenden erfolgt über die Prüfungsverwaltungssoftware Campus Management.

2.1 Lehrveranstaltungsplanung

Der Fachbereich organisiert sein Lehrangebot über MyCampus → Lehrplanungssystem → Langfristplanung. Hier tragen die Dozent:innen und Sekretariate die Lehrveranstaltungen für zukünftige Semester ein. Beachten Sie hierbei bitte besonders die Angaben zum Mutterschutz.

Der/Die jeweilige Geschäftsführende Direktor:in (GD) fordert per E-Mail die Dozent:innen auf, ihr Lehrangebot in die Langfristplanung einzutragen. Bitte lesen Sie zuvor das grundlegende Prinzip/die Einführung der Lehrplanung. Weitere unterstützende Anleitungen finden Sie im MyCampus-Hilfecenter.

2.1.1 Übersichten zum Lehrangebot

a) Semester-orientierte LV-Übersicht: Zur Kontrolle der einzelnen Daten der Lehrveranstaltung.

b) Studien- und Prüfungsordnung-orientierte Übersicht: Diese Übersicht wird sichtbar, wenn die Daten des Lehrplanungssystems in die Evento-Software exportiert worden sind.

c) LV-orientierte Übersicht aus der Evento-Datenbank: Diese Übersicht wird erst sichtbar, wenn die Daten des Lehrplanungssystem in die Evento-Software exportiert worden sind. Sie bietet zudem einen direkten Link zur Lehrveranstaltungsseite in Whiteboard.

2.2 Durchführung der Lehre

2.2.1 Voranmeldungen der Studierenden zu Lehrveranstaltungen

Studierende melden sich über Whiteboard (Anleitung zur LV-Anmeldung) zu den LVen an, so dass der Platzbedarf in den LVen sichtbar wird und nachjustiert werden kann.

2.2.2 Verwaltung konkreter Prüfungstermine

Konkrete Prüfungstermine von Klausuren und Nachklausuren werden über das Lehrplanungssystem gesteuert. Eine Anleitung zur Klausur-/Prüfungsplanung finden Sie hier, der Sie bitte folgen, so dass alle Folgeprozesse korrekt ablaufen können.

Die Registrierung der Studierenden zu konkreten Prüfungsterminen kann über Whiteboard mit dem Tool Exam-Registration verwaltet werden.

2.2.3 End-Leistungserfassung

Zu Beginn eines jeden Semesters müssen sich die FU-Studierenden zu den Modulen und Lehrveranstaltungen über Campus Management (CM) anmelden. HU- und TU-Studierende können sich nur über Whiteboard zu den LVen anmelden (Anleitung). Für weitere externe Studierende muss der Dozent/die Dozentin bei der ZEDAT einen Gastaccount beantragen.

Zwischen den Anmeldungen in CM und Whiteboard (Tool Student list) erfolgt ein Abgleich. Dozent:innen können/müssen die FU-Studierenden auf die fehlende CM-Buchung hinweisen. Neben den Whiteboard-Teilnahmelisten (Site info der jeweiligen Whiteboard-LV-Seite) werden Ihnen jeweils zu Vorlesungsbeginn auch über CM vorläufige Teilnahmelisten Ihrer Lehrveranstaltung(en) zur Verfügung gestellt. Diese können Sie unter www.ecampus.fu-berlin.de abrufen. Die endgültigen Teilnahmelisten in CM stehen Ihnen erst nach dem Anmeldezeitraum (ca. 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn) zur Verfügung.

Die Beurteilung der Leistungen der FU-Studierenden erfolgt über die Prüfungsverwaltungssoftware Campus Management. Folgende Funktionen werden Ihnen zur Verfügung gestellt:

Obligatorisch:
  • Dokumentation der regelmäßigen und aktiven Teilnahme an Ihren Lehrveranstaltungen
  • Eingabe von Noten für Modulprüfung
Weitere Informationen zu Campus-Management-Anmeldezeiträumen für Studierende und zur Handhabung des Systems (Teilnahme- und Leistungserfassung) finden Sie hier.

