Sonstige Mitarbeiterinnen
Weiterbildung
Der Anspruch weiblicher Beschäftigter auf Weiterbildung ist im Landesgleichstellungsgesetz §9 und den FU-Frauenförderrichtlinien §10 eindeutig geregelt. Die Frauenbeauftragte unterstützt Ihren Wunsch auf Weiterqualifizierung.
Konfliktmanagement
Konflikte am Arbeitsplatz betreffend haben weibliche Beschäftigte die Möglichkeit, sich an die Verwaltungsleitung oder an die Frauenbeauftragte zu wenden. Als neutrale Ansprechperson außerhalb des Fachbereichs steht die Sozialberatung allen Beschäftigten zur Verfügung.
In Fällen von sexueller Belästigung (verbale oder nonverbale Grenzverletzungen, Stalking) sollten Betroffene sich unbedingt an die Frauenbeauftragte des Fachbereichs, direkt an das Büro der zentralen Frauenbeauftragten (AG gegen sexuelle Belästigung an der FU Berlin) oder an eine Vertreterin des Personalrats wenden. Alle Anfragen unterliegen der Schweigepflicht.
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Programm zur Betrieblichen Gesundheitsförderung
