Gibt es Einschränkungen bei der Länge der Dienstreise?
Ab dem 15. Tag Aufenthalt an demselben auswärtigen Geschäftsort (ohne Hin- und Rückreisetage) wird das Tagegeld bei Inlandsreisen um 50% und bei Auslandsreisen um 10% gemindert. Die tatsächlich angefallenen notwendigen Übernachtungskosten werden auch nach dem 14. Tag erstattet, soweit diese belegbar sind. Eine Zahlung von Übernachtungspauschalen entfällt hingegen. Achtung: Je nach Projektfinanzierung können diese Angaben abweichen!
Gesonderte Regelungen bei Reisen länger als 6 Wochen.
Bei Dienstreisen ab 6 Wochen entscheidet die Reisekostenstelle über die Genehmigung der Dienstreise.