Dieses Dokument fasst häufig gestellte Fragen und ihre Antworten zum Bachelor- und Masterstudiengang des Instituts für Informatik der Freien Universität Berlin zusammen. Es handelt sich hierbei nicht um ein amtliches Dokument des Fachbereichs, sondern um allgemein verständliche Erläuterungen.
Angelegt und regelmäßig aktualisiert von Georg Wittenburg, dem ersten Bachelor-Absolventen der Informatik an der FU-Berlin.
Zuletzt überarbeitet und ergänzt von Prof. E. Fehr am 20.2.2013.
Sowohl der Bachelor- als auch Masterstudiengang wurden zum WS 2003/04 eingeführt.
Verbindliche Informationen zum Bachelorstudiengang Informatik findet man in der Studien- und Prüfungsordnung vom 15. November 2006 (vorherige Ordnung) und zum Masterstudiengang in der Studien- und Prüfunsordnung vom 24. Januar 2007 sowie deren ertse Änderungsordnung.
Auf absehbare Zeit wird es beim Bachelor-/Masterstudiengang keine wesentlichen Änderungen geben, weil beide Studiengänge auf Basis der derzeit gültigen Ordnungen akkreditiert wurden. Allerdings kann der Fachbereichsrat die Liste der regelmäßig anzubietenden Mastermodule aktualisieren. Die jeweils aktuelle Liste aller Module des Bachelor-/Masterstudiengangs findet man im Modulverwaltungssystem. Dort sind alle wichtigen Informationen zu jedem Modul hinterlegt: Inhalt, Qualifikationsziele, Angebotsrythmus, zeitlicher Umfang, Prüfungsform etc. Dieses System bietet auch die Möglichkeit, individuelle Studienverlaufspläne zu erstellen.
Bei uns im Fachbereich ist die Ausbildungskommission für die Einführung neuer und die Weiterentwicklung der bestehenden Studiengänge verantwortlich. Der Prüfungsausschuss Informatik ist für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten oder in anderen Studiengängen erbracht wurden, zuständig. Individuelle Studienberatung u.a. zum Studienverlauf erfolgt über die persönlich zugeordneten Studienberater.
Eine Akkreditierung soll Qualität und Kompatibilität eines Studienganges garantierten und zur Orientierung und Transparenz beitragen. In Deutschland ist hierfür der Akkreditierungsrat zuständig. Auf dessen Liste der akkreditierten Informatik-Studiengänge sind der Bachelor- und der Masterstudiengang Informatik der Freien Universität aufgeführt.
Von Anerkennungsproblemen an anderen europäischen Universitäten, die einen vergleichbaren Bachelor-/Masterstudiengang anbieten, ist nichts bekannt.
Auf den nordamerikanischen Raum trifft dies leider nicht zu. Das entscheidende Problem scheint zu sein, dass der Bachelor an der FU (wie auch an anderen europäischen Universitäten) nach drei Jahren vergeben wird, während in Nordamerika vier Jahre erforderlich sind. Im Falle des Autors ist der Bachelor inzwischen nach langer Diskussion an der University of British Columbia ohne Einschränkungen anerkannt worden. Entscheidend dafür waren zum einen die 13-jährige Schulzeit vor dem Studium und die Tatsache, dass auf der Urkunde auch in der deutschen Version der akademische Grad mit "Bachelor of Science (B.Sc.)" angegeben wurde. Für Interessierte und Betroffene ist ferner ein Dokument mit der Argumentation verfügbar, die wahrscheinlich auch zur Anerkennung beigetragen hat.
Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft hat hierzu eine Studie mit dem Titel "Karriere mit dem Bachelor - Berufswege und Berufschancen" veröffentlicht.
Lassen Sie sich bitte vom behandelten Arzt ein begründetes Attest ausstellen. Dieses senden Sie dann als Scan an den/die entsprechenden Dozenten, um dass keine unangenehmen Konsequenzen folgen können und reichen es unverzüglich im Prüfungsbüro ein.
(Zur Info: Die Studier- und Prüfungsunfähigkeit kann nur vom Prüfungsausschuss getroffen werden und zur Urteilsfällung muss ein begründetes Attest vorliegen, von daher müssen Sie den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein Attest mit dem Inhalt "studier- und prüfungsunfähig" sind unzureichend.)
In §13 Abs. (7) der Satzung der allgemeinen Prüfungsangelegenheiten der FU steht: "Zur Ermittlung einer Gesamtnote für mehrere Studien- und Prüfungsleistungen werden die jeweiligen Noten mit der Zahl der zugehörigen Leistungspunkte multipliziert, dann addiert und durch die Summe der Leistungspunkte dividiert." Die aktuelle Fassung der Prüfungsordnung bezieht sich auf diese für den Fachbereich bindende Regelung.
Für die Gesamtnote auf dem Bachelorzeugnis sind die Note der Bachelorarbeit, die Note der Abschlussprüfung (Präsentation der Bachelorarbeit) sowie die Noten alle Module außer denjenigen im Bereich ABV relevant.
Wenn eine Lehrveranstaltung mit einer Klausur als Prüfungsleistung abgeschlossen wird, so gilt der erste Prüfungsversuch als Freiversuch und kann zur Notenverbesserung im Rahmen der Nachklausur einmalig wiederholt werden. Diese Regelung gilt nicht für die Module im Nebenfach.
Seit 2.4.2012 sind neue Zugangsregelungen zum Masterstudiengang Informatik gültig. Insbesondere gelten neue Bewerbungstermine: Die Bewerbungsfrist endet für das Sommersemester am 30. November und für das Wintersemester am 31. Mai eines jeden Jahres. Wer bei Bewerbungsschluss noch nicht alle Leistungen im Bachelorstudiengang erbracht hat, kann sich mit einer 2/3-Bescheinigung bewerben, wenn die Masterarbeit angemeldet ist und alle Studien- und Prüfungsleistungen des Bachelorstudiengangs bis zum Beginn des Masterstudiums erbracht werden können.
Achtung: Für den Masterstudiengang Informatik gibt es für höhere Fachsemester keine Zulassungsbeschränkungen. Wer im Bachelorstudiengang z.B. im Rahmen des Vertiefungsgebietes zusätzliche Module im Umfang von 13 - 30 LP absolviert, kann sich ohne vorherige Bewerbung in das zweite Fachsemester des Masterstudiengangs einschreiben.
Der Fachbereich veröffentlicht mit dem aktuellen Lehrangebot eine Liste von möglichen Veranstaltungen. Diese werden durch die Abkürzung ABV gekennzeichnet. Desweiteren bietet die FU für alle Studierenden ein breites Angebot an ABV-Kursen an.
Als allgemeine berufsvorbereitende Veranstaltungen können vom Prüfungsausschuss Informatik auch andere Veranstaltungen anerkannt werden. Beispiele dafür sind:
Als Anhaltspunkt für die Organisation der Bachelorstudiums kann der Exemplarische Studienverlaufsplan aus der Studienordnung dienen.
Wenn der Fachbereich das Lehrangebot aktualisiert (s.Punkt 1.3), dann wird zugleich eine Umstellungstabelle veröffentlicht, aus der ersichtlich ist, welche Veranstaltungen anstelle bisheriger, nicht mehr angebotener Veranstaltungen treten.
Eine Bachelorarbeit kann folgende Formen haben:
ein gut ausgearbeiteter Proseminarvortrag
eine Implementierung mit guter Dokumentation und Beschreibung der Zielsetzung, der Methoden und des Gebrauchs.
Die Bachelorarbeit entspricht in wissenschaftlicher Tiefe und Form einer Studien- oder Projektarbeit, wie sie im Diplomstudiengang möglich ist. Zur Orientierung machen einige Arbeitsgruppen und die Fachbereichsbibliothek exemplarische Bachelorarbeiten zugänglich.
Unter http://page.mi.fu-berlin.de/~wittenbu/cgi-bin/master.cgi befindet sich ein CGI-Script, das überprüft, ob alle Vorraussetzungen erfüllt sind, und anhand der vorhandenen Scheine die Note optimiert.
Jedem Zeugnis wird eine Notenübersicht (Transskript) beigefügt, auf der alle Einzelnoten aufgeführt sind..
Der Wechsel des Studiengangs erfolgt bei der Rückmeldung oder bis kurz vor Semesterbeginn, bei der der neue Studiengang studiert werden soll. Dieser Rückmeldung ist der Einstufungsbescheid des Prüfungsausschusses beizufügen, aus dem auf Basis der bisher erbrachten Leistungen die Fachsemesteranzahl für den neuen Studiengang hervorgeht.
Die auf dem Einstufungsbescheid angegebene Fachsemesteranzahl richtet sich nach den bereits erbrachten Leistungspunkten (LP). Mit 13 LP wird man in das zweite Fachsemester eingestuft, für jede weiteren 30 LP ein Fachsemester höher.
Da erwünscht ist, dass Wechsel und auch Abschluss kurzfristig möglich sind, sind hier keine besonderen Anforderungen zu erfüllen.
Das kann in bestimmten Fällen möglich sein. Lesen Sie zunächst die Informationen zum Berufspraktikum und wenden sich ggf. danach an den Praktikumsbeauftragten der Informatik.
Erfolgreiche Teilprüfungen müssen zur Anerkennung gemeldet werden und ersetzen dann alle Leistungsnachweise über Veranstaltungen, deren Inhalt im Fachgebiet der jeweiligen Prüfung geprüft wird, mit der Note der Prüfung. Abweichend davon braucht die Teilprüfung nicht gemeldet zu werden, wenn schon alle der eben genannten Leistungsnachweise vorliegen, also z.B. ALP 1, 2 und 3 neben der ALP-Teilprüfung.
Misslungene Versuche zum Erwerb eines Leistungsnachweises in einem bisherigen Informatik-Studiengang werden im Bachelor-Studiengang Informatik nicht berücksichtigt, ebenso nicht bestandene Teilprüfungen.
Gelungene Leistungsnachweise müssen nicht notwendig zur Anerkennung eingereicht werden (können also durch Wiederholung der gesamten Veranstaltung verbessert werden).
Im Bachelorstudiengang wird ein Nebenfach gewählt und im Umfang von 13-22 Leistungspunkten studiert. Das Nebenfach ergänzt sich mit dem Vertiefungsgebiet auf insgesamt 30 Leistungspunkte. Einige Nebenfächer sind in der Studienordnung zusammen mit den darin wählbaren Modulen aufgeführt. Wer ein anderes Fach als Nebenfach wählen möchte, kann sich zunächst über die Nebenfach-Infos im Netz informieren. Auskünfte erteilt auch das Prüfungsbüro, ggf. ist zusätzlich eine Studienberatung in dem entsprechenden Fachbereich in Anspruch nehmen.
Bei Vorlesungen mit Übungen entsprechen die Leistungspunkte (LP) der Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) der Vorlesung plus die verdoppelte Anzahl der SWS der dazugehörigen Übung (z.B. 4V+2Ü -> 8LP). Bei Vorlesungen ohne Übungen erhält man für jede SWS anderthalb LP (z.B. 2V -> 3LP). Bei Seminaren, Projekten und Praktika erhält man für jede SWS zwei LP (z.B. 2S -> 4LP).