Die Beurteilung der Leistungen der Nicht-FU-Studierenden können nur über Whiteboard verwaltet und Leistungsnachweise können über „Student list“ (Anleitung) ausgestellt werden.


3 Grundsätzliche Regelung des Zugangs zu Lehrveranstaltungen

Der Zugang zu Lehrveranstaltungen ist grundsätzlich in der Satzung für Studienangelegenheiten der Freien Universität Berlin (SfS) geregelt.

Studierende der Freien Universität haben nach § 2 dieser Satzung prinzipiell das Recht, „Lehrveranstaltungen im gesamten Bereich der Freien Universität Berlin zu besuchen, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen und darüber die entsprechenden Nachweise zu erhalten“.

Dieses Recht wird allerdings durch Kontingentvereinbarungen und durch § 12 der SfS eingeschränkt, der den Zugang zu Modulen und Lehrveranstaltungen in modularisierten Studiengängen regelt. Dieser Paragraph besagt, dass der Zugang zu Modulen auf diejenigen Studierenden beschränkt ist, „die nach der Studienordnung oder Prüfungsordnung oder einer speziellen Regelung die für dieses Modul geforderte Qualifikation erfüllen“.

Weiterhin kann der Zugang zu Veranstaltungen beschränkt werden, „soweit die inhaltliche Eigenart der im Rahmen des Moduls angebotenen Lehrveranstaltungen oder deren ordnungsgemäße Durchführung es erfordern“. Die Zugangsbeschränkungen müssen allerdings im Voraus bekannt gegeben werden.

Sollten für ein Modul mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sein, sind Studierende stets zuzulassen, die:
  • wegen der Verweigerung des Zugangs von dem jeweiligen Studienverlaufsplan abweichen und deshalb mit einer Verlängerung ihres Studiums rechnen müssten
  • bereits einmal keinen Platz in dem entsprechenden Modul erhalten haben
  • oder einen Platz wegen Überschneidung nicht angenommen haben
Die weitere Rangfolge entnehmen Sie bitte § 11 der SfS. *

Die Verteilung der Plätze erfolgt durch die für die jeweilige Lehrveranstaltung verantwortliche Dozentin bzw. verantwortlichen Dozent.*

Für Studierende der folgenden Personengruppen werden 10% der Plätze in den platzbeschränkten Lehrveranstaltungen freigehalten und vor der Anmeldezeit durch das Prüfungsbüro verlost.
  • Studierende, die durch ein ärztliches Zeugnis, eine Behinderung im Sinne von §2 Abs. 1 SGB IX oder eine länger andauernde oder ständige gesundheitliche Beeinträchtigung glaubhaft machen
  • Studierende, die einen nahen Angehörigen gem. § 7 Abs. 3 Pflegezeitgesetz allein betreuen
  • Studierende, in deren Haushalt ein Kind wohnt, bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes
  • Schwangere und stillende Mütter


4 Prüfungsorganisation

4.1. Prüfungsberechtigung (§ 32 BerlHG)

Prüfungsleistungen dürfen nur von Personen bewertet werden, die mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen.

Prüfungsberechtigt sind Hochschullehrende sowie andere hauptberuflich tätige Lehrkräfte, die zu selbständiger Lehre berechtigt sind, und Lehrbeauftragte.

4.2. Zulassungskriterien zu Prüfungen

Studierende der Freien Universität melden sich durch ihre Anmeldung zu einem Modul gleichzeitig zur entsprechenden Prüfung an. Der Prüfungsanspruch bleibt gem. § 30 Abs. 6 BerlHG grundsätzlich nach der Exmatrikulation bestehen.

Studierende anderer Hochschulen, die an einzelnen Lehrveranstaltungen der Freien Universität Berlin teilnehmen wollen, können auf Antrag bei der Studierendenverwaltung und mit Zustimmung der jeweils verantwortlichen Dozentin bzw. verantwortlichen Dozenten als Nebenhörer:in an der Freien Universität registriert werden. Der Antrag auf Absolvierung des Moduls bzw. der Lehrveranstaltung ist schriftlich bei der Studierendenverwaltung in der dafür festgelegten Form und Frist zu stellen. Näheres dazu regelt § 18 der Satzung für Allgemeine Studienangelegenheiten.

Personen, die an einzelnen Lehrveranstaltungen der Freien Universität teilnehmen wollen, ohne an einer anderen Hochschule immatrikuliert zu sein, können auf Antrag und mit schriftlicher Zustimmung der für die gewünschten Lehrveranstaltungen Verantwortlichen als Gasthörer:in an der Freien Universität registriert werden. Sie sind nicht Mitglieder der Freien Universität.

Der Antrag ist beim Zentrum für Weiterbildung zu stellen. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen wird Gasthörer:innen mit Hinweis auf deren Status bescheinigt. Die Teilnahme an studienbegleitenden Prüfungen ist nicht zulässig. Weitere Informationen finden Sie in § 19 der Satzung für Allgemeine Studienangelegenheiten.

4.3. Prüfungsformen

Achtung:

Für jede Modulabschlussprüfung sind bestimmte Prüfungsformen vorgeschrieben, von denen nicht abgewichen werden darf!

Welche Prüfungsform in welchem Modul zulässig ist, gibt die jeweils geltende Prüfungsordnung vor. Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie hier.

4.4. Prüfungsfristen/Prüfungstermin

Den Termin und gegebenenfalls den Bearbeitungszeitraum der jeweiligen studienbegleitenden Prüfung legen die Dozent:innen in Übereinstimmung mit der jeweils geltenden Prüfungsordnung fest.

4.5. Angetretene/nicht angetretene Prüfungstermine

Entsprechend der Regelungen der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO) (§ 8 Anmeldung, Abs. 5) sind Studierende zusammen mit der Anmeldung zum Modul bzw. zur Lehrveranstaltung auch zur Prüfung angemeldet.

Prüfungen können nur bewertet werden, sofern die bzw. der Studierende die Prüfung auch angetreten hat. Bei Hausarbeiten tritt die bzw. der Studierende die Prüfung an, sobald das Thema und der Abgabetermin den Studierenden bekannt gegeben wurden. Hier sind die Dozent:innen in der Dokumentationspflicht.

Bei Klausuren gilt die Prüfung als angetreten, wenn die bzw. der Studierende zum Prüfungstermin erscheint. Für die Informatik gilt zudem, dass die Prüfung nur absolviert werden darf, wenn zusätzlich die Prüfungsanmeldung über Whiteboard rechtzeitig erfolgt ist.

Wurde die Prüfung nachweislich nicht angetreten, darf keine 5,0 („nicht bestanden“) dokumentiert werden. Die bzw. der Studierende hat die Möglichkeit, die Wiederholungsprüfung anzutreten. Diese zählt dann als erster Prüfungsversuch.

4.6. Prüfungsunterlagen

Die Prüfungsunterlagen bitte gut verwalten. Klausuren in eindeutig beschrifteten Kartons verpacken und in die FB-Archive bringen (lassen). Wenden Sie sich hierzu bitte an die Hausmeister. Bewertungsbögen zu mündlichen Prüfungen werden ans Prüfungsbüro gesendet.

4.7. Wiki Prüfungsangelegenheiten

Weitere nützliche Informationen zum Thema Prüfungsangelegenheiten sind hier.


5 Bewertung von Prüfungsleistungen

5.1. Benotung von Prüfungsleistungen

Für die Beurteilung von Prüfungen, die aus nur einer Prüfungsleistung bestehen, sieht § 18 Abs. 1 und 2 der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung folgende Noten vor:

1,0/1,3/1,7/2,0/2,3/2,7/3,0/3,3/3,7/4,0/5,0

Wird eine Prüfungsleistung von mehreren Prüfer:innen bewertet, wird die Note als ein arithmetisches Mittel errechnet. *

Wichtig*: Bei der Ausweisung des Notenwertes auf einem Nachweis (auch in Campus Management) wird nur die erste Stelle hinter dem Komma berücksichtigt. Bitte nicht auf- oder abrunden, die zweite Stelle hinter dem Komma wird einfach weggelassen!

