FU Math/Inf


Springe direkt zu: Inhalt


Service-Navigation


Hauptnavigation/Hauptmenü: Links auf direkt erreichbare, übergeordnete Webseiten


Assembly of Characteristic Building Parts of Computer Science and Mathematics

Suche auf der Website http://www.mi.fu-berlin.de

Schnellzugriff

Für Browser ohne JavaScript finden Sie hier eine Liste der Quick Links

Navigation/Menü: Links auf weitere Seiten dieser Website


Für diese Seite

Fachbereich » Zielgruppen » Interna » Arbeitsunfälle und Krankmeldungen

Arbeitsunfälle und Krankmeldungen

Was im Not- und Krankheitsfall zu tun ist.

Erste Hilfe

  • Der Erste-Hilfe-Kasten befindet sich im Institutssekretariat R.168 hinten links am Fenster.
  • Auch Minimalverletzungen sind in das Verbandsbuch einzutragen (falls diese später doch zu Folgeerkrankungen führen, kann auf diese Weise der Beweis für die Ursache angetreten werden), siehe auch
  • die Merkblätter zur Ersten-Hilfe

Arbeits- und Wegeunfälle

  • Ansprechpartner in Sachen Arbeitsunfälle ist die Dienstelle Arbeitssicherheit (DAS).
  • Der Verletzte muss sich zu einem sog. Durchgangsarzt begeben
  • Nach einem Arbeits- und Wegeunfall müssen keine zehn Euro Praxisgebühr bezahlt werden, auch die Zuzahlungen für Arznei- und Heilmittel fallen nicht an. Weisen Sie den Arzt notfalls darauf hin, dass es sich um einen über die Unfallkasse versicherten Unfall handeln könnte. Dann muss auch die Krankenversicherungskarte nicht vorlegt werden, denn der Arzt wird sich direkt an die Unfallkasse Berlin wenden, siehe Infos der Unfallkasse Berlin dazu.

  • Es ist eine Unfallanzeige auszufüllen und an die DAS zu schicken.
  • Hilfreich sind die Merkblätter zur Unfallanzeige.

Unfallkasse Berlin (UKB)

Alle Beschäftigten mit Ausnahme der Beamte/innen, die einen Arbeitsvertrag mit der FU-Berlin haben und alle ordnungsgemäß eingeschriebenen Studenten sind bei Arbeits- und Wegeunfällen und bei Berufserkrankungen durch die UKB versichert (siehe FU Rundschreiben über die Neuregelung im Versicherungswesen ab 2004, 02/04, Serie H).

Unfallkasse Berlin
Culemeyerstr. 2
12277 Berlin
Tel. 7624-0

Krankmeldungen

  • Es besteht grundsätzlich eine Krankmeldungspflicht:
    • ab dem 1. Tag per Telefon/Mail/Fax bis 11 Uhr des jeweiligen Arbeitstags. Dabei muss zwar keine Auskunft über die Art der Erkrankung, aber über die voraussichtliche Dauer mit angegeben werden.
    • Eine Arbeitsunfähigkeit über den 3. Tag hinaus -- einschließlich Wochenend- und Feiertage -- (also ab 4. Tag) ist ärztlich zu bescheinigen. Die Bescheinigung ist spätestens am ersten Arbeitstag nach Ablauf der drei ersten Tage fällig.
      (Einen Graubereich gibt es mit krank Do/Fr/Sa/So. Eigentlich müsste man Sonntags zum Bereitschaftsarzt. Aber wenn man montags wieder zur Arbeit kommt, dann schert der Sonntag keinen.)
  • Die Krankschreibung wird an das AG-Sekretariat geschickt.
  • Das Sekretariat leitet die Krankschreibung mit einer schriftlichen Krankmeldung an die Personalstelle weiter. Kopie einbehalten. Die FBV braucht keine Info.
  • Krankschreibungen von Sekretärinnen sollten den anderen Sekretariaten gemeldet werden (Vertretung).
  • Die Gesundmeldung nicht vergessen! Sie erfolgt durch das AG-Sekretariat und wird an die Personalstelle geschickt.
  • Weitere Hinweise zur Arbeitsunfähigkeit gibt der Personalrat.

Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit

Sine Beschäftige innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt dienst- oder arbeitsunfähig, muss ihnen Hilfe im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements angeboten werden.


© 2011   FU Berlin |  Feedback  |
Stand: 21.07.2011

Links zum Thema


Diese Grafiken werden nur in der Druckvorschau verwendet: