Regeln zur Co-Administration

Nach Vorgabe der IT-Sicherheitsrichtlinie der FU Berlin werden alle Rechner zentral vom IT-Dienst verwaltet und mit regelmäßigen Sicherheitsupdates und Updates von Programmen versorgt. Ausnahmen von dieser Regel sind nur nach ausführlicher Begründung und Genehmigung durch die Leitung des IT-Dienstes möglich, wenn es keine andere Lösung gibt (dann aber auch nur co-administriert).

Co-Administration bezeichnet die Vergabe von erweiterten Rechten auf einem Rechner unter vollständiger Beibehaltung der zentralen Administration und der Integration in die normale Struktur am Fachbereich inkl. aller Betriebssystem- und Programmupdates.

Was muss ich beachten?

Kommt es zur Erteilung der erweiterten Rechte, ist die Verwendung an den genannten und akzeptierten Zweck gebunden. Das System lässt es leider nicht zu, die Rechte an bestimmte Programme und Funktionen zu binden, sondern nur gesamtheitlich. Daher müssen wir hier klare Regeln definieren, was ohne weiteres gemacht werden darf, da sonst die Sicherheit des Computers gefährdet ist und bei bestimmten Handlungen sowohl die zentrale Integration als auch die automatische Update-Verteilung außer Kraft gesetzt werden kann.

Generell gilt: Jede geplante Aktion immer vorher mit uns absprechen: support @ mi.fu-berlin.de

Regeln

Nahezu sämtliche Software ist speziell an die zentrale Infrastruktur angepasst und entspricht daher nicht mehr zu 100% den im Internet verfügbaren Versionen. Bei händischer Installation dieser kann es daher zu Konflikten bis hin zu nicht mehr funktionierender Software kommen. Es gelten folgende Regeln für Software:

Sicherheitstechnisch notwendige Regeln:

Außerdem gelten die normalen Betriebshinweise wie für jeden Benutzer: more Linux Betriebshinweise

Vorgehen bei Verstößen

Nichtbeachtung führt in jedem Falle zu einer Neuinstallation des Rechners durch den IT-Dienst. Mit einer Dauer von mindestens einem Tag muss gerechnet werden. Wiederholte Zuwiderhandlung (je nach Schwere auch im ersten Fall) kann mit Rechteentzug, Computer- und Accountsperrung geahndet werden. Eine Ausfallzeit für die Aufräumaktion seitens des IT-Dienst von 2-3 Tagen ist hier nicht umgänglich.