5.2. Prüfungen, Gruppenarbeiten

Bei schriftlichen Prüfungsleistungen, die von mehreren Studierenden als Gruppe erbracht werden, ist es wichtig, darauf zu achten und hinzuweisen, dass der Beitrag jeder bzw. jedes einzelnen Studierenden eindeutig abgegrenzt sein muss, um eine individuelle Benotung zu ermöglichen. *

Ohne diese Trennung darf die Prüfungsleistung nicht entgegengenommen werden (§ 32 Abs. 5 BerlHG)!* Bei Gruppenarbeiten muss für jede:n Studierenden ein eigener Beurteilungsbogen ausgefüllt werden.

5.3. Begründungspflicht

Bewertungen schriftlicher und elektronischer Leistungen sind in schriftlicher oder elektronischer Form zu begründen. Dabei sind die für die Bewertung maßgeblichen Gründe darzulegen. Bei mündlichen Prüfungen sind die wesentlichen Gegenstände und die dazugehörigen Bewertungen in einem Protokoll festzuhalten.

5.4. Bachelor- und Masterarbeiten

Im Gegensatz zu anderen studienbegleitenden Prüfungen müssen die Bachelor- sowie die Masterarbeit von den Studierenden beim Prüfungsbüro angemeldet und dort auch innerhalb des Bearbeitungszeitraums abgegeben werden. Die Studierenden reichen drei maschinenschriftliche gebundene Exemplare sowie in elektronischer Form im PDF-Format ein. Das PDF wird per E-Mail ans Prüfungsbüro gesendet.

Die Arbeiten werden den Prüferinnen vom Prüfungsbüro zugeschickt. Die Beurteilungsfrist (4 Wochen) wird dabei schriftlich mitgeteilt.

Es besteht die Möglichkeit, dass der Erstprüfer bzw. die Erstprüferin ein Gutachten verfasst und dies an den Zweitprüfer bzw. die Zweitprüferin weiterreicht. Diese:r kann sich dem Gutachten anschließen oder eine eigene Bewertung und Begründung vornehmen. Enthält Ihr Begutachtungsexemplar der Arbeit keine Notizen, so kann es bei Ihnen verbleiben. *

Achtung*

Die Beurteilungsfrist von vier Wochen gilt für beide Gutachten. Der Zweitprüfer bzw. die Zweitprüferin muss also beide bis zum Ende der Beurteilungsfrist im Prüfungsbüro einreichen.

5.5. Bewertungsfristen

Prüfungsergebnisse einschließlich der Ergebnisse von Wiederholungsprüfungen sind so rechtzeitig bekannt zu geben, dass eine ungehinderte Fortführung des Studiums gewährleistet ist (§ 30 Abs. 5 BerlHG).

Generell sind Prüfungsergebnisse unverzüglich zu dokumentieren. Wir empfehlen Ihnen daher, die Bewertungen zügig bekanntzugeben,
  • so dass die Studierenden im Falle einer Wiederholung ausreichend Zeit zur Vorbereitung haben
  • und dies für eine verzögerungsfreie Fortsetzung des Studiums an einer anderen Hochschule erforderlich ist.

