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Sonstige Mitarbeiterinnen

Weiterbildung

Der Anspruch weiblicher Beschäftigter auf Weiterbildung ist im Landesgleichstellungsgesetz §9 und den FU-Frauenförderrichtlinien §10 eindeutig geregelt. Am Fachbereich stehen Frauenfördermittel für Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Alle Informationen dazu können Sie dem Vergabeverfahren der Frauenfördermittel entnehmen. Anträge können jederzeit an die Frauenbeauftragte geschickt werden, die Ihren Wunsch auf Weiterqualifizierung unterstützt.

Einstellungsverfahren

Die Beteiligung der Frauenbeauftragten ist gesetzlich (BErHG, LGG) und innerveruniversitär (Frauenförderrichtlinien) geregelt. Ein guten Überblick gibt das FU-Rundschreiben 02/02.

Frauenfördermittel

Am Fachbereich stehen Frauenfördermittel für Projekte und Veranstaltungen auch für Sonstige Mitarbeiterinnen zur Verfügung. Alle Informationen dazu können Sie dem Vergabeverfahren der Frauenfördermittel entnehmen.

Konfliktmanagement

Konflikte am Arbeitsplatz betreffend haben weibliche Beschäftigte die Möglichkeit,sich an die Verwaltungsleitung, den Personalrat oder an die Frauenbeauftragte zu wenden.Als neutrale Ansprechperson außerhalb des Fachbereichs steht die Sozialberatung allen Beschäftigten zur Verfügung.

In Fällen sexueller Belästigung (verbale oder nonverbale Grenzverletzungen, Stalking) sollten Betroffene sich unbedingt an die Frauenbeauftragte des Fachbereichs, an das Büro der zentralen Frauenbeauftragten (AG gegen sexuelle Belästigung an der FU Berlin) oder an eine Mitarbeiterin des Personalrats wenden. Alle Anfragen unterliegen der Schweigepflicht.

Links

Programm zur Betrieblichen Gesundheitsförderung

 

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