Studienarbeiten
Studienarbeiten brauchen nicht angemeldet oder in einer anderen Art angezeigt werden. Damit gibt es keinerlei Fristen oder Richtlinien, welche für die Arbeit gelten, und es wird am Ende nur ein Leistungsnachweis für die erfolgreiche Ausführung an den Studenten ausgestellt.
Bachelor-/Diplom-/Masterarbeiten
Anmeldung
Bachelor-/Diplom-/Masterarbeiten müssen im Prüfungsbüro angemeldet werden. Dazu gibt es für jeden Studiengang ein entsprechendes Anmeldeformular (siehe rechte Spalte), das vom Betreuer der Arbeit unterschrieben werden muss.
Fristen
Ab Datum des vollständig durch Student und Betreuer unterzeichneten Anmeldeformulars beträgt die Frist für die Bearbeitung von
- Bachelorarbeiten 12 Wochen (mit der Möglichkeit einer Verlängerung um 4 Wochen im Einzelfall) ab Anmeldedatum auf dem Anmeldeformular.
- Diplom- und Masterarbeiten 6 Monate (bei begründetem Antrag maximale Verlängerung um 3 Monate möglich)
Zum Antrag einer Fristverlängerung ist die entsprechende Begründung per Mail an Herrn Rothe zu schicken.
Abgabe
Abschlussarbeiten werden im Prüfungsbüro Mathematik und Informatik bei Frau Zentiks abgegeben; diese leitet sie an die zuständigen Betreuer weiter. Drei Kopien der Arbeit werden verlangt. Wenn Frau Zentiks nicht anwesend ist, ist alternativ auch die Abgabe direkt beim Betreuer möglich.
Vortrag
- Der Vortrag ist beim Bachelor, Diplom und Master Teil der Prüfungsleistung.
- Es gibt keine festgelegte Frist zwischen Abgabe der Arbeit und Vortrag.
- Der Termin des Vortrages muss dem Prüfungsbüro gemeldet werden; somit kann die Akte vom Prüfungsbüro zum Vortragstermin an den Dozenten geschickt werden.
- Die Vortragsnote muss dem Prüfungsamt gemeldet werden.
Rechte
Externe Arbeiten
Alle Arbeiten können grundsätzlich auch extern, d.h. außerhalb der Universtität angefertigt werden; beispielsweise bei Firmen oder bei Forschungseinrichtungen. Vor Beginn einer solchen Arbeit ist es jedoch nötig, eine/n Betreuer/in an der Universität zu finden, der/die
- mit dem Thema einverstanden ist
- bereit ist, die Arbeit während der Durchführung mit zu betreuen (d.h. mindestens als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen) und
- bereit ist, am Ende ein Gutachten anzufertigen (bzw. bei Studienarbeiten: den Erfolg festzustellen)
Für Betreuer sind noch einige dienstrechtliche Hinweise von Belang, die der Deutsche Hochschulverband in einem Merkblatt zusammengefasst hat
Prüfungsordnungen
Siehe Link auf der rechten Seite, sowie die Auszüge aus den Prüfungsordnungen auf der Rückseite des Anmeldeformulars.