5.6. Nichtbestehen und Wiederholung

Sollte eine Prüfungsleistung mit 5,0 (nicht ausreichend) bewertet worden sein, so hat der bzw. die Studierende die Möglichkeit, diese Prüfungsleistung zu wiederholen. *

Die meisten Studien- und Prüfungsordnungen des Fachbereiches sehen vor*, dass, „wenn der erste mögliche Prüfungstermin unmittelbar nach Abschluss der zugehörigen Lehrveranstaltung wahrgenommen wird, eine mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistungen im Modul einmalig zur Notenverbesserung, die spätestens zu Beginn des Folgesemesters stattfindet, wiederholt werden darf. Gewertet wird die Note mit dem besseren Ergebnis. Im Fall von Wiederholungsprüfungen ist eine Notenverbesserung ausgeschlossen.“

Nicht bestandene studienbegleitende Prüfungen (Modulabschlussprüfungen) dürfen im Falle eines Nichtbestehens dreimal wiederholt werden. Der letztmögliche Wiederholungsversuch muss von mindestens zwei Prüfer:innen abgenommen werden.

Gemäß § 5 Abs. 3 der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO) wird der bzw. die Studierende vor dem letztmaligen Wiederholungsversuch einer Prüfungsleistung auf die Möglichkeiten individueller Beratung ausdrücklich hingewiesen. Diese Beratung wird durch die Studienfachberatung bzw. durch die Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische Beratung durchgeführt. Die Studienfachberatung im Fachbereich wird gemäß § 5 Abs. 1 der Rahmenstudien- und prüfungsordnung (RSPO) von einer Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer sowie mindestens einer studentischen Hilfskraft durchgeführt, siehe auch § 28 Abs. 2 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG).

Der erste Wiederholungsversuch einer studienbegleitenden Prüfungsleistung soll so rechtzeitig erbracht werden können, dass eine verzögerungsfreie Fortsetzung des Studiums ermöglicht wird. Mindestens ein weiterer Wiederholungsversuch soll spätestens im zweiten Folgesemester angeboten werden. Wiederholungsversuche sollen so angeboten werden, dass eine angemessene Vorbereitungszeit von in der Regel mind. zwei Wochen gewährt wird. Bei Klausuren ist der Termin für die erste Wiederholungsprüfung zusammen mit dem ersten Prüfungstermin bekannt zu geben.

Bachelor- und Masterarbeiten können im Falle des Nichtbestehens grundsätzlich nur einmal wiederholt werden.

Wenden Sie sich bitte bei letztmöglichen Prüfungsversuchen für genauere Absprachen zum Vorgehen ans Prüfungsbüro.

5.7. Versäumnis, Rücktritt

Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bzw. „nicht bestanden“ (5,0) bewertet, wenn Studierende einen für sie bindenden Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumen oder wenn sie von einer Prüfung, die sie angetreten haben, ohne triftigen Grund zurücktreten.

5.8. Täuschung, Ordnungsverstoß

Versuchen Studierende, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung, insbesondere durch Plagiat, oder durch Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel, Drohung, Vorteilsgewährung oder Bestechung zu beeinflussen, wird die betreffende Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bzw. mit „nicht bestanden“ (5,0) bewertet.

Wer den ordnungsgemäßen Ablauf einer Prüfung stört, kann von der verantwortlichen Lehrkraft nach vorheriger Verwarnung von der Fortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird diese mit „nicht ausreichend“ (5,0) bzw. mit „nicht bestanden“ (5,0) bewertet.

Die Entscheidung über einzelne Prüfungsleistungen oder die gesamte Prüfung oder die Feststellung des Studienabschlusses insgesamt kann durch den Prüfungsausschuss nachträglich berichtigt oder zurückgenommen werden, wenn bekannt wird, dass sie durch Täuschung, Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel, Drohung, Vorteilsgewährung oder Bestechung erwirkt wurde.

Der bzw. dem Studierenden ist vor einer belastenden Entscheidung gem. den Absätzen 3 bis 5 des § 19 der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO) Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Entlastende Umstände sind zu berücksichtigen. Belastende Entscheidungen sind der bzw. dem Studierenden schriftlich mitzuteilen und zu begründen.

5.9. Schwerwiegende Fälle

In schwerwiegenden Fällen, die die Entziehung des angestrebten Hochschulgrades rechtfertigen würden (bspw. gravierende Form eines Plagiats), kann der Prüfungsausschuss bestimmen, dass die Gesamtprüfung endgültig nicht bestanden ist.

