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Wann werden mir Taxikosten erstattet?

Die Kosten für ein Taxi sind nur erstattungsfähig, wenn es aus triftigen Gründen genutzt wird. Solche Gründe können insbesondere: dringende dienstliche Gründe, zwingende persönliche Gründe, Nichtvorhandensein oder nicht zeitgerecht verfügbare regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel oder (seit dem 01. Mai 2019) Fahrten zwischen 22:00 und 06:00 Uhr sein.

Ortsunkundigkeit und widrige Witterungsverhältnisse sind keine triftigen Gründe im Sinne der Vorschrift.

Bitten achten Sie darauf, dass auf Taxi-Rechnungen die Uhrzeit (und das Datum) eingetragen wird.