Genehmigung und Abrechnung von Reisen
Um Reisekosten über Frauenfördermittel abrechnen zu können, müssen diese im Voraus genehmigt werden (mindestens 2 Wochen vorher beantragen). Außerdem ist zu beachtet, dass Reisekostenabrechnungen innerhalb von 6 Monaten nach Antritt der Reise bei der Reisekostenstelle eingegangen sein müssen. Nach Ablauf dieser Frist können keine Anträge mehr bearbeitet werden!
Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Genehmigung und Abrechnung von Reisen oder informieren Sie sich auf der Seite der Reisekostenstelle.
Vor Beginn der Reise
Es werden folgende Unterlagen benötigt, die bei Frau Eickers eingereicht werden müssen:
- Ausgefüllter Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise
- Einladung zur Veranstaltung
- ggf. Antrag und Genehmigung auf Frauenfördermittel
Nach Antritt der Reise
Es werden folgende Unterlagen benötigt, die bei Frau Eickers eingereicht werden müssen:
- Ausgefüllter Antrag auf Reisekostenabrechnung (allgemeine Hinweise zum Formular finden Sie hier)
- Originalbelege geleisteter Zahlungen (Bahn, Hotel, ÖPNV etc.)