Dies bedeutet, dass betroffene Studierende exmatrikuliert werden und sich für den gleichen Studiengang an keiner anderen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erneut einschreiben dürfen.

Bitte dokumentieren Sie daher Ihre Begründung sehr genau und fügen Sie möglichst Beweise bei.


6 Studien- und Prüfungsordnungen

Die Studierenden haben einen Anspruch darauf, dass Lehrangebot und Prüfungsgestaltung mit der geltenden Studien- und Prüfungsordnung übereinstimmen. Bitte informieren Sie sich über die Ordnungen und erkundigen Sie sich ggf. beim/bei der Geschäftsführende/n Direktor/in.

Eine Linksammlung zu den Studien- und Prüfungsordnungen sowie weiteren Rechtsvorschriften finden Sie in Kapitel 8 bzw. 9 dieses Leitfadens.


7 Aktive und regelmäßige Teilnahme

Ist die regelmäßige Teilnahme nach Studien- und Prüfungsordnung gefordert, müssen die Studierenden jeweils an 85% der vorgesehenen Präsenzstudienzeit teilnehmen, um einen Leistungsnachweis zu erhalten, wenn in der Studien- und Prüfungsordnung nicht eine andere Präsenzquote festgelegt ist, z.B. 75%.

Bei Unterschreitung der Präsenzquote soll eine Vereinbarung über Ersatzstudienleistungen getroffen werden. Die Grundlage für die Bemessung des Umfangs der Ersatzleistung ist das bis zum Erreichen der Präsenzquote erforderliche versäumte Arbeitspensum.

Die Entscheidung, ob die versäumte Präsenzstudienzeit im Einzelfall durch Ersatzleistung ausgeglichen werden kann, liegt im Ermessen des bzw. der Dozent:innen.

Eine aktive Teilnahme liegt vor, wenn der in der entsprechenden Modulbeschreibung vorgesehene Arbeitsaufwand erbracht worden ist.

Näheres regelt § 9 Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO).


8 Evaluationen

Evaluationen dienen zur Überprüfung von Lehrqualität und Studienbedingungen und sind eines der fünf Qualitätsinstrumente an der Freien Universität.

Am Fachbereich Mathematik und Informatik finden a) zentrale Evaluationen und b) dezentrale Evaluationen statt. Die dezentrale Evaluation umfasst das Evaluieren der angebotenen Lehre auf Ebene der Lehrenden und Lehrveranstaltungen.

Weitere Informationen finden Sie hier.


9 Gender und Diversity
: in Arbeit

(---+++ ToolBox), (---+++ Gendergerechte Sprache: FU-weite Handreichung noch in Arbeit), (---+++ Ansprechpersonen).


10 Weitere Informationen und Kontakte

Auf den Webseiten des Fachbereiches Mathematik & Informatik finden Sie weitere hilfreiche Informationen.

Das Prüfungsbüro stellt für den schnellen Zugriff allgemeine Hinweise, Formulare und Studien- und Prüfungsordnungen rund ums Prüfungsgeschehen zur Verfügung.


Kontaktinformationen

Fachbereichsverwaltung (Beschaffung/Einkauf)

Fachbereichsverwaltung (Personal)

Fachbereichsverwaltung (Reisen)

Fachbereichsverwaltung (Promotions- und Habilitationsbüro)

Fachbereichsverwaltung (Prüfungsbüro)

Koordinationsbüros:

Orga-Web des Fachbereichs Mathematik und Informatik


MyCampus
*

a) Lehrplanungssystem:* b) Whiteboard


CampusManagement

Prüfungsbüro


Hausmeister


dezentrale Frauenbeauftragte


dezentrale Ansprechperson für Diversity

IT-Abteilung


11 Rechtsvorschriften

Die Studien- und Prüfungsordnungen des Fachbereiches Mathematik und Informatik finden Sie auf den Prüfungsbürowebseiten.
Weitere Gesetze und Rechtsverordnungen (Auswahl) finden Sie hier:
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