Liebe Studierende,
Ihr kennt den Stellenwert des Berufspraktikums in den Informatik-Studiengängen:
Es kommt immer wieder vor, dass Studierende eine externe, vergütete Tätigkeit aufnehmen, die sie hinterher als Berufspraktikum anerkannt haben wollen. Dies ist in der Regel nicht möglich: die einschlägigen Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen sehen einen "betreuenden Hochschullehrer" bzw. eine "Anmeldung beim Praktikumsbeauftragten" vor.
Diese Regelungen verfolgen das Ziel, dass vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit gesichert ist, dass es sich tatsächlich um ein Berufspraktikum gemäß den Praktikumsrichtlinien handelt, eine Praktikumsbetreuung im Betrieb garantiert ist und ein geeigneter Praktikumsbericht erstellt wird.
Um hier klare Verhältnisse zu haben, ist
erforderlich. Alle Details findet Ihr in unserem Wiki.
Name |
Telefon/E-Mail |
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+49 30 838 75